Symbolbild D&O und Strafrechtsschutz für Hausverwalter mit VerwalterSchutz-Logo im Petrol-Orange-Markenstil

D&O und Strafrechtsschutz für Hausverwalter

Für gewerbliche Hausverwaltungen nach § 34c GewO

D&O-Versicherung für Hausverwalter

Persönliche Haftung der Geschäftsleitung Ihrer Hausverwaltung plus Verteidigerkosten in Straf- und OWiG-Verfahren. Wir prüfen Versicherungssumme, mitversicherte Personen und Rückwärtsdeckung — in 30 Minuten per Microsoft Teams.

Als D&O Versicherung Hausverwalter (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt die Police das Privatvermögen der Geschäftsführung vor Haftungsansprüchen aus der Tätigkeit als Verwalter.

Wie die D&O das Privatvermögen von Geschäftsführer und Inhaber schützt — und worauf bei Bedingungen, Auslösekriterium und Sublimits zu achten ist.

Das Wichtigste in Kürze: Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Geschäftsführung einer Hausverwaltung bei persönlicher Inanspruchnahme aus Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG). Für GmbH/UG dringend empfohlen, weil die Geschäftsführer-Haftung sonst unbegrenzt ist. Marktüblich sind das Verstoßprinzip und eine Nachmeldefrist von rund 10 Jahren (Stand: 06/2026).
Erstgespräch30 Min Microsoft Teams
Ansprechpartnerpersönlich, ungebunden
D&O-SchutzPrivatvermögen der Geschäftsleitung
StrafrechtsschutzVerteidigerkosten OWiG & StGB
AuslösekriteriumClaims-madeiVersicherungsfall = der Tag, an dem der Anspruch gegen die versicherte Person erstmals erhoben wird. Wer den Vertrag kündigt, braucht Nachhaftung, sonst Lücke für später entdeckte Pflichtverletzungen. in D&O
Versicherungssumme500.000 € – 5 Mio. € üblich
Was wir prüfen

Bestehende D&O- und Strafrechtsschutz-Policen der Hausverwaltung durchleuchten

Vier Schwerpunkte, die wir bei jeder bestehenden Police für gewerbliche Hausverwaltungen durchgehen:

  1. Versicherte Personen sauber definiert: Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH, Inhaber des eingetragenen Kaufmanns, Prokuristen, leitende Objekt- und Bestandsverwalter mit Vertretungsbefugnis. Wer ist tatsächlich versichert? Manche D&O-Tarife für Kleinst-Unternehmen versichern nur den einen Geschäftsführer — angestellte Verwalter mit Bankvollmacht für Treuhand- und Mietkonten bleiben dann außen vor.
  2. RückwärtsdeckungiVersicherungs-Schutz für Pflichtverletzungen, die VOR Vertragsbeginn passierten, aber erst während der Laufzeit bekannt werden. Bei Claims-made unverzichtbar, sonst Lücke bei Übergabe oder Neugründung. und NachhaftungiVersicherungs-Schutz für Schäden, die erst nach Vertragsende gemeldet werden, aber während der Vertragslaufzeit entstanden sind. Bei Claims-made-Verträgen unverzichtbar.: Wer einen neuen Tarif abschließt, braucht Rückwärtsdeckung für die zurückliegenden Jahre. Wer den Tarif beendet — etwa beim Verkauf der Verwaltung oder beim Geschäftsführerwechsel —, braucht Nachhaftung für mindestens 3 Jahre, idealerweise unbegrenzt.
  3. Strafrechtsschutz separat oder gekoppelt: Die D&O leistet typischerweise nicht für die Strafverteidigung — diese erfordert eine separate Strafrechtsschutz-Versicherung oder einen klar gekennzeichneten Service-Baustein der D&O. Wir prüfen, welche der zwei Konstellationen Ihr Vertrag abbildet.
  4. EigenschadenklauseliIn D&O eigentlich systemfremd. Manche Tarife enthalten aber eine Klausel, die Schäden der Verwaltungs-GmbH selbst (nicht der Geschäftsleitung als Privatperson) mitversichert. Wichtig bei inhabergeführten Verwaltungen.: Manche modernen D&O-Tarife versichern auch Schäden der Verwaltungs-GmbH selbst — sinnvoll bei kleinen, inhabergeführten Hausverwaltungen.

Ergebnis: schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix. Wer wechselt, wer bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.

Risikoeinordnung

Warum die Geschäftsleitung einer Hausverwaltung persönlich haftet

Die D&O Versicherung Hausverwalter springt genau für diese Haftungsfälle ein. Die gewerbliche Hausverwaltung ist unternehmerisch strukturiert: Es gibt eine Geschäftsleitung (Inhaber, Geschäftsführer), oft Prokuristen und angestellte Objekt-, Miet- und Bestandsverwalter. Der Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist Organ und haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung persönlich nach § 43 Abs. 2 GmbHG — mit dem Privatvermögen. Der Inhaber eines eingetragenen Kaufmanns (e.K.) ist kein Organ in diesem Sinn; er haftet ohnehin unmittelbar und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.

Typische Konstellationen, in denen D&O und Strafrechtsschutz greifen:

  • InnenhaftungiHaftung der Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Gesellschaft (Verwaltungs-GmbH oder e.K.) — z. B. wenn Gesellschafter oder ein Nachfolger den Geschäftsführer für Pflichtverletzungen in Regress nehmen.: Die Verwaltungs-GmbH nimmt den Geschäftsführer wegen einer Pflichtverletzung in Regress. Häufig beim Geschäftsführerwechsel oder bei Verkauf der Verwaltung — der Nachfolger prüft Altfälle nach.
  • AußenhaftungiHaftung der Geschäftsleitung direkt gegenüber Dritten — z. B. Eigentümern, Mietern, dem Finanzamt — wenn diese die Verwaltungs-GmbH überspringen und unmittelbar den Geschäftsführer in Anspruch nehmen.: Ein Auftraggeber (Eigentümer, Investor, Fonds) oder ein Mieter nimmt den Geschäftsführer unmittelbar in Anspruch, etwa wegen unrichtiger Auskunft, verspäteter Betriebskostenabrechnung oder fehlerhafter Mietkautions-Verwaltung.
  • Ermittlungsverfahren nach § 266 StGBiUntreue. Wer eine ihm eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht und dem Vermögensinhaber Schaden zufügt, wird wegen Untreue bestraft. Klassischer Strafrechtsschutz-Fall in der Treuhand-Verwaltung.: Ein Eigentümer erstattet Strafanzeige, etwa nach Unklarheiten bei der Verwendung von Instandhaltungsrücklagen oder Mietkautionen. Strafverteidigerkosten sind sofort fällig — auch bei späterem Freispruch.
  • OWiG-VerfahreniVerfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Verwaltungsrechtliche Geldbußen z. B. wegen Datenschutz-Verstößen, Verstößen gegen das Geldwäschegesetz oder gegen Heiz- und Energieausweis-Pflichten. Niedrigere Beweis-Schwelle als ein Strafverfahren.: Eine Aufsichtsbehörde leitet ein OWiG-Verfahren wegen DSGVO-Verstoß oder Geldwäschegesetz-Verstoß ein — Maklertätigkeit und Immobilienverwaltung unterliegen dem Geldwäschegesetz.
  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)iDie Geschäftsleitung muss Insolvenz anmelden — bei Zahlungsunfähigkeit längstens binnen drei Wochen, bei Überschuldung längstens binnen sechs Wochen (§ 15a Abs. 1 InsO seit 2021). Wer das versäumt, haftet persönlich für Schäden der Gläubiger und macht sich strafbar.: Gerät die Verwaltungs-GmbH in Schieflage, muss die Geschäftsleitung fristgerecht Insolvenz anmelden — sonst persönliche Haftung und Strafbarkeit.

Die D&O ist keine gesetzliche Pflicht. Davon zu unterscheiden ist die Vermögensschadenhaftpflicht: Für Wohnimmobilienverwalter besteht über § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO i. V. m. § 15 MaBV eine gesetzliche Berufshaftpflicht-Pflicht; für die reine Verwaltung von Gewerbeimmobilien gilt sie nicht. Aus Risikomanagement-Sicht ist die D&O dagegen dringend zu empfehlen für jede Hausverwaltung mit eigener Rechtsform (GmbH, UG, e.K.), weil persönliche Haftungsrisiken das Privatvermögen der Geschäftsleitung treffen.

D&O — Deckungsumfang

Was die D&O-Versicherung leistet

Die D&OiDirectors-and-Officers-Haftpflicht. Vermögensschadenhaftpflicht speziell für Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane — schützt das Privatvermögen bei Pflichtverletzungen gegenüber der eigenen Gesellschaft oder Dritten. deckt die persönliche Haftung der Organ-Mitglieder für Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen in ihrer Funktion entstehen.

D&O vs. VermögensschadenhaftpflichtiBerufshaftpflicht für reine Vermögensschäden bei treuhandnahen Berufen wie der Hausverwaltung. Versichert die GESELLSCHAFT (e.K. oder GmbH) gegen Berufsfehler ihrer Mitarbeiter. Die D&O versichert die PERSON in der Geschäftsleitung gegen Innen- und Außenhaftung.: Die VSH schützt die Verwaltungs-Gesellschaft selbst gegen Berufspflichtverletzungen ihrer Mitarbeiter. Die D&O schützt die Geschäftsleitung persönlich gegen Inanspruchnahme aus ihrer Organstellung. Beide Verträge ergänzen sich — sie schließen sich nicht aus. Details zur Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwaltungen.

Versicherte Personen

  • Geschäftsführer einer Verwaltungs-GmbH oder UG
  • Inhaber e.K. — wenn die Hausverwaltung als eingetragener Kaufmann firmiert
  • Vorstand bei AG oder Genossenschaft (Wohnungsgenossenschaften)
  • Prokuristen und leitende Angestellte mit Vertretungsbefugnis
  • Angestellte Objekt-, Miet- und Bestandsverwalter mit Bank- und Verfügungsvollmacht — nur bei ausdrücklicher Mitversicherung
  • Aufsichtsräte und Beiräte der Verwaltungs-Gesellschaft

Versicherte Haftungsarten

  • Innenhaftung: Inanspruchnahme durch die eigene Gesellschaft, Gesellschafter, Nachfolger im Amt
  • Außenhaftung: Inanspruchnahme durch Auftraggeber (Eigentümer, Investoren), Mieter, Gläubiger, Finanzamt, Sozialversicherungsträger
  • Abwehrkosten: Anwaltskosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche — auch wenn der Anspruch am Ende abgewiesen wird, leistet die D&O die Verteidigung
  • Vermögensschäden: reine Geldschäden ohne Sach- oder Personenschadenbezug

Auslösekriterium

Die D&O läuft typischerweise nach dem Claims-made-PrinzipiMaßgeblich ist nicht der Tag der Pflichtverletzung, sondern der Tag, an dem der Anspruch erstmals erhoben wird. Beim Wechsel von oder zu einer Police nach Verstoßprinzip können Deckungslücken entstehen.: Maßgeblich ist nicht der Tag der Pflichtverletzung, sondern der Tag, an dem der Anspruch erstmals erhoben wird. Daraus folgt:

  • Wer einen neuen Vertrag abschließt, braucht Rückwärtsdeckung — sonst sind alle Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn ausgeschlossen, auch wenn sie erst später entdeckt werden.
  • Wer einen Vertrag kündigt, braucht Nachhaftung — sonst sind Ansprüche, die erst nach Vertragsende erhoben werden, nicht mehr gedeckt.

Beim Verkauf der Hausverwaltung oder beim Geschäftsführerwechsel ist diese Klausel zentral — wir prüfen sie im Bestand explizit. Manche am Markt erhältlichen Konzepte arbeiten stattdessen nach dem VerstoßprinzipiVersicherungsfall = der Pflichtverstoß. Auch später entdeckte Schäden sind gedeckt, solange der Verstoß im Versicherungszeitraum lag. Üblich in der VSH, seltener in der D&O. mit langer Nachmeldefrist (am Markt bis zu 10 Jahre nach Vertragsende) — das macht Rückwärtsdeckung und Nachhaftung im klassischen Sinn dort weitgehend entbehrlich.

Strafrechtsschutz — Deckungsumfang

Was die Strafrechtsschutz-Versicherung leistet

Der Strafrechtsschutz trägt die Kosten der strafrechtlichen Verteidigung — Anwaltsgebühren, Sachverständigen-Kosten, Gerichtskosten — von Beginn des Ermittlungsverfahrens an. Maßgeblich: Auch wer am Ende freigesprochen wird, hat oft fünf- bis sechsstellige Verteidigerkosten getragen.

Versicherte Verfahrensarten

  • Strafverfahren nach StGB — Untreue (§ 266), Betrug (§ 263), Unterschlagung (§ 246), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • OWiG-Verfahren — Verstöße gegen Datenschutz (Art. 83 DSGVO), Geldwäschegesetz, Heiz- und Energieausweis-Pflichten
  • Berufsrechtliche Verfahren nach § 34c GewO — etwa wegen drohenden Widerrufs der Gewerbe-Erlaubnis
  • Disziplinarverfahren — falls als versichert benannt

Versicherte Kosten

  • Verteidigerkosten — gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit
  • Sachverständigen-Kosten — wirtschaftliche, technische, IT-forensische Gutachten
  • Gerichts- und Reisekosten
  • Vorschüsse für die Verteidigung — schon vor Abschluss des Verfahrens
  • Kosten zivilrechtlicher Annexverfahren bei Adhäsionsklagen

Was der Strafrechtsschutz NICHT übernimmt

  • Geldstrafen, Geldbußen, OWiG-Bußgelder selbst — sondern nur deren Verteidigungskosten
  • Schadenersatz an Geschädigte (das ist Aufgabe der VSH oder D&O)
  • Bewährungsauflagen, Einziehungs- und Verfallsanordnungen
  • Bei Vorsatz mit rechtskräftiger Verurteilung: Rückforderung der bereits gezahlten Verteidigerkosten ist möglich

Verhältnis zur D&O

Die D&O umfasst die Strafverteidigung typischerweise nicht oder nur als kleines SublimitiEine Teil-Versicherungssumme innerhalb der Hauptsumme. Beispiel: D&O-Hauptsumme 2 Mio. €, Strafverteidigung aber sublimitiert auf 100.000 €. Im Schadenfall zählt das Sublimit.. Für mittelgroße Hausverwaltungen empfehlen wir deshalb beide Verträge — die D&O für die zivilrechtliche Haftung, den Strafrechtsschutz für die strafrechtliche Verteidigung. In gut konstruierten Paketen sind beide Verträge beim selben Versicherer aufeinander abgestimmt.

Abgrenzung zu anderen Sparten

Wo D&O endet — und VSH, Vertrauensschaden oder Rechtsschutz beginnt

Für Hausverwalter gibt es mehrere verwandte Sparten mit teils überlappenden Deckungen. Wer die Abgrenzung kennt, vermeidet teure Doppelversicherung und gefährliche Deckungslücken.

SparteVersichertes RisikoVersicherungsnehmer
VSH (Vermögensschadenhaftpflicht)Fahrlässige Berufspflichtverletzung durch Mitarbeiter der VerwaltungVerwaltungs-Gesellschaft
D&OPersönliche Pflichtverletzung der Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Gesellschaft oder DrittenVerwaltungs-Gesellschaft für ihre Organe
StrafrechtsschutzVerteidigerkosten in Straf- und OWiG-VerfahrenGeschäftsleitung und Mitarbeiter
VertrauensschadenVorsätzliche Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter (Innentäter)Verwaltungs-Gesellschaft
RechtsschutzAnwaltskosten in Zivilverfahren (z. B. Miet- und Räumungsstreitigkeiten, Honorarklagen)Verwaltungs-Gesellschaft

Beispiel: Ein Auftraggeber wirft der Hausverwaltung vor, eine Betriebskostenabrechnung fehlerhaft erstellt zu haben, und fordert Schadenersatz. Die VSH deckt den Vermögensschaden, die Rechtsschutz-Versicherung für Hausverwalter die anwaltliche Verteidigung im Zivilprozess. Erweitert der Auftraggeber den Vorwurf zu einer Strafanzeige wegen Untreue, kommen Strafrechtsschutz (Verteidigerkosten) und gegebenenfalls D&O (persönliche Außenhaftung des Geschäftsführers) hinzu.

Treuhand- und Mitarbeiterrisiko

Angestellte Verwalter und Treuhandkonten mitversichern

Die gewerbliche Hausverwaltung führt fremdes Geld: Mietkonten, Mietkautionen nach § 551 BGB, Instandhaltungsrücklagen, Hausgeld- und Treuhandkonten. Verfügungsberechtigt sind häufig nicht nur die Geschäftsleitung, sondern auch angestellte Objekt- und Bestandsverwalter mit Bankvollmacht. Genau hier setzt das D&O-Risiko an.

Für mittelgroße und größere Hausverwaltungen empfehlen wir zwei Bausteine ausdrücklich:

  • Mitversicherung leitender Angestellter mit Vertretungs- und Verfügungsbefugnis. Wer eine Bankvollmacht für Treuhand- und Mietkonten hat, kann persönlich in Anspruch genommen werden — die Mitversicherung in der D&O zieht die Verteidigung in ein gemeinsames Mandat zusammen.
  • Abgrenzung zur Vertrauensschadenversicherung. Vorsätzliche Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter (Innentäter) ist kein D&O-Fall, sondern Aufgabe der Vertrauensschadenversicherung. Die D&O greift bei fahrlässigen oder unklaren Pflichtverletzungen der Geschäftsleitung, nicht bei vorsätzlicher Unterschlagung Dritter.

Die saubere Trennung zwischen D&O, VSH und Vertrauensschaden ist in der Treuhand-Verwaltung entscheidend — sonst fehlt im Ernstfall genau der Baustein, der den konkreten Schaden trägt.

Versicherungssumme & Selbstbehalt

Empfohlene Konditionen nach Verwaltungsgröße

VerwaltungsgrößeD&O VS empfohlenStrafrechtsschutzSelbstbehalt D&O
Bis 200 verwaltete Einheiten500.000 € – 1 Mio. €50.000 – 100.000 €2.500 – 5.000 €
200 – 500 Einheiten1 – 2 Mio. €100.000 – 250.000 €5.000 – 10.000 €
500 – 1.500 Einheiten2 – 5 Mio. €250.000 – 500.000 €10.000 – 25.000 €
Über 1.500 Einheiten5 Mio. €+500.000 €+25.000 €+

Orientierungswerte, kein Angebot. Die konkrete Höhe richtet sich nach Bestand, Rechtsform, Treuhandvolumen und Bedingungswerk — die Zahl verwalteter Einheiten ist nur ein grober Anhalt, nicht die eigentliche Bemessungsgröße.

Faustregel D&O: Die VersicherungssummeiDie jährliche Höchstgrenze, bis zu der der Versicherer leistet. Achtung: Sublimits gehen vor — sie können die echte Deckung pro Risikoart stark begrenzen. sollte mindestens den größten potenziellen Einzelschaden abdecken — bei einer Hausverwaltung mit großem Mietbestand oder hochwertigen Gewerbeobjekten können Außenhaftungsfälle schnell die 1-Mio-Marke übersteigen. Marktüblich ist eine 2-fache MaximierungiDie Höchstleistung des Versicherers pro Versicherungsjahr über alle Schadenfälle zusammen. Beispiel: VS 2 Mio. €, 2-fache Maximierung bedeutet maximal 4 Mio. € Gesamtleistung pro Jahr. pro Versicherungsjahr — also die doppelte Versicherungssumme als jährliche Höchstgrenze. Den SelbstbehaltiDer Betrag, den die versicherte Person pro Schadenfall selbst trägt, bevor der Versicherer zahlt. Bei D&O bewusst nicht zu niedrig wählen, sonst übermäßig hohe Prämie. in der D&O bewusst nicht zu niedrig wählen — kleinere Streitigkeiten bindet man im Hause, der Vertrag soll die Großfälle abfangen.

Drei stilisierte Fallbeispiele

Wie D&O- und Strafrechtsschutz-Fälle in der Hausverwaltung ablaufen

Die passende D&O Versicherung Hausverwalter zu wählen bedeutet: die richtigen Parameter kennen. Die folgenden Beispiele sind stilisiert und sollen die Funktionsweise verdeutlichen. Beträge sind hypothetisch.

Hergang
Geschäftsführer einer Verwaltungs-GmbH mit 1.100 verwalteten Mieteinheiten vergibt einen umfangreichen Sanierungsauftrag für ein Gewerbeobjekt an einen Handwerksbetrieb, an dem ein naher Angehöriger beteiligt ist. Der Eigentümer-Fonds erfährt davon zwei Jahre später und nimmt den Geschäftsführer wegen überhöhter Kosten in Regress. Parallel wird Strafanzeige wegen Untreue erstattet.
Klauseln-Lage
Strafverfahren — der Strafrechtsschutz leistet Verteidigerkosten ab Beginn des Ermittlungsverfahrens. Außenhaftungsverfahren — die D&O greift, weil der Geschäftsführer vom Auftraggeber unmittelbar in Anspruch genommen wird. Die VSH der Verwaltung springt nicht ein, soweit der Vorsatzausschluss nach § 103 VVG berührt ist.
Ergebnis
Das Strafverfahren wird nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage von 8.000 € eingestellt (Einstellung bei geringer Schuld, ohne Schuldfeststellung). Verteidigerkosten 42.000 € — der Strafrechtsschutz reguliert nach Selbstbehalt 2.500 €. Die Außenhaftung wird mit 95.000 € verglichen — die D&O reguliert nach Selbstbehalt 5.000 €. Konsequenz: Die Verwaltung ergänzt ihre Vergabe-Richtlinie um Befangenheits-Klauseln.
Hergang
Eine Verwaltungs-GmbH gerät nach dem Verlust mehrerer Großmandate in eine angespannte Liquiditäts-Lage. Der Geschäftsführer übersieht in der Restrukturierung die Insolvenzantragspflicht — der Antrag wird vier Wochen zu spät gestellt. Der Insolvenzverwalter klagt nach § 15a InsO auf persönliche Erstattung der Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch geflossen sind.
Klauseln-Lage
Klassischer D&O-Innenhaftungsfall plus paralleles Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung. Die D&O greift für die zivile Haftung, der Strafrechtsschutz für die strafrechtliche Verteidigung.
Ergebnis
Das Strafverfahren endet mit einem Strafbefehl über 90 Tagessätze à 80 € — die D&O reguliert nicht die Strafe, die Verteidigerkosten trägt der Strafrechtsschutz. Die Zivilforderung wird auf 175.000 € verglichen — die D&O reguliert 165.000 € (Selbstbehalt 10.000 €). Konsequenz: Eine monatliche Liquiditäts- und Insolvenz-Beobachtung wird in der Geschäftsleitung etabliert.
Hergang
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde leitet ein OWiG-Verfahren ein, nachdem ein Mieter Anzeige erstattet hat — die Hausverwaltung hatte personenbezogene Daten anderer Mieter ohne Rechtsgrundlage an einen Dienstleister weitergegeben. Vorwurf: Verstoß gegen Art. 5 und Art. 6 DSGVO.
Klauseln-Lage
Das OWiG-Verfahren ist Strafrechtsschutz-typisch. Die D&O greift nur, falls aus dem Verfahren eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung wird (z. B. immaterieller Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO).
Ergebnis
Das OWiG-Verfahren wird nach schriftlicher Stellungnahme mit einem Verwarnungsgeld von 3.500 € abgeschlossen. Verteidigungs- und Sachverständigen-Kosten 18.500 € — der Strafrechtsschutz reguliert nach Selbstbehalt 2.500 €. Das Verwarnungsgeld trägt die Verwaltung selbst, da Geldbußen regelmäßig nicht erstattungsfähig sind. Konsequenz: Ein DSGVO-Audit der Verwaltungsprozesse und ein AVViAuftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Vertrag, mit dem Sie einen IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter datenschutz-konform beauftragen. Pflicht bei jeder externen Datenverarbeitung. mit allen Dienstleistern werden nachgezogen.
Bedingungs-Checkliste

Checkliste vor Vertragsabschluss oder Verlängerung

  • Versicherte Personen ausdrücklich benannt — Geschäftsführer, Inhaber, Prokuristen, leitende Verwalter mit Bankvollmacht
  • Rückwärtsdeckung mindestens 3 Jahre, idealerweise unbegrenzt
  • Nachhaftung bei Claims-made-Verträgen mindestens 3 Jahre, idealerweise 6 Jahre oder unbegrenzt — alternativ Vertrag nach Verstoßprinzip mit langer Nachmeldefrist prüfen
  • Eigenschadenklausel in der D&O — Schaden der eigenen GmbH ausdrücklich mitversichert
  • Innen- und Außenhaftung beide eingeschlossen, nicht nur die Außenhaftung
  • Abwehrkostendeckung auch bei unbegründeten Ansprüchen — Versicherer trägt die Verteidigung bis zur Entscheidung
  • Strafrechtsschutz mit Vorschuss-Klausel — Anwaltskosten werden auch vor Abschluss des Verfahrens gezahlt
  • OWiG-Verfahren ausdrücklich eingeschlossen
  • DSGVO-Verfahren als Service-Baustein oder im Strafrechtsschutz mit eigenem Sublimit
  • Geldwäschegesetz-Verfahren mitversichert — Immobilienverwaltung ist geldwäscherechtlich verpflichtet
  • Insolvenz-Schutz: Vertrag bleibt auch nach Insolvenz der Verwaltungs-GmbH für die Organe wirksam
  • Innovationsklausel: bessere künftige Bedingungen wirken auf den Bestandsvertrag
  • DifferenzdeckungiÜbergangs-Schutz beim Versicherer-Wechsel, der bessere Konditionen des neuen Vertrags schon für Altfälle gewährt und Bedingungs-Lücken im Übergang schließt. beim Versicherer-Wechsel — schützt gegen Bedingungs-Lücken im Übergang
Beratungsmodell

So arbeiten wir

Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Strukturierte Beratung in drei Schritten, ausschließlich per Microsoft Teams, kostenfrei und unverbindlich.

  1. Bestandsaufnahme Ihrer Police und Risikolage

    Wir sichten Ihre bestehende D&O- und Strafrechtsschutz-Police: Rechtsform, Organstruktur, mitversicherte Personen, Versicherungssumme, Selbstbehalt, Rückwärtsdeckung und Vorschadenhistorie. Sie erfahren, welche Klauseln kritisch sind und welche Lücken vor einer Anfrage geschlossen werden sollten.

  2. 30-Minuten-Termin per Microsoft Teams

    Wir gehen die Bestandsaufnahme gemeinsam durch: Rückwärtsdeckung, Nachhaftung, Mitversicherung leitender Verwalter, Strafrechtsschutz-Kopplung. Sie bekommen eine erste fachliche Einschätzung — ohne Vertriebsdruck.

  3. Schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix

    Vergleich der für Hausverwaltungen geeigneten D&O- und Strafrechtsschutz-Anbieter. Bedingungsmatrix mit Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und Sublimits. Zur Vorlage in der Geschäftsführung. Wer wechselt, wer bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.

Hinweis: Der D&O-Check als Online-Selbsttest ist in Vorbereitung — bis dahin nutzen wir das 30-Minuten-Beratungsgespräch als ersten Schritt. Eine verbindliche fachliche Empfehlung erfolgt im persönlichen Gespräch und in der schriftlichen Bedingungsmatrix.

Wer berät

Über Pohl Versicherungsmakler

Jan Pohl, Spezialist für D&O Versicherung Hausverwalter bei Pohl VersicherungsmaklerJan Pohl, Inhaber

Pohl Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO und vermittelt für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, Immobilienmakler und Bestandshalter.

Frühe unternehmerische Entscheidung: Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre — bewusst zugunsten eigener Firmen unterbrochen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche, eigene Maklerei in Aachen seit 2012. Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns und in der Geschäftsleitung eines mittelständischen Versicherungs-IT-Unternehmens.

„Ich berate so, wie ich selbst beraten werden möchte: klar, strukturiert und ohne Verkaufsshow.“

Geboren 1978, verheiratet, zwei Kinder. Aachen-Richterich. Beratung strukturiert per Microsoft Teams.

Versicherungsvermittler-Register D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu D&O und Strafrechtsschutz für Hausverwalter

Ist die D&O-Versicherung Pflicht für Hausverwalter?
Keine direkte gesetzliche Pflicht. Aus Risikomanagement-Sicht aber dringend zu empfehlen für jede Hausverwaltung mit eigener Rechtsform (GmbH, UG, e.K.). Sobald die Geschäftsleitung persönlich haften kann — und das kann sie nach § 43 GmbHG bei einer schuldhaften Pflichtverletzung — ist die D&O das passende Vehikel, um das Privatvermögen zu schützen. Davon zu unterscheiden ist die Vermögensschadenhaftpflicht, die über § 15 MaBV für Verwalter eine eigene Bedeutung hat.
Brauche ich D&O und Strafrechtsschutz parallel?
Meist ja. Die D&O deckt die zivilrechtliche Haftung, der Strafrechtsschutz die Verteidigerkosten in Straf- und OWiG-Verfahren. Manche moderne D&O-Tarife enthalten ein kleines Strafrechtsschutz-Sublimit — das reicht für mittelgroße Hausverwaltungen typischerweise nicht aus.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
D&O: 500.000 € – 1 Mio. € bis 200 Einheiten, 1 – 2 Mio. € bei 200 – 500 Einheiten, 2 – 5 Mio. € bei 500 – 1.500 Einheiten, 5 Mio. €+ bei Großverwaltern. Strafrechtsschutz: 50.000 – 500.000 € je nach Verwaltungsgröße. Faustregel: Die Summen sollten den größten denkbaren Einzelfall abdecken, nicht den durchschnittlichen.
Was bedeutet Claims-made und warum ist das wichtig?
Claims-made bedeutet: Maßgeblich ist nicht der Tag der Pflichtverletzung, sondern der Tag der Anspruchserhebung. Daraus folgt: Wer einen neuen Vertrag abschließt, braucht Rückwärtsdeckung. Wer kündigt, braucht Nachhaftung. Beide Klauseln sind in D&O-Verträgen meist enthalten, aber zeitlich begrenzt — wir prüfen die konkrete Dauer.
Sind angestellte Verwalter mit Bankvollmacht mitversichert?
Nicht automatisch. Manche D&O-Tarife für Kleinst-Unternehmen versichern nur den Geschäftsführer. Angestellte Objekt- und Bestandsverwalter mit Bank- und Verfügungsvollmacht für Treuhand- und Mietkonten müssen ausdrücklich mitversichert werden. Wir prüfen das im Bestand.
Was deckt die D&O NICHT?
Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung nach § 103 VVG (der Versicherer leistet Abwehrkosten vorab, kann aber bei Verurteilung Rückforderung verlangen). Vorsätzliche Veruntreuung durch Mitarbeiter — das ist Aufgabe der Vertrauensschadenversicherung. Bekannte Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn ohne Rückwärtsdeckung. Strafen und Bußgelder selbst — nur deren Verteidigungskosten sind versicherbar.
Was passiert bei einem Ermittlungsverfahren?
Erstmaßnahme: den Strafrechtsschutz-Versicherer kontaktieren — über Hotline oder Schadenmeldung. Der Versicherer benennt einen geeigneten Strafverteidiger oder bestätigt den selbst gewählten Anwalt. Wichtig: keine Aussage gegenüber Ermittlungsbehörden ohne anwaltliche Beratung. Bei einer Durchsuchung den Verteidiger sofort hinzuziehen. Vorschüsse für die Verteidigung sind während des laufenden Verfahrens möglich.
Was kosten die Versicherungen typischerweise?
Eine seriöse Pauschal-Antwort ist nicht möglich — die Prämie hängt an Umsatz, Rechtsform, Versicherungssumme, Selbstbehalt, mitversicherten Personen, Rückwärtsdeckung, Vorschäden und Sublimit-Struktur. Als grobe Marktorientierung (kein Angebot): Die D&O liegt bei mittelgroßen Hausverwaltungen in der Regel im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich pro Jahr, der Strafrechtsschutz im niedrigen vierstelligen Bereich. Ein belastbares Angebot ergibt sich erst aus der Bestandsaufnahme.

Geschäftsleitung absichern — in 30 Minuten geklärt.

D&O-Bedingungsvergleich, Rückwärtsdeckung, Strafrechtsschutz-Kopplung, Mitversicherung leitender Verwalter. Kostenfrei und unverbindlich per Microsoft Teams. Ergebnis: schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Pohl Versicherungsmakler e.K. · Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO · D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen.
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