Symbolbild Versicherungen für Hausverwaltungen mit VerwalterSchutz-Logo – Schutzschild und modernes Wohngebäude im Petrol-Orange-Markenstil
Für kleine und mittlere Hausverwaltungen

Versicherungen für Hausverwaltungen

Deckungslücken prüfen, Haftungsrisiken als Verwalter sauber abbilden.

Strukturierte Erstanalyse für Ihre VSH, Cyber- und Fremdgelddeckung — per Microsoft Teams, in 30 Minuten, ohne Vor-Ort-Termin. Ihr Ansprechpartner: Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf die Immobilienwirtschaft.

Das Wichtigste in Kürze: Gewerbliche Haus- und Mietverwalter brauchen in Deutschland zwingend eine Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter — Mindestsumme nach § 15 Abs. 2 MaBV 500.000 € je Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres (Stand: 06/2026). Cyber-, Vertrauensschaden- und Betriebshaftpflicht gehören für einen Verwaltungsbetrieb zum fachlichen Standard, weil sie Lücken schließen, die die Pflichtversicherung offen lässt.

Auf einen Blick

Zielgruppe
Haus- und Mietverwaltungen, typischer Bestand 100–500 Wohneinheiten.
Risiken im Fokus
Vermögensschadenhaftpflicht (§ 34c GewO / § 15 MaBV), Vertrauensschaden und Fremdgeld, Cyber, D&O, Strafrechtsschutz.
Beratungsweg
Online-Risiko-Check (ca. 3 Min) → 30-Min-Teams-Termin → schriftliche Empfehlung mit Angebotsvergleich.
Verbindlichkeit
Kostenfrei und unverbindlich. Ungebunden vermittelt nach § 34d GewO.
Format
Beratung ausschließlich per Microsoft Teams. Keine Vor-Ort-Besuche.

Warum Standardlösungen bei Hausverwaltungen häufig danebenliegen

Eine Hausverwaltung ist versicherungstechnisch kein Bürobetrieb mit Immobilienbezug. Sie verwalten fremdes Vermögen, treffen täglich Entscheidungen über sechs- und siebenstellige Beträge, haften für Mitarbeiterfehler und arbeiten in einem Regelwerk aus BGB, WEG-Gesetz, GewO und MaBV. Drei Eigenheiten unterscheiden Ihren Beruf von dem eines klassischen Dienstleisters:

Mietinkasso bedeutet Fremdgeldverkehr

Ein- und ausgehende Mieten, Hausgelder und Sonderumlagen laufen über Treuhandkonten. Damit hängt am Vertrauensschaden- und Fremdgeld-Risiko eine andere Größenordnung als am reinen Bürobetrieb — schon ein einzelner Untreuefall in der Buchhaltung kann das Jahresergebnis aufzehren.

Parallele Tätigkeiten überschneiden sich

In der Praxis kombinieren Hausverwalter ihre Mietverwaltung gelegentlich mit WEG-Verwaltung oder Maklertätigkeit. Alle drei Tätigkeiten laufen über die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO; die VSH-Pflicht folgt aus § 15 MaBV. Hinzu kommt für WEG-Verwalter die Zertifizierung nach § 26a WEG — sie regelt die Qualifikation, nicht den Versicherungsschutz. Ob Ihre Bestandspolice alle ausgeübten Tätigkeitsfelder sauber abbildet, ist im Einzelfall zu prüfen.

Mindestdeckungen sind gesetzlich, nicht bedarfsgerecht

Die nach § 15 MaBV vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht hat eine feste Mindestversicherungssumme — das ist ein gesetzliches Minimum, kein bedarfsgerechter Maßstab. Bei wachsendem Bestand und steigenden Geldvolumina ist zu prüfen, ob die Versicherungssumme das tatsächliche Risiko noch abbildet: Die Police „erfüllt die Pflicht“, kann aber im Schadenfall hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleiben.

Versicherungen für Hausverwaltungen — Übersicht

Sechs Bausteine, die Sie als Verwalter kennen sollten. Klicken Sie auf einen Baustein für die ausführliche Produktseite mit Deckungsumfang, typischen Schadenbeispielen und worauf Sie achten müssen.

Vermögensschadenhaftpflicht (VSH)

Pflichtversicherung nach § 34c GewO und § 15 MaBV. Deckt Vermögensschäden, die Sie Ihren Auftraggebern durch Beratungs-, Aufsichts- oder Buchungsfehler zufügen. Worauf es ankommt: Höhe der Versicherungssumme, Einschluss von Vertrauensschaden, Eigenschadendeckung.

Mehr erfahren

Cyberversicherung

Phishing auf Mietkonten, Ransomware-Sperre der Verwaltersoftware, kompromittierte E-Mail-Postfächer mit Eigentümerdaten. Cyber-Schäden treffen Verwalter doppelt — als Betriebsunterbrechung und als DSGVO-Vorfall.

Mehr erfahren

D&O — Directors & Officers

Persönliche Haftung der Geschäftsführung für Pflichtverletzungen. Greift bei Innenhaftung gegenüber der eigenen GmbH ebenso wie bei Außenhaftung gegenüber Auftraggebern, wenn die Geschäftsleitung persönlich in Anspruch genommen wird.

Mehr erfahren

Rechtsschutz mit Strafrechtsbaustein

Anwalts- und Gerichtskosten in Vertrags-, Arbeits- und Forderungsstreitigkeiten — und, entscheidend für Verwalter: Strafrechtsschutz inklusive Ermittlungsverfahren wegen Untreue (§ 266 StGB) oder Insolvenzverschleppung.

Mehr erfahren

Betriebshaftpflicht

Sach- und Personenschäden, die im Bürobetrieb oder bei Begehungen entstehen. Standardrisiko mit zwei typischen Prüfpunkten: ausreichende Deckungssumme und saubere Abgrenzung zur VSH.

Mehr erfahren

Inhalt & Elektronik

Schutz für Büroausstattung, IT, Server und Datenträger gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Elementarereignisse. In Kombination mit der Cyberpolice wichtig, weil reine Hardwareschäden dort nicht enthalten sind.

Mehr erfahren

Vier Punkte, die wir in der Beratungspraxis besonders sorgfältig prüfen

Diese Stellen können im Schadenfall zum Problem werden — und lassen sich vor Schadeneintritt mit geringem Aufwand prüfen und anpassen.

Versicherungssumme zu knapp bemessen

Die gesetzliche Mindestdeckung der VSH ist ein Pflicht-Minimum, kein bedarfsgerechter Maßstab. Bei wachsendem Bestand und bei Sonderumlagen jenseits sechsstelliger Beträge ist zu prüfen, ob die Versicherungssumme zu Geldvolumen und Bestandsgröße passt.

Vertrauensschaden und Fremdgeld nicht oder zu niedrig eingeschlossen

Mitarbeiter mit Zugriff auf Treuhandkonten sind ein eigenes Risiko, das in vielen VSH-Policen nur als Zusatzbaustein und mit niedrigen Sublimits abgedeckt ist. Bei jährlichen Geldvolumina im siebenstelligen Bereich ist zu prüfen, ob die Sublimits zur Risikolage passen.

Eigenschadendeckung fehlt

Wenn ein Mitarbeiter durch eigenes Verschulden Ihr Verwaltervermögen schädigt — etwa durch eine Fehlbuchung zulasten Ihrer Honorarforderung — greift die klassische VSH nicht. Dafür braucht es eine ausdrückliche Eigenschadendeckung, die nicht in jeder Standardpolice enthalten ist.

Parallele Tätigkeiten nicht vollständig abgebildet

Wenn Sie zusätzlich zur Hausverwaltung WEG-Verwaltungen führen oder gelegentlich vermitteln, müssen alle Tätigkeiten in der Police benannt sein. Sonst riskieren Sie eine Deckungslücke an genau der Stelle, an der Sie einen Fehler machen würden.

So arbeiten wir

Drei Schritte, ohne Vor-Ort-Termin, ohne Aktenwälzen.

Risiko-Check ausfüllen

Sie beantworten in rund 3 Minuten strukturierte Fragen zu Bestand, Tätigkeit und aktueller Police. Sie erhalten eine schriftliche Ersteinschätzung mit den Punkten, die in Ihrer Situation zu prüfen sind.

Zum Risiko-Check →

30-Minuten-Termin per Microsoft Teams

Termin kurz über Microsoft Bookings auswählen — ohne Telefonschleife. Wir gehen die Ersteinschätzung gemeinsam durch, klären offene Fragen und stimmen das weitere Vorgehen ab.

Termin buchen →

Schriftliche Empfehlung mit Angebotsvergleich

Wir holen ungebunden Angebote bei ausgewählten Spezialversicherern für die Immobilienwirtschaft ein und stellen Ihnen einen sauberen Vergleich zusammen — mit klarer Empfehlung und allem, was Sie für die Entscheidung brauchen.

Jan Pohl, Versicherungsmakler aus Aachen
Jan Pohl, Inhaber

Über Pohl Versicherungsmakler

Pohl Versicherungsmakler e. K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Inhaber Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO und vermittelt für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Immobilienmakler.

Frühe unternehmerische Entscheidung: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und Betriebswirtschaftslehre — bewusst zugunsten des Aufbaus eigener Firmen unterbrochen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche, eigene Maklerei in Aachen seit 2012. Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK). Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns (Leitung der bundesweiten Maklerbetreuung) und in der Geschäftsleitung eines mittelständischen Versicherungs-IT-Unternehmens, das Vergleichssoftware für Versicherungsmakler entwickelt. Prüfer der IHK für die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO von 2008 bis 2019 und Dozent in Vorbereitungskursen für Versicherungsvermittler von 2009 bis 2012. Speaker auf der MMM-Messe 2026 und der DKM 2019, Mitautor der Studie „Die Zukunft des Maklervertriebs“, Fachbeiträge im ExpertenReport und in der Branchenpresse. Erfahrung in B2B-Rahmenkonzepten — unter anderem empfohlener Makler der IPC EMEA für Subway Deutschland.

„Ich berate so, wie ich selbst beraten werden möchte: klar, strukturiert und ohne Verkaufsshow.“

Geboren 1978, verheiratet, zwei Kinder. Lebt mit seiner Familie in Aachen-Richterich. Beratung erfolgt strukturiert per Microsoft Teams — kein Außendienst, klare Termine, dokumentierte Empfehlungen.

Eintragungen im Vermittlerregister
Versicherungsvermittler-Register
D-6LQ8-VHMG3-85
Handelsregister
HRA 10268, Amtsgericht Aachen
Aufsicht
IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen

Was einen Versicherungsmakler für Hausverwalter vom Versicherungsvertreter unterscheidet — und wofür er haftet.

Häufige Fragen

Brauche ich als Hausverwalter überhaupt eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Wenn Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO halten, ist die Vermögensschadenhaftpflicht nach § 15 MaBV gesetzliche Berufsausübungsvoraussetzung — mit fest definierter Mindestversicherungssumme je Schadenfall und Jahr. Reine WEG-Verwaltungen ohne 34c-Pflicht sind formal nicht versicherungspflichtig; ob ein VSH-Schutz dennoch sinnvoll ist, hängt von Tätigkeitsumfang, Mandaten und Haftungslage ab und sollte individuell geprüft werden.

Reicht meine bestehende Police?

Schauen wir uns gemeinsam an. Die häufigsten Punkte zum Prüfen sind: aktuelle Versicherungssumme im Verhältnis zu Ihrem Geldvolumen, Einschluss und Höhe von Vertrauensschaden- und Fremdgelddeckung, Eigenschadendeckung, sowie die vollständige Abbildung aller Tätigkeiten, die Sie tatsächlich ausüben.

Was kostet eine Beratung?

Die Erstberatung und der Risiko-Check sind für Sie kostenfrei. Versicherungsmakler werden in Deutschland im Regelfall von den Versicherern courtagiert, nicht vom Kunden. Sollte in Ausnahmefällen eine Honorarberatung sinnvoll sein, klären wir das vorab transparent.

Müssen wir uns persönlich treffen?

Nein. Die Beratung läuft per Microsoft Teams. Ein 30-Minuten-Termin reicht erfahrungsgemäß für eine fundierte Erstanalyse. Vor-Ort-Termine sind aus unserer Sicht für die Erstanalyse nicht erforderlich; wenn Sie sie dennoch ausdrücklich wünschen, sprechen wir das individuell ab.

Was passiert mit den Daten aus dem Risiko-Check?

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Vorbereitung Ihres Beratungsgesprächs verwendet. Die Datenverarbeitung erfolgt nach DSGVO; Details siehe Datenschutzerklärung. Wenn Sie nach der Auswertung kein Gespräch wünschen, löschen wir die Daten auf Anfrage.

Risiko-Checks für Hausverwalter

Pro Sparte 8–10 Fragen, sofortige Ampel-Auswertung mit konkreten Empfehlungen — kostenlos.

Alle 8 Risiko-Checks ansehen →

Risikolage in 5 Minuten einschätzen — oder direkt einen Termin buchen.

Beides ist kostenfrei und unverbindlich. Sie entscheiden danach, ob Sie weitermachen wollen.

Die digitalen Checks liefern eine strukturierte Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Sie ersetzen keine individuelle Versicherungsberatung. Eine verbindliche Prüfung erfolgt erst nach fachlicher Auswertung durch einen Versicherungsmakler.

Alle Sparten im Überblick

Versicherungen für Hausverwalter

Vermögensschadenhaftpflicht

Schutz bei Vermögensschäden aus der Verwaltertätigkeit – die zentrale Berufshaftpflicht.

Mehr erfahren

Cyberversicherung

Absicherung gegen Hackerangriffe, Datenpannen und Betrug per E-Mail.

Mehr erfahren

Vertrauensschadenversicherung

Schutz vor Veruntreuung und Unterschlagung durch Mitarbeiter oder Dritte.

Mehr erfahren

D&O & Strafrechtsschutz

Persönliche Haftung der Geschäftsführung und Schutz bei Strafverfahren.

Mehr erfahren

Betriebshaftpflicht

Schutz bei Personen- und Sachschäden im laufenden Betrieb.

Mehr erfahren

Rechtsschutzversicherung

Kostenschutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Mehr erfahren

Inhaltsversicherung

Absicherung der Büro- und Geschäftsausstattung.

Mehr erfahren

Elektronikversicherung

Schutz für IT, Technik und elektronische Geräte.

Mehr erfahren

Geschäftsgebäudeversicherung

Absicherung des eigenen Geschäftsgebäudes der Verwaltung.

Mehr erfahren
VerwalterSchutz – Versicherung & Risiko für die Immobilienwirtschaft

Spezialisierter Versicherungsmakler für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Immobilienmakler.

Pohl Versicherungsmakler e.K.
Hasenwaldstraße 2, 52072 Aachen


© VerwalterSchutz. Die digitalen Checks liefern eine strukturierte Ersteinschätzung und ersetzen keine individuelle Versicherungsberatung. Eine verbindliche Prüfung erfolgt nach fachlicher Auswertung durch den Versicherungsmakler.