Für WEG-Verwalter nach § 26a WEG
D&O + Strafrechtsschutz für WEG-Verwalter
Persönliche Haftung der Geschäftsleitung plus Verteidigerkosten in Straf- und OWiG-Verfahren. Wir prüfen Versicherungssumme, Beirats-Mitversicherung und Rückwärtsdeckung — in 30 Minuten per Microsoft Teams.
Wie D&O und Strafrechtsschutz im WEG-Kontext zusammenwirken — und worauf bei Bedingungen und Sublimits zu achten ist.
Bestehende D&O- und Strafrechtsschutz-Policen im WEG-Kontext durchleuchten
Vier Schwerpunkte, die wir bei jeder bestehenden Police für WEG-Verwalter durchgehen:
- Versicherte Personen sauber definiert: Geschäftsführer, Prokuristen, leitende Angestellte, Beirat. Wer ist tatsächlich versichert? Manche D&O-Tarife für kleinere Unternehmen schließen Beiräte standardmäßig aus — für WEG-Verwalter unbrauchbar, weil dort die Beiräte mit dem Verwalter zusammen in Anspruch genommen werden.
- RückwärtsdeckungiVersicherungs-Schutz für Pflichtverletzungen, die VOR Vertragsbeginn passierten, aber erst während der Laufzeit bekannt werden. Bei Claims-made unverzichtbar, sonst Lücke bei Übergabe oder Neugründung. und NachhaftungiVersicherungs-Schutz für Schäden, die erst nach Vertragsende gemeldet werden, aber während der Vertragslaufzeit entstanden sind. Bei Claims-made-Verträgen unverzichtbar.: Wer einen neuen Tarif abschließt, braucht Rückwärtsdeckung für die letzten 3–5 Jahre. Wer den Tarif beendet, braucht Nachhaftung für mindestens 3 Jahre, idealerweise unbegrenzt.
- Strafrechtsschutz separat oder gekoppelt: D&O leistet typischerweise nicht für Strafverteidigung — diese erfordert eine separate Strafrechtsschutz-Versicherung oder einen klar gekennzeichneten Service-Baustein der D&O. Wir prüfen, welche der zwei Konstellationen Ihr Vertrag abbildet.
- EigenschadenklauseliIn D&O eigentlich systemfremd. Manche Tarife enthalten aber eine Klausel, die Schäden der Verwaltungs-GmbH selbst (nicht der Geschäftsleitung als Privatperson) mitversichert. Wichtig bei Gesellschafterstreit.: Manche modernen D&O-Tarife versichern auch Schäden der Verwaltungs-GmbH selbst — sinnvoll bei kleinen, inhabergeführten Verwaltungen.
Ergebnis: schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix, ohne Verkaufsdruck. Wer wechselt, wer bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.
Warum die Geschäftsleitung einer WEG-Verwaltung persönlich haftet
Die WEG-Verwaltung ist organschaftlich strukturiert wie ein kleines Unternehmen: Es gibt eine Geschäftsleitung (Inhaber, Geschäftsführer), Prokuristen und in der Regel einen Verwaltungsbeirat als Aufsichtsorgan nach § 29 WEG. Alle drei Gruppen haften persönlich, wenn sie Pflichten verletzen.
Typische Konstellationen, in denen D&O und Strafrechtsschutz greifen:
- InnenhaftungiHaftung der Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Gesellschaft (Verwaltungs-GmbH oder e.K.) — z. B. wenn Gesellschafter den Geschäftsführer für Pflichtverletzungen in Regress nehmen.: Die Verwaltungs-GmbH nimmt den Geschäftsführer wegen Pflichtverletzung in Regress (häufig bei Insolvenz oder Geschäftsführerwechsel — der neue Geschäftsführer prüft Altfälle nach).
- AußenhaftungiHaftung der Geschäftsleitung direkt gegenüber Dritten — z. B. Eigentümern, Gläubigern, Finanzamt — wenn diese die Verwaltungs-GmbH überspringen und direkt den Geschäftsführer in Anspruch nehmen.: Eigentümer einer verwalteten WEG nimmt den Geschäftsführer direkt in Anspruch, etwa wegen unrichtiger Auskunft oder Insolvenzverschleppung.
- Ermittlungsverfahren nach § 266 StGBiUntreue. Wer eine ihm eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht und dem Vermögensinhaber Schaden zufügt, wird wegen Untreue bestraft. Klassischer Strafrechtsschutz-Fall.: Eigentümer erstattet Strafanzeige gegen den Verwalter, etwa nach Bekanntwerden einer fragwürdigen Sonderumlage-Buchung. Strafverteidigerkosten sind sofort fällig — auch bei späterem Freispruch.
- OWiG-VerfahreniVerfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Verwaltungsrechtliche Geldbußen z. B. wegen Datenschutz-Verstößen, Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, Energieausweis-Pflichten, Baulärm-Schutz. Niedrigere Beweis-Schwelle als Strafverfahren.: Aufsichtsbehörde leitet ein OWiG-Verfahren wegen DSGVO-Verstoß oder Geldwäschegesetz-Verstoß ein.
- Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)iGeschäftsleitung muss bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung binnen drei Wochen Insolvenz anmelden. Wer das versäumt, haftet persönlich für Schäden der Gläubiger und macht sich strafbar.: bei einer Verwaltungs-GmbH in Schieflage muss die Geschäftsleitung binnen 3 Wochen Insolvenz anmelden — sonst persönliche Haftung und Strafbarkeit.
D&O und Strafrechtsschutz sind keine gesetzliche Pflicht. Aus Risikomanagement-Sicht aber praktisch unverzichtbar für jede WEG-Verwaltung mit eigener Rechtsform (GmbH, UG, e.K., GbR mit operativer Tätigkeit) — weil persönliche Haftungsrisiken die Privatvermögen der Geschäftsleitung treffen können.
Was die D&O-Versicherung leistet
D&OiDirectors & Officers Liability Insurance. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung speziell für Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane — schützt das Privatvermögen bei Pflichtverletzungen gegenüber der eigenen Gesellschaft oder Dritten. deckt die persönliche Haftung von Organ-Mitgliedern für Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen in ihrer Funktion entstehen.
Versicherte Personen
- Geschäftsführer einer Verwaltungs-GmbH
- Vorstand bei AG oder Genossenschaft
- Inhaber e.K. — wenn die Verwaltung als eingetragener Kaufmann firmiert
- Prokuristen und leitende Angestellte mit Vertretungsbefugnis
- Aufsichtsräte, Beiräte der Verwaltungs-Gesellschaft (nicht zu verwechseln mit WEG-Beiräten)
- Optional: WEG-Beiräte der verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften — nur bei ausdrücklicher Mitversicherung
Versicherte Haftungsarten
- Innenhaftung: Inanspruchnahme durch die eigene Gesellschaft, Gesellschafter, Nachfolger im Amt
- Außenhaftung: Inanspruchnahme durch Eigentümer, Gläubiger, Finanzamt, Sozialversicherungsträger
- Abwehrkosten: Anwaltskosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche — auch wenn der Anspruch am Ende abgewiesen wird, leistet die D&O die Verteidigung
- Vermögensschäden: reine Geldschäden ohne Sach- oder Personenschadenbezug
Versicherungsprinzip
D&O läuft fast immer nach dem Claims-made-Prinzip: Maßgeblich ist nicht der Tag der Pflichtverletzung, sondern der Tag, an dem der Anspruch erstmals erhoben wird. Daraus folgt:
- Wer einen neuen Vertrag abschließt, braucht Rückwärtsdeckung — sonst sind alle Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn ausgeschlossen, auch wenn sie erst später entdeckt werden.
- Wer einen Vertrag kündigt, braucht Nachhaftung — sonst sind Ansprüche, die erst nach Vertragsende erhoben werden, nicht mehr gedeckt.
Beim Verwalterwechsel oder Verkauf einer Verwaltungs-GmbH ist diese Klausel zentral — wir prüfen das im Bestand explizit.
Was die Strafrechtsschutz-Versicherung leistet
Der Strafrechtsschutz trägt die Kosten der strafrechtlichen Verteidigung — Anwaltsgebühren, Sachverständigen-Kosten, Gerichtskosten — von Beginn des Ermittlungsverfahrens an. Maßgeblich: Auch wer am Ende freigesprochen wird, hat oft fünf- bis sechsstellige Verteidigerkosten getragen.
Versicherte Verfahrensarten
- Strafverfahren nach StGB — Untreue (§ 266), Betrug (§ 263), Unterschlagung (§ 246), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- OWiG-Verfahren — Verstöße gegen Datenschutz (DSGVO Art. 83), Geldwäschegesetz, Energieausweis-Pflichten, Energieeinsparverordnung
- Disziplinarverfahren — falls als versichert benannt
- Berufsrechtliche Verfahren der IHK nach § 34c GewO — Verfahren wegen Widerruf der Verwalter-Erlaubnis
Versicherte Kosten
- Verteidigerkosten — gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit
- Sachverständigen-Kosten — wirtschaftliche, technische, IT-forensische Gutachten
- Gerichts- und Reisekosten
- Vorschüsse für die Verteidigung — schon vor Abschluss des Verfahrens
- Kosten der zivilrechtlichen Annexverfahren bei Adhäsionsklagen
Was Strafrechtsschutz NICHT übernimmt
- Geldstrafen, Geldbußen, OWiG-Bußgelder selbst — sondern nur deren Verteidigungskosten
- Schadenersatz an Geschädigte (das ist Aufgabe der VSH oder D&O)
- Bewährungsauflagen, Verfallsanordnungen
- Bei Vorsatz mit Verurteilung: Rückforderung der bereits gezahlten Verteidigerkosten ist möglich
Verhältnis zur D&O
Die D&O umfasst Strafverteidigung typischerweise nicht oder nur als kleines SublimitiEine Teil-Versicherungssumme innerhalb der Hauptsumme. Beispiel: D&O-Hauptsumme 2 Mio. €, aber Strafverteidigung sublimitiert auf 100.000 €. Im Schadenfall zählt das Sublimit.. Für mittelgroße WEG-Verwalter empfehlen wir deshalb beide Verträge — die D&O für die zivilrechtliche Haftung, den Strafrechtsschutz für die strafrechtliche Verteidigung. In gut konstruierten Paketen sind beide Verträge beim selben Versicherer abgestimmt.
Wo D&O endet — und VSH, Vertrauensschaden oder Rechtsschutz beginnt
Für WEG-Verwalter gibt es vier verwandte Sparten mit teils überlappenden Deckungen. Wer die Abgrenzung kennt, vermeidet teure Doppelversicherung und gefährliche Deckungslücken.
| Sparte | Versichertes Risiko | Versicherungsnehmer |
|---|---|---|
| VSH (Vermögensschadenhaftpflicht) | Fahrlässige Berufspflichtverletzung durch Mitarbeiter der Verwaltung | Verwaltungs-Gesellschaft |
| D&O | Persönliche Pflichtverletzung der Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Gesellschaft oder Dritten | Verwaltungs-Gesellschaft für die Organe |
| Strafrechtsschutz | Verteidigerkosten in Straf- und OWiG-Verfahren | Geschäftsleitung und Mitarbeiter |
| Vertrauensschaden | Vorsätzliche Veruntreuung durch Mitarbeiter (Innentäter) | Verwaltungs-Gesellschaft |
| Rechtsschutz | Anwaltskosten in Zivilverfahren (z. B. Anfechtungsklage nach § 44 WEGiBeschluss-Anfechtungsklage. Wohnungseigentümer können gefasste WEG-Beschlüsse innerhalb eines Monats anfechten. Der Verwalter wird in solche Verfahren häufig als Streithelfer oder Partei einbezogen.) | Verwaltungs-Gesellschaft |
Beispiel: Ein Eigentümer wirft dem Verwalter vor, eine Beschluss-Umsetzung verzögert zu haben und fordert Schadenersatz. Die VSH deckt den Vermögensschaden, die Rechtsschutz-Versicherung die anwaltliche Verteidigung im Zivilprozess. Erweitert der Eigentümer den Vorwurf zu einer Strafanzeige wegen Untreue, kommen Strafrechtsschutz (Verteidigerkosten) und ggf. D&O (persönliche Außenhaftung gegen den Geschäftsführer) hinzu.
WEG-Beiräte im D&O-Schutz mitversichern
Der Verwaltungsbeirat einer WEG nach § 29 WEG ist kein Organ der Verwaltungs-Gesellschaft, sondern Organ der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft. Standard-D&O-Tarife versichern ihn deshalb nicht automatisch.
Für mittelgroße und große WEG-Verwalter empfehlen wir die ausdrückliche Mitversicherung der Beiräte in den verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften — aus zwei Gründen:
- Der Beirat haftet nach § 29 Abs. 2 WEG für seine Tätigkeit. Eigentümer können den Beirat persönlich auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
- Wenn ein Eigentümer den Verwalter und den Beirat verklagt, zerfällt die Verteidigung in zwei getrennte Anwalts-Mandate. Eine gemeinsame D&O-Deckung erlaubt eine koordinierte Verteidigung.
Praxis: Die Mitversicherung erhöht die Prämie überschaubar — meist 5–15 Prozent Aufschlag — und ist ein häufig genutztes Verkaufsargument im Verwaltervertrag. Eigentümer wollen wissen, dass ihr Beirat geschützt ist.
Empfohlene Konditionen nach Verwaltungsgröße
| Verwaltungsgröße | D&O VS empfohlen | Strafrechtsschutz | Selbstbehalt D&O |
|---|---|---|---|
| Bis 200 verwaltete Einheiten | 500.000 € – 1 Mio. € | 50.000–100.000 € | 2.500–5.000 € |
| 200–500 Einheiten | 1–2 Mio. € | 100.000–250.000 € | 5.000–10.000 € |
| 500–1.500 Einheiten | 2–5 Mio. € | 250.000–500.000 € | 10.000–25.000 € |
| Über 1.500 Einheiten | 5 Mio. €+ | 500.000 €+ | 25.000 €+ |
Faustregel D&O: VersicherungssummeiDie jährliche Höchstgrenze, bis zu der der Versicherer leistet. Achtung: Sublimits gehen vor — sie können die echte Deckung pro Risikoart stark begrenzen. mindestens in Höhe des größten potenziellen Schadens — bei mittelgroßer WEG-Verwaltung mit Mehrfamilien-Großobjekten als Bestand können Außenhaftungsfälle (z. B. wegen Verkehrssicherung) schnell die 1-Mio-Marke übersteigen. SelbstbehaltiDer Betrag, den die versicherte Person pro Schadenfall selbst trägt, bevor der Versicherer zahlt. Bei D&O bewusst nicht zu niedrig wählen, sonst übermäßig hohe Prämie. in D&O bewusst nicht zu niedrig wählen — kleinere Streitigkeiten bindet man im Hause, der Vertrag soll Großfälle abfangen.
Wie D&O- und Strafrechtsschutz-Fälle ablaufen
Die folgenden Beispiele sind stilisiert und sollen die Funktionsweise verdeutlichen. Beträge sind hypothetisch.
- Hergang
- Geschäftsführerin einer Verwaltungs-GmbH mit 980 verwalteten Einheiten lässt eine umfassende Heizungs-Sanierung in einer 64-WE-Gemeinschaft umsetzen. Beschluss formal gefasst, Vergabe an einen Handwerker mit familiärer Verbindung zur Geschäftsführerin (Schwager). Ein Eigentümer-Vertreter erfährt davon zwei Jahre später und erstattet Strafanzeige wegen Untreue. Parallel wird die Verwaltungs-GmbH von der WEG auf Schadenersatz verklagt.
- Klauseln-Lage
- Strafverfahren — Strafrechtsschutz leistet Verteidigerkosten ab Beginn des Ermittlungsverfahrens. Innenhaftungsverfahren — D&O greift, weil die Geschäftsführerin gegenüber der eigenen GmbH wegen Pflichtverletzung in Anspruch genommen wird. VSH springt nicht ein, weil Eigeninteresse den Vorsatzausschluss berührt.
- Ergebnis
- Strafverfahren wird mangels Vorsatz-Nachweis nach § 153a StPO gegen Auflage von 8.000 € eingestellt. Verteidigerkosten 42.000 € — Strafrechtsschutz reguliert nach Selbstbehalt 2.500 €. Innenhaftung wird in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit 95.000 € verglichen — D&O reguliert nach Selbstbehalt 5.000 €. Konsequenz: Compliance-Richtlinie der Verwaltung um Befangenheits-Klauseln ergänzt.
- Hergang
- Verwaltungs-GmbH gerät in eine angespannte Liquiditäts-Lage nach Verlust mehrerer Großkunden. Geschäftsführer übersieht in der Hektik der Restrukturierung die Insolvenzantragspflicht — Antrag wird vier Wochen zu spät gestellt. Insolvenzverwalter klagt nach § 64 GmbHG / § 15a InsO auf persönliche Erstattung der Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch geflossen sind.
- Klauseln-Lage
- Klassischer D&O-Innenhaftungsfall plus paralleles Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung. D&O greift für die zivile Haftung. Strafrechtsschutz für die strafrechtliche Verteidigung.
- Ergebnis
- Strafverfahren wird mit Strafbefehl 90 Tagessätze à 80 € abgeschlossen — D&O reguliert nicht die Strafe, aber die Verteidigerkosten zahlt der Strafrechtsschutz. Zivilforderung wird auf 175.000 € verglichen — D&O reguliert 165.000 € (Selbstbehalt 10.000 €). Konsequenz: Insolvenzbeobachtung im monatlichen Geschäftsleitungs-Routine etabliert.
- Hergang
- Datenschutz-Aufsichtsbehörde leitet OWiG-Verfahren ein, nachdem ein Eigentümer Strafanzeige erstattet hat — der Verwalter hatte vermeintlich personenbezogene Daten anderer Eigentümer ohne Einwilligung weitergegeben. Vorwurf: Verstoß gegen DSGVO Art. 5 und Art. 6.
- Klauseln-Lage
- OWiG-Verfahren ist Strafrechtsschutz-typisch. D&O greift nur, falls aus dem OWiG-Verfahren eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung wird (z. B. immaterieller Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO).
- Ergebnis
- OWiG-Verfahren wird nach Anhörung und schriftlicher Stellungnahme der Verwaltung mit einem Verwarnungsgeld von 3.500 € abgeschlossen. Verteidigerkosten und Sachverständigen-Kosten 18.500 € — Strafrechtsschutz reguliert nach Selbstbehalt 2.500 €. Verwarnungsgeld trägt der Verwalter selbst, da Bußgelder nicht versicherbar sind. Konsequenz: DSGVO-Audit der Verwaltungsprozesse, AVViAuftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Vertrag, mit dem Sie einen IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter datenschutz-konform beauftragen. Pflicht bei jeder externen Datenverarbeitung. mit allen Dienstleistern nachgezogen.
Checkliste vor Vertragsabschluss oder Verlängerung
- Versicherte Personen ausdrücklich benannt — Geschäftsführer, Prokuristen, leitende Angestellte, WEG-Beiräte
- Rückwärtsdeckung mindestens 3 Jahre, idealerweise unbegrenzt
- Nachhaftung mindestens 3 Jahre, idealerweise 6 Jahre oder unbegrenzt
- Vorsorgliche Eigenschadenklausel in D&O — Schaden der eigenen GmbH ausdrücklich mitversichert
- Innen- und Außenhaftung beide eingeschlossen, nicht nur die Außenhaftung
- Abwehrkostendeckung auch bei unbegründeten Ansprüchen — Versicherer trägt Verteidigung, bis das Verfahren entschieden ist
- Strafrechtsschutz mit Vorschuss-Klausel — Anwaltskosten werden auch vor Abschluss des Verfahrens bezahlt
- OWiG-Verfahren ausdrücklich eingeschlossen
- DSGVO-Verfahren als Service-Baustein oder im Strafrechtsschutz mit eigenem Sublimit
- VerstoßprinzipiVersicherungsfall = der Pflichtverstoß. Auch Schäden, die erst später entdeckt werden, sind gedeckt — solange der Verstoß im Versicherungszeitraum lag. Üblich in VSH, selten in D&O (dort meist Claims-made). oder Claims-made-Prinzip — sauber dokumentiert, mit klarer Lücken-Vermeidung beim Wechsel
- Insolvenz-Schutz: Vertrag bleibt auch nach Insolvenz der Verwaltungs-GmbH wirksam für die Organe
- Innovationsklausel: bessere künftige Bedingungen wirken auf den Bestandsvertrag
- Differenzdeckung beim Versicherer-Wechsel — schützt gegen Bedingungs-Lücken im Übergang
So arbeiten wir
Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Strukturierte Beratung in drei Schritten, ausschließlich per Microsoft Teams, kostenfrei und unverbindlich.
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D&O-Check (5 Minuten online)
Strukturierte Selbstauskunft zu Rechtsform der Verwaltung, Organstruktur, Beirats-Mitversicherung, Vorschadenhistorie. Sie sehen am Ende, welche Klauseln in Ihrer aktuellen Police kritisch sind und welche Lücken vor einer Anfrage geschlossen werden sollten. D&O-Check starten →
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30-Minuten-Termin per Microsoft Teams
Wir gehen das Check-Ergebnis gemeinsam durch: Rückwärtsdeckung, Nachhaftung, Beirats-Mitversicherung, Strafrechtsschutz-Kopplung. Sie bekommen eine erste fachliche Einschätzung — ohne Vertriebsdruck.
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Schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix
Vergleich der für WEG-Verwalter geeigneten D&O- und Strafrechtsschutz-Anbieter. Bedingungsmatrix mit Rückwärtsdeckung, Nachhaftung, Sublimits. Zur Vorlage in der Geschäftsführung. Wer wechselt, wer bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.
Der digitale D&O-Check ist eine strukturierte Ersteinschätzung, keine vollständige Versicherungsberatung. Eine verbindliche fachliche Empfehlung erfolgt im persönlichen Gespräch und in der schriftlichen Bedingungsmatrix.
Über Pohl Versicherungsmakler
Jan Pohl, InhaberPohl Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO und vermittelt für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, Immobilienmakler und Bestandshalter.
Frühe unternehmerische Entscheidung: Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre — bewusst zugunsten eigener Firmen unterbrochen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche, eigene Maklerei in Aachen seit 2012. Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns und in der Geschäftsleitung eines mittelständischen Versicherungs-IT-Unternehmens.
„Ich berate so, wie ich selbst beraten werden möchte: klar, strukturiert und ohne Verkaufsshow.“
Geboren 1978, verheiratet, zwei Kinder. Aachen-Richterich. Beratung strukturiert per Microsoft Teams.
Häufige Fragen zu D&O und Strafrechtsschutz für WEG-Verwalter
Ist die D&O-Versicherung Pflicht für WEG-Verwalter?
Brauche ich D&O und Strafrechtsschutz parallel?
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Was ist Claims-made und warum ist das wichtig?
Wird der WEG-Beirat über die D&O mitversichert?
Was deckt die D&O NICHT?
Was passiert bei einem Ermittlungsverfahren?
Was kosten die Versicherungen typischerweise?
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