Symbolbild Inhaltsversicherung für Immobilienmakler mit VerwalterSchutz-Logo im Petrol-Orange-Markenstil

Inhaltsversicherung für Immobilienmakler

Sachversicherung für Immobilienmakler

Inhaltsversicherung für die Maklerbüro

Inhaltsversicherung Immobilienmakler – Schutz für Büro-Einrichtung, Verwaltungsunterlagen und Datenträger Ihrer Verwalter-Geschäftsräume.

Wir prüfen Ihre bestehende Inhaltsversicherung oder vermitteln eine neue — mit Schwerpunkt auf den Eigenheiten einer Maklerbüro: jahrzehntelange Beschlussakten, sensible Eigentümer-Daten und eine Inventardatei, die im Schadenfall trägt.

Das Wichtigste in Kürze: Die Inhaltsversicherung ersetzt die Büro- und Geschäftsausstattung des Maklerbüros (Möbel, Technik, Unterlagen) nach Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm — zum Neuwert. Wichtig ist eine Versicherungssumme, die den vollen Wiederbeschaffungswert abdeckt, sonst droht Unterversicherung. Selbstbehalte liegen marktüblich bei 0 bis 250 € je Schaden (Stand: 06/2026).
ZielgruppeMaklerbüros mit eigenen Geschäftsräumen, 50–800 Einheiten
SchwerpunktBüro-Inventar, Verwaltungsunterlagen, Datenträger
Versicherte GefahrenFeuer, EinbruchdiebstahliDiebstahl mit gewaltsamem Eindringen (Aufbruch, Einsteigen, Nachschlüssel). Anders als einfacher Diebstahl: Spuren des Einbruchs sind Pflicht., Leitungswasser, Sturm/Hagel
Erstgespräch30 Min. Microsoft Teams
Beratungsweisepersönlich, ungebunden, § 34d GewO
Vergütungüber den Versicherer im Vermittlungsfall

Rechtsgrundlage

Warum eine Inhaltsversicherung für Verwalter mehr ist als reiner Sachschutz

Die Inhaltsversicherung ist für sich genommen eine klassische Sachversicherung. Für eine Maklerbüro greift sie an drei rechtlich heiklen Stellen ineinander:

  • § 27 vermittelten Objekten — Sie sind als Verwalter verpflichtet, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß zu führen. Dazu gehört, dass Beschlüsse, Verträge und Abrechnungen jederzeit verfügbar bleiben.
  • § 28 Abs. 4 vermittelten Objekten & § 666 BGB — Sie schulden den Eigentümern Auskunft und Rechenschaft. Geht die Aktenlage durch Brand oder Einbruch verloren, treffen Sie diese Pflichten weiter — die Wiederherstellung der Unterlagen ist dann Ihre Aufgabe.
  • § 257 HGB & § 147 AO — Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen 6 bzw. 10 Jahre aufbewahrt werden. Werden Originalbelege zerstört, ist das auch ein steuer- und handelsrechtliches Thema.
  • Art. 32 DSGVOiPflicht zu „technischen und organisatorischen Maßnahmen“, die personenbezogene Daten vor Verlust, Diebstahl und unbefugtem Zugriff schützen — auch in Aktenform. — Personenbezogene Daten der Käufern und Verkäufernsmitglieder müssen vor Verlust und unbefugtem Zugriff geschützt sein. Ein Einbruch mit Verlust von Notebook oder Aktenordner ist meldepflichtig.

Die Inhaltsversicherung deckt den Sachschaden. Die rechtlichen Folgepflichten daraus tragen Sie. Beides muss zusammen gedacht werden — daher die Schwerpunkte „Wiederherstellungskosten“ und „Trennung zur Elektronik- und Cyber-Police“ weiter unten.

Versicherte Sachen

Was die Inhaltsversicherung absichert

Die Inhaltsversicherung versichert alle beweglichen Sachen, die Ihrem Verwaltungsbetrieb dienen und in den versicherten Geschäftsräumen lagern oder genutzt werden. Maßgeblich ist die Inventar-Aufstellung Ihres Versicherers.

Typische Sachgruppen einer Maklerbüro

  • Büromöbel und Einrichtung — Schreibtische, Aktenschränke, Stühle, Lampen, Empfangstresen, Pflanzen-Container.
  • Bürotechnik (stationär) — PCs, Monitore, Drucker, Multifunktionsgeräte, Server-Geräte, Telefonanlagen.
  • Bürotechnik (mobil) — Notebooks, Tablets, Mobiltelefone, mobile Drucker. Achtung: für mobile Geräte greift oft die AußenversicherungiVorübergehender Versicherungsschutz für Sachen, die außerhalb der Geschäftsräume genutzt werden — z.B. Notebook im Home-Office oder Tablet beim Vor-Ort-Termin. mit eigener Sub-Summe.
  • Verwaltungsunterlagen in Papierform — Beschlusssammlungen, Eigentümerlisten, Original-Verträge, Versicherungspolicen der vermittelten Objekten, Korrespondenz, Belege.
  • Datenträger — Externe Festplatten, USB-Sticks, lokal gespeicherte Backups, NAS-Geräte, Backup-Bänder.
  • Bargeld und Wertsachen im Tresor — Bargeldkasse, Bankkarten der vermittelten Objekten, ggf. Schlüsselbund-Kästen (separater SublimitiEine Teil-Versicherungssumme innerhalb der Hauptsumme. Beispiel: Hauptsumme 200.000 €, für Bargeld nur 2.500 € Sublimit.).
  • Fremdes Eigentum in Obhut — Schlüssel der Eigentümer, Schlüsselkästen für Handwerker, übergebene Originalunterlagen.

Nicht in der Inhalt — sondern entweder im Gebäude der vermittelten Objekten (wenn Sie Mieter sind) oder in der Geschäftsgebäudeversicherung (wenn Sie Eigentümer sind): fest verbundene Bauteile wie Einbauküchen, Bodenbeläge, sanitäre Anlagen, Wandverkleidungen.

Auslösekriterium

Wann der Versicherer zahlt — die versicherten Gefahren

Eine Inhaltsversicherung ist im Standard eine Gefahrenversicherung: gedeckt sind nur die im Vertrag ausdrücklich genannten Ereignisse. Das unterscheidet sie von einer AllgefahrenversicherungiVertragsform, die alle Schäden deckt, außer ausdrücklich ausgenommene. Üblich in Elektronik- und Maschinenversicherungen, selten in Inhaltsversicherungen..

Die vier Standard-Gefahren

  • Feuer — Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Wichtig: SengschädeniSchäden durch heiße Substanzen ohne offenes Feuer, z.B. ein heißes Bügeleisen auf dem Aktenordner oder eine vergessene Heizplatte. In vielen Standardverträgen ausgeschlossen. sind im Standard ausgeschlossen — bei Bedarf separat einschließen.
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch — Diebstahl mit Spuren gewaltsamen Eindringens. Einfacher Diebstahl (kein Aufbruch, z.B. liegen gelassenes Notebook im offenen Konferenzraum) ist meist nur als Zusatzbaustein versicherbar.
  • Leitungswasser — Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, Frostschäden, Schäden durch Heizungs- und Klimaanlagen. Hochwasser und Rückstau gehören NICHT dazu — das ist Elementarschaden.
  • Sturm und Hagel — Sturm gilt ab Windstärke 8. Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser sind meist mitversichert, sofern das Gebäude durch den Sturm beschädigt wurde.

Optional einschließbar; je nach Standort, Publikumsverkehr und Arbeitsweise zu prüfen:

  • Elementarschäden — Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck. Notwendig bei Büros in ZÜRS-ZoneiGefährdungs-Karte der Versicherer für Hochwasser/Starkregen. Zone 1 = niedrig, Zone 4 = höchstes Risiko. Bestimmt Annahme und Prämie in der Elementarschaden-Sparte. 3 oder 4.
  • Einfacher Diebstahl — z.B. Notebook aus offenem Empfangsbereich, ohne Einbruchspuren. Sinnvoll bei Verwaltungen mit Publikumsverkehr oder offen zugänglichen Arbeitsbereichen.
  • Trickdiebstahl / Trickbetrug — z.B. falscher Handwerker entwendet Schlüssel oder Bargeld. Sinnvoll, wenn Bargeldkasse oder Schlüsselkasten regelmäßig zugänglich sind.
  • Vandalismus ohne Einbruch — mutwillige Sachbeschädigung durch Dritte, die rechtmäßig in den Räumen waren.
  • Innere Unruhen / Streik / Aussperrung — Standardbaustein, meist günstig mitversicherbar.

Vertragsmechanik

Versicherungssumme, Wertarten und der Unterversicherungsverzicht

Die VersicherungssummeiDie jährliche Höchstgrenze, bis zu der der Versicherer leistet. Achtung: Sublimits gehen vor und können die echte Deckung pro Risikoart stark begrenzen. in der Inhaltsversicherung kann auf zwei Wegen ermittelt werden:

Festsummen-Versicherung

Sie melden dem Versicherer eine konkrete Inventarsumme (z.B. 80.000 €). Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob die Summe ausreicht. Tut sie es nicht, kürzt er anteilig — sogenannte Unterversicherung. Beispiel: Echter Wert 100.000 €, versichert 80.000 €, Schaden 40.000 € → Auszahlung nur 32.000 €.

Pauschalwert-Versicherung pro Quadratmeter

Sie melden die Bürofläche und einen vereinbarten Wertfaktor pro m² (typischerweise 700–1.200 € pro m² für Verwalter-Büros, je nach Tarif). Der Versicherer verzichtet im Gegenzug auf den Einwand der Unterversicherung — solange Sie die Fläche korrekt angegeben haben. Für Verwaltungen ohne aktuell gepflegte Inventarliste ist das die praktikablere Lösung.

Drei Wertbegriffe, die im Vertrag stehen können:

  • NeuwertiDer Betrag, um die Sache neu wiederzubeschaffen — ohne Abzug für Alter oder Abnutzung. Üblich in der Inhaltsversicherung. — Standard. Der Versicherer zahlt, was eine gleichwertige neue Sache heute kostet.
  • ZeitwertiNeuwert minus Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Greift, wenn der Zeitwert weniger als 40% des Neuwertes beträgt — etwa bei einem 15 Jahre alten Drucker. — Greift bei stark abgenutzten Sachen (üblicherweise unter 40 % des Neuwertes). Ein 15 Jahre alter Aktenschrank wird zum Zeitwert ersetzt, nicht zum Neuwert.
  • Gemeiner Wert — Verkaufswert im jetzigen Zustand. Greift nur bei nicht mehr reparablen oder nicht mehr nutzbaren Sachen.

Den UnterversicherungsverzichtiKlausel, mit der der Versicherer bei knapp kalkulierter Versicherungssumme auf den Einwand „Sie waren unterversichert“ verzichtet. Vermeidet bei Pauschalwert-Tarifen die anteilige Kürzung. sollte in jedem Verwalter-Vertrag stehen. Sonst riskieren Sie bei jedem Schaden eine Kürzung, wenn Ihre Inventar-Liste nicht aktuell ist — und das ist sie in der Praxis nie hundertprozentig.

Sub-Summen

Sublimits und Außenversicherung — wo die Hauptsumme nicht trägt

Innerhalb der vereinbarten Hauptsumme gibt es für bestimmte Sachgruppen eigene Höchstgrenzen. Diese sind der häufigste Grund, warum Inhaltsversicherungen im Schadenfall enttäuschen: die Hauptsumme stimmt, das Sublimit ist zu klein.

Typische Sublimits — vor Vertragsabschluss prüfen

Sachgruppe Marktüblich Hinweis für Verwalter
Bargeld im Tresor (geprüft) 2.500–10.000 € vermittelten Objekten-Bargeldkassen sind selten höher
Bargeld unverschlossen 250–500 € kritisch für Wechselgeld
Akten und Datenträger — Wiederherstellungskosten 2.500–25.000 € Schlüsselposition — siehe Schwerpunkt A
Außenversicherung gesamt 5.000–20.000 € Home-Office, Vor-Ort-Termine
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit 10.000 € oder VS in voller Höhe idealerweise „bis Versicherungssumme“
Bewegungs- und Schutzkosten 5.000–10.000 € für Räumung nach Schaden
Mehrkosten nach behördlichen Auflagen 5.000–25.000 € z.B. neue Brandschutz-Auflagen

Außenversicherung — Schutz außerhalb der Geschäftsräume

Verwalter arbeiten heute mobil: Notebook im Home-Office, Tablet beim Vor-Ort-Termin in der Maklergeschäft, mobile Festplatte im Auto. Für all das greift die Außenversicherung — mit eigener Sub-Summe und meist eigenen Bedingungen:

  • nur innerhalb Europas / Deutschland — je nach Tarif
  • nur für eine begrenzte Zeitdauer pro Sache (typisch 30–90 Tage am Stück)
  • oft eigener Selbstbehalt
  • oft eingeschränkte Gefahren (z.B. kein Diebstahl aus unverschlossenem Fahrzeug)

Wer im Home-Office arbeitet, sollte die Außenversicherung großzügig dimensionieren — sonst läuft die teure Verwalter-Hardware außerhalb des Büros faktisch ohne Schutz.

Schwerpunkt A

Verwaltungsunterlagen und Wiederherstellungskosten — der entscheidende Posten

Eine Maklerbüro mit 200 Einheiten verwahrt im Schnitt mehrere tausend Seiten Originalunterlagen pro betreuter Gemeinschaft: Versammlungsprotokolle, Beschlusssammlungen nach § 24 Abs. 7 vermittelten Objekten, Original-Verträge mit Versorgern und Handwerkern, Versicherungspolicen, Bankvollmachten, Eigentümerlisten.

Geht das verloren, ist der Sachwert (Papier, Ordner, Regal) gering. Der echte Schaden steckt in den WiederherstellungskosteniAufwand für die Wiederbeschaffung von Akten und Daten: Anfordern bei Vertragspartnern, Rekonstruktion aus Backups, Personalzeit, externe Dienstleister. Kann ein Vielfaches des Sachwerts erreichen.: Akten aus Banken nachfordern, Verträge bei Versorgern neu anfragen, Beschlüsse aus Notar-Akten rekonstruieren, Daten aus Backups wiederherstellen. Die eigene Personalzeit ist oft der größte Posten.

Was im Vertrag stehen muss

  • Eigener Sublimit „Akten, Pläne, Datenträger — Wiederherstellungskosten“, der die externe Rekonstruktion und die eigene Personalzeit umfasst. Marktüblich sind 5.000–25.000 €. Für eine größere Verwaltung kann das zu wenig sein.
  • Klare Definition, was als „Wiederherstellung“ gilt — manche Tarife bezahlen nur die externen Kosten, andere auch die kalkulatorische Personalzeit zu einem festgelegten Stundensatz.
  • Frist für die Wiederherstellung — meist 24 oder 36 Monate ab Schadeneintritt. Bei umfangreichen vermittelten Objekten-Archiven realistisch knapp.
  • Ausschluss „rein gedankliche Werte“ — Daten, die nirgendwo dokumentiert waren, sind nicht versichert. Folgt aus dem Sachversicherungs-Prinzip.

Pflicht: Eine gepflegte Inventardatei

Der Versicherer verlangt im Schadenfall einen Nachweis, welche Sachen beschädigt wurden und welchen Wert sie hatten. Eine einfache Excel-Tabelle reicht — sofern sie:

  • regelmäßig aktualisiert wird (mindestens jährlich)
  • außerhalb der Geschäftsräume gesichert ist (Cloud, Home-Office-PC, externer Tresor)
  • Anschaffungsdatum, Anschaffungspreis und Standort pro Position enthält
  • für Bürotechnik die Seriennummern erfasst (Diebstahlnachweis)

Liegt die Inventarliste nur im verbrannten Aktenschrank, ist sie wertlos. Wer Akten und Liste am gleichen Ort lagert, hat im Schadenfall ein Beweisproblem.

Sachwert vs. Wiederherstellungskosten Sachwert ~ 400 € Wiederherstellung ~ 12.000 € Sublimit-Default ~ 5.000 € stilisiertes Beispiel je betreuter vermittelten Objekten-Gemeinschaft

Schwerpunkt B

Abgrenzung: Inhalt, Elektronik und Cyber sind drei unterschiedliche Verträge

Die häufigste Lücke in Maklerbüros entsteht an der Schnittstelle dieser drei Sparten. Wer nur eine Inhaltsversicherung hat, ist auf zwei Seiten unterversichert — auf der Bedienfehler- und auf der Datenseite.

Inhaltsversicherung — die benannten Gefahren am physischen Inventar

Deckt Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel und optional Elementar an Möbeln, Geräten, Akten, Datenträgern. Der Auslöser ist immer ein äußeres Ereignis.

Elektronikversicherung — Allgefahrendeckung für IT und Bürotechnik

Deckt zusätzlich Schäden, die NICHT von einem äußeren Ereignis kommen: Bedienfehler, Sturz vom Schreibtisch, Überspannung im Stromnetz, Konstruktions- und Materialfehler, Sabotage durch eigene Mitarbeiter. Klassisches Beispiel: Notebook fällt vom Tisch — Inhaltsversicherung zahlt nicht, Elektronikversicherung zahlt.

Cyberversicherung — der digitale Schaden, nicht der physische

Deckt die Datenwiederherstellung nach Hackerangriff, die Krisenkommunikation, die forensische Aufarbeitung, eine eventuelle DSGVO-Strafe und Vermögensschäden durch CEO-Fraud. Der Festplatten-Sachwert ist hier irrelevant — die Inhaltsversicherung deckt nicht den Datenschaden, sondern nur den physischen Festplatten-Sachschaden bei Brand oder Einbruch.

Konkret: Wenn nach einem Ransomware-Angriff Ihre Verwaltungs-Software für drei Wochen ausfällt, leistet die Inhaltsversicherung NICHTS. Sie zahlt nur, wenn die Festplatte selbst durch ein versichertes Ereignis zerstört wurde. Die Datenwiederherstellung, die Betriebsunterbrechung und die DSGVO-Folgekosten gehören in die Cyberversicherung vermittelten Objekten.

Welche Sparte zahlt welchen Schaden? Inhalt Elektronik Cyber Brand Einbruch Leitungswasser Bedienfehler Sturz Überspannung Hackerangriff Datenverlust digital CEO-Fraud

Bausteine

Mitversicherte Bausteine und Erweiterungen

Über die Standard-Gefahren hinaus lassen sich folgende Bausteine in die Inhaltsversicherung integrieren oder als separater Vertrag koppeln:

  • Bürglas / Mobiliarglas — Schreibtischplatten, Schrankverglasung, Konferenzraum-Trennwand. Sinnvoll bei modernen Büros mit viel Glas.
  • VorsorgeversicherungiPauschale Erhöhung der Versicherungssumme um z.B. 10%. Deckt unterjährige Neuanschaffungen, bis die Inventarliste aktualisiert ist. — Pauschaler Aufschlag (oft 10 %), der unterjährige Neuanschaffungen automatisch mitversichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten — Aufwand für Ein- und Ausräumen während Reparaturarbeiten, Lagerung, Transport.
  • Aufräum- und Abbruchkosten — nach Brand oder Wasserschaden meist nicht im Standard, sondern als Sub-Summe.
  • Mehrkosten bei behördlichen Auflagen — wenn nach einem Brand die Brandschutz-Anforderungen neu definiert wurden.
  • Betriebsunterbrechung (BU)iUmsatzausfall durch IT-Stillstand oder Sachschaden. Im Vertrag in Tagessätzen vereinbart, oft 30–60 Tage. Tagessatz wird zum Verwalter-Umsatz passend kalkuliert. — Ausgleich für den Honorar-Ausfall, wenn Sie nach einem Sachschaden wochenlang nicht arbeiten können. Bei Verwaltungen, deren laufende Fixkosten den Honorar-Ausfall nicht puffern, regelmäßig sinnvoll.

Was NICHT versichert ist

Ausschlüsse — die Standard-Stolperfallen

Die Allgemeinen Bedingungen für die Inhaltsversicherung (AInhB) sind branchenweit ähnlich aufgebaut. Diese Punkte stehen in jedem Vertrag — und schlagen im Schadenfall regelmäßig zu:

  • Vorsatz und (je nach Tarif) grobe Fahrlässigkeit — § 81 VVGiBei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer Leistung kürzen oder verweigern. Gilt sparten-übergreifend. Bessere Tarife heben die Kürzung für grobe Fahrlässigkeit auf — bis zur vollen Versicherungssumme.. Bessere Tarife heben die Kürzung für grobe Fahrlässigkeit explizit auf.
  • Kriegerische Ereignisse, Atom- und Strahlungsschäden — Branchenstandard, nicht verhandelbar.
  • Schäden durch innere Verderbnis — Verschleiß, normale Abnutzung, Korrosion. Versichert ist immer das plötzliche, äußere Ereignis.
  • Schäden an reinen Datenträger-Inhalten — der Festplatten-Sachschaden ist gedeckt, der Verlust der Daten als solcher nicht (gehört in Elektronik oder Cyber).
  • Wasserschäden durch Hochwasser, Rückstau, Witterungsniederschlag — gehören in den separaten Baustein „Elementarschäden“.
  • Einfacher Diebstahl im Standard nicht versichert — nur als Zusatzbaustein.
  • Schäden an fremder Sache, die nicht in Obhut genommen wurde — wer einen Eigentümer beim Vor-Ort-Termin am eigenen Smartphone beschädigt, ist nicht über die Inhaltsversicherung gedeckt (das ist Betriebshaftpflicht).
  • Bargeld, das nicht in einem geprüften Wertbehältnis verwahrt wird — Sublimit für unverschlossenes Bargeld liegt oft bei 250–500 €.

Selbstbeteiligung

Selbstbehalt — wie hoch ist sinnvoll

Der SelbstbehaltiDer Betrag, den Sie pro Schadenfall selbst tragen, bevor der Versicherer zahlt. Höherer Selbstbehalt = niedrigere Prämie. in der Inhaltsversicherung liegt marktüblich zwischen 250 € und 1.500 € pro Schaden. Für eine Maklerbüro lohnt sich tendenziell ein etwas höherer Selbstbehalt, weil Klein-Schäden (gestürzte Tasse, kleine Kratzer) sowieso aus eigener Tasche getragen werden — die Versicherung soll für die echten Existenz-Risiken einspringen.

Marktorientierung — kein Angebot

Erfahrungsgemäß spart eine Anhebung des Selbstbehalts von 250 € auf 1.000 € zwischen 10 und 20 % der Jahresprämie. Bei einem Verwalter-Büro mit 100.000 € Inventarsumme und drei Mitarbeitern bewegt sich die Jahresprämie grob im niedrigen vierstelligen Bereich — die echten Werte hängen von Standort, Tarif, Vorschäden und mitversicherten Bausteinen ab.

Typische Schadenkonstellationen

Drei stilisierte Fallbeispiele

Sachverhalt
Brand in der Büroküche einer mittelgroßen Maklerbüro (250 Einheiten, vier Mitarbeiter). Ein vergessener Wasserkocher entzündet eine Stoffservice. Feuer greift auf das benachbarte Akten-Archiv über. Drucker, zwei Schreibtische, ein Aktenschrank mit Original-Beschlusssammlungen aus 15 Jahren betroffen.
Inhaltsversicherung leistet
Neuwert für Drucker, Möbel und Aktenschrank. Wiederherstellungskosten für Akten und Datenträger im Rahmen des Sublimits (hier 10.000 €). Räumungskosten, Schäden durch Löschwasser an weiterem Mobiliar.
Nicht gedeckt
Verlust digitaler Daten auf dem Verwaltungs-Server (gehört in Cyber). Honorar-Ausfall durch zweiwöchige Büro-Sperrung (nur, wenn BU-Baustein eingeschlossen). Ggf. Bedienfehler-Schaden am Wasserkocher selbst (Elektronik-Allgefahren).
Gesamtaufwand stilisiert
rund 28.000 € Sachschaden, 12.000 € Wiederherstellungskosten Akten
Sachverhalt
Einbruch über Nacht in das Erdgeschoss-Büro einer Solo-Verwaltung. Täter brechen ein Fenster auf, entwenden ein Notebook mit Verwaltungs-Software, ein NAS-Backup-Gerät, eine kleine Bargeldkasse mit 320 €. Akten werden vandalisiert.
Inhaltsversicherung leistet
Neuwert Notebook und NAS, Bargeld bis zum Sublimit für geprüftes Wertbehältnis (hier: nur die Kasse, kein Tresor → 250 € Erstattung). Vandalismus-Schaden an Akten als Wiederherstellungskosten (Sublimit beachten). Reparatur des Fensters in der Mietsache, sofern Sie als Mieter haftbar sind (Bewegungs- und Schutzkosten).
Nicht gedeckt
Verlust der Daten auf dem NAS (gehört in Cyber — Datenwiederherstellung und Meldung an die Datenschutzbehörde nach DSGVO). Wert der entwendeten Backup-Daten als solcher.
Gesamtaufwand stilisiert
rund 4.500 € Sachschaden, 8.000 € Aktenrekonstruktion, plus Cyber-Folgekosten
Sachverhalt
Bruch einer Leitungswasser-Steigleitung im Stockwerk über dem Verwalter-Büro. Wasser läuft über Nacht in zwei Aktenarchive. Drei Aktenschränke betroffen, ca. 80 Ordner mit Verträgen, Beschlüssen, Rechnungen. Ein Server-Schrank im Erdgeschoss bekommt Tropfwasser ab.
Inhaltsversicherung leistet
Trocknungs- und Sanierungskosten am Mobiliar, Wiederherstellungskosten Akten (Reproduktion aus Backups bei der Bank und bei Versorgern), Reinigung. Bewegungs- und Schutzkosten für den Server-Schrank, ggf. Mietkosten Ausweich-Büro für 14 Tage.
Nicht gedeckt
Schaden am Server selbst, wenn er durch Tropfwasser ausfällt — der reine Sachschaden ist im Inhalt; der nachfolgende Datenverlust durch Korrosion gehört in Elektronik oder Cyber, je nach Vertragskonstellation. Honorar-Ausfall ohne BU-Baustein.
Gesamtaufwand stilisiert
rund 7.000 € Sanierung, 15.000 € Aktenrekonstruktion, ggf. 8.000 € Server-Schaden separat

Alle Beträge sind stilisiert und dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Reale Schadenhöhen hängen von Police, Vorschäden, Sublimits und konkreter Sachlage ab.

Vor Vertragsabschluss oder Verlängerung

Bedingungs-Checkliste für die Inhaltsversicherung vermittelten Objekten

Diese zwölf Punkte sind die Stellen, an denen sich gute und schlechte Verträge im Schadenfall unterscheiden. Punkt 1 bis 4 sind in unseren Bedingungsmatrizen als KO-KriterieniWenn dieser Punkt nicht erfüllt ist, ist eine Annahme durch den Versicherer ausgeschlossen — unabhängig von Prämie oder Selbstbehalt. Erst Mangel beheben, dann Anfrage stellen. markiert.

  • Unterversicherungsverzicht über Pauschalwert pro m² vereinbart
  • Neuwert-Entschädigung statt Zeitwert — auch für ältere Sachen, sofern noch genutzt
  • Sublimit „Akten, Pläne, Datenträger — Wiederherstellungskosten“ mindestens 15.000 €
  • Grobe Fahrlässigkeit explizit eingeschlossen, idealerweise bis volle Versicherungssumme
  • Außenversicherung mindestens 10.000 € und mindestens 90 Tage pro Sache
  • Vorsorgeversicherung mindestens 10 % der Versicherungssumme
  • Bewegungs- und Schutzkosten sowie Aufräumkosten in ausreichender Höhe (10.000 € +)
  • Mehrkosten bei behördlichen Auflagen mitversichert
  • Elementarschäden als Baustein eingeschlossen (insbesondere bei ZÜRS 3 oder 4)
  • Trickdiebstahl und Trickbetrug mit eigenem Sublimit (für Verwaltungen mit Publikumsverkehr)
  • Betriebsunterbrechung als Baustein, Haftungszeit mindestens 12 Monate, Tagessatz zum Verwalter-Umsatz passend kalkuliert
  • DifferenzdeckungiBeim Wechsel zum neuen Versicherer übernimmt der neue Tarif Schäden, die schlechtere Bedingungen des Altvertrags nicht gedeckt hätten. Schützt gegen Bedingungs-Lücken im Übergang. und InnovationsklauseliBessere künftige Bedingungen des Versicherers wirken automatisch auch auf den laufenden Bestandsvertrag — ohne neuen Abschluss. in den Bedingungen verankert

Beratungsmodell

So arbeiten wir

Wir vermitteln Versicherungen für Verwaltungen seit über 15 Jahren — als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Sie zahlen für unsere Beratung nichts; wir werden vom Versicherer vergütet, der nach Vergleich der Bedingungen den Zuschlag bekommt. Wer wechselt, wer beim Bestandsvertrag bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.

  1. Inhalt-Check (5 Minuten online) — Strukturierte Bestandsaufnahme zu Bürofläche, Inventar, Aktenarchiv, Sublimits Ihres aktuellen Vertrags. Sachschutz-Check starten.
  2. 30-Minuten-Termin per Microsoft Teams — Wir gehen den Check durch, identifizieren die ein bis drei kritischsten Punkte und besprechen, ob Anpassung im Bestand oder Wechsel der bessere Weg ist.
  3. Schriftliche Empfehlung mit Bedingungsmatrix — Vergleich der drei für Ihre Konstellation passenden Tarife, jeweils mit den oben genannten zwölf Checklisten-Punkten. Sie entscheiden in Ruhe.
Hinweis: Der digitale Inhalt-Check ist eine strukturierte Ersteinschätzung, keine vollständige Versicherungsberatung. Eine verbindliche fachliche Empfehlung erfolgt im persönlichen Gespräch und in der schriftlichen Bedingungsmatrix.

Inhaltsversicherung Immobilienmakler – Beratung durch Jan Pohl

Über uns

Jan Pohl — drei Perspektiven auf eine Branche

Mein Name ist Jan Pohl. Ich vermittle Versicherungen für die Immobilienwirtschaft aus drei Perspektiven, die ich in den letzten zwei Jahrzehnten alle praktiziert habe:

  • Als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) seit 2010 mit Schwerpunkt Maklerbüros.
  • Als Praktiker im Immobilienbereich — ich kenne den Alltag von Beratungstermine, Beschluss-Akten und Bankvollmachten aus der eigenen Tätigkeit.
  • Mit einer juristisch-betriebswirtschaftlichen Ausbildung — ich kann vermittelten Objekten- und Versicherungsbedingungen lesen, gewichten und in der Bedingungsmatrix darstellen.

„Wer Verwaltungsunterlagen aus 15 Jahren in einem einzigen Aktenschrank lagert, hat ein Risikomanagement-Problem — kein Prämien-Problem. Die Lösung beginnt bei der Inventarliste und der Auslagerung, nicht beim Versicherer.“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Inhaltsversicherung vermittelten Objekten

Brauchen wir als Maklerbüro wirklich eine eigene Inhaltsversicherung?
Wenn Sie eigene Geschäftsräume mit Mobiliar, Bürotechnik und Aktenarchiv betreiben — ja. Der reine Sachwert ist oft niedriger als erwartet, aber die Wiederherstellungskosten für Akten und Daten machen den entscheidenden Unterschied. Ohne Inhaltsversicherung tragen Sie den vollen Verwaltungsaufwand der Aktenrekonstruktion selbst.
Ist die Inhaltsversicherung in der Cyber- oder Elektronik-Police schon enthalten?
Nein. Die drei Sparten überschneiden sich nur teilweise. Die Cyberversicherung deckt den digitalen Schaden (Datenverlust, Lösegeld, DSGVO-Folgen). Die Elektronikversicherung deckt Schäden an IT-Geräten, die NICHT von Feuer/Einbruch/Wasser kommen (z.B. Bedienfehler, Überspannung). Die Inhaltsversicherung deckt den physischen Sachschaden am gesamten Inventar bei den klassischen Gefahren. Für vollen Schutz braucht es mindestens Inhalt + Cyber; Elektronik ist je nach IT-Wert ergänzend sinnvoll.
Was kostet eine Inhaltsversicherung für eine mittelgroße Verwaltung?
Eine grobe Marktorientierung (kein Angebot): für ein Verwalter-Büro mit drei bis fünf Arbeitsplätzen, einer Inventarsumme im niedrigen sechsstelligen Bereich und Einschluss der wichtigsten Bausteine liegt die Jahresprämie typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich. Die echten Werte hängen von Standort, ZÜRS-Zone, Vorschäden, mitversicherten Bausteinen (Elementar, BU), Selbstbehalt und Tarif ab. Im Beratungstermin rechnen wir konkret.
Muss ich wirklich eine Inventarliste führen?
Im Schadenfall verlangt der Versicherer einen Nachweis. Eine einfache Excel-Tabelle reicht — sofern sie aktualisiert, ausreichend detailliert und vor allem AUSSERHALB der versicherten Räume gesichert ist (Cloud, Home-Office, externer Tresor). Liegt die Liste mit im verbrannten Aktenschrank, ist sie wertlos. Bei Pauschalwert-Tarifen mit Unterversicherungsverzicht ist die Pflicht entschärft, aber für die Schadenregulierung trotzdem hilfreich.
Was passiert, wenn ich Verwaltungsunterlagen mit nach Hause nehme?
Dann greift die Außenversicherung — sofern eingeschlossen. Die hat aber meist eine eigene Sub-Summe, eine zeitliche Begrenzung pro Sache (oft 30–90 Tage) und eigene Bedingungen (z.B. kein einfacher Diebstahl). Wer regelmäßig im Home-Office arbeitet, sollte die Außenversicherung großzügig dimensionieren, sonst läuft die mobil genutzte Hardware außerhalb des Büros faktisch ohne Schutz.
Wir mieten unser Verwalter-Büro — wer versichert das Gebäude?
Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters deckt das Gebäude selbst (Wände, Dach, fest verbundene Bauteile). Ihre Inhaltsversicherung deckt nur Ihr bewegliches Inventar. Schäden, die Sie am Mietobjekt verursachen (z.B. Wasserschaden durch defekte Waschmaschine), gehören in die Betriebshaftpflicht — siehe unsere Spoke Betriebshaftpflicht vermittelten Objekten.
Was, wenn wir grob fahrlässig waren? Zahlt der Versicherer dann gar nicht?
Nach § 81 VVG kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen — bei besseren Tarifen ist die Kürzung explizit auf null gesetzt, sodass die volle Versicherungssumme leistet. Das ist Punkt 4 unserer Checkliste. Bei Vorsatz leistet kein Tarif. Klassisches Beispiel grobe Fahrlässigkeit: vergessenes Bügeleisen, offene Fenster im Erdgeschoss über Nacht.
Wie schnell zahlt der Versicherer nach einem Brand- oder Einbruch-Schaden?
Bei klaren Sachverhalten mit dokumentiertem Inventar leistet ein guter Versicherer einen Vorschuss in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen. Bei komplexen Aktenrekonstruktionen kann die Endabrechnung mehrere Monate dauern, weil Belege nachgefordert und Wiederherstellungs-Aufwände dokumentiert werden müssen. Wer die Inventardatei sauber führt, beschleunigt das deutlich.

Weitere Sparten im vermittelten Objekten-Cluster

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Ihr nächster Schritt

Starten Sie mit dem Inhalt-Check — fünf Minuten online, danach ein 30-minütiger Teams-Termin und eine schriftliche Bedingungsmatrix. Kostenfrei und unverbindlich.

Pohl Versicherungsmakler e.K. · Hasenwaldstraße 2, 52072 Aachen · Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO · D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · zuständige Aufsicht: IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen.






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