Elementarschaden durch Starkregen – überflutetes Gebäude für Hausverwalter und WEG

SCHADENWISSEN · ELEMENTAR

Elementarschaden durch Starkregen

Starkregen ist seit 2019 die häufigste Elementarschadenart in Deutschland — vor Hochwasser, Rückstau und Schneedruck. Wer ohne Elementar-Baustein versichert ist, geht im Schadenfall leer aus. Was die Wohngebäudeversicherung trägt, was nicht, und wie Sie Rückstausicherung als Versicherungs-Voraussetzung managen.

Was als Elementarschaden zählt

Der Elementar-Baustein der Wohngebäudeversicherung deckt alle Schäden durch Naturgefahren ab, die der Standardvertrag nicht abdeckt:

  • Hochwasser aus Flüssen, Bächen, Seen.
  • Überschwemmung durch ausuferndes Grundwasser oder Oberflächenwasser.
  • Starkregen (mindestens 25 l/m² in 24 Stunden) mit eindringendem Wasser ins Gebäude.
  • Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz durch Überlastung.
  • Schneedruck auf Dach oder Konstruktion.
  • Lawinen, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben (in Deutschland selten relevant).
  • Vulkanausbruch (extrem selten in Deutschland).

Wichtig:

Die Standard-Wohngebäudeversicherung enthält KEINEN Elementarschutz — der Elementar-Baustein muss separat eingeschlossen sein. Ohne Elementar-Baustein lehnt der Versicherer Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Hochwasser komplett ab. Dies wird im konkreten Schadenfall zu einem der häufigsten Diskussionspunkte. Prüfen Sie heute, bevor Sie ihn brauchen.

ZÜRS-Zonen — der Risikoindex Ihres Standorts

Die deutsche Versicherungswirtschaft klassifiziert jeden Standort nach dem ZÜRS-System (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen). Die Zone entscheidet über Beitragshöhe und teilweise auch über die Versicherbarkeit überhaupt.

ZÜRS-ZoneWahrscheinlichkeitBeitragsfolgeVersicherbarkeit
1 — geringSeltener als alle 200 JahreNiedrig (Standard)Problemlos versicherbar, kleiner Aufschlag
2 — mittelAlle 50–200 JahreModerat erhöhtVersicherbar, deutlicher Aufschlag
3 — hochAlle 10–50 JahreHoch erhöhtVersicherbar, hoher Aufschlag, oft mit Wartezeit
4 — sehr hochHäufiger als alle 10 JahreSehr hochSchwer versicherbar; manche Versicherer nur OHNE Überschwemmung/Rückstau

Ihre konkrete ZÜRS-Zone können Sie kostenlos online prüfen — z. B. über das Hochwasser-Naturgefahren-Check-Tool der deutschen Versicherer (kompass-naturgefahren.de).

Rückstausicherung — die Versicherungs-Voraussetzung

Bei Rückstau aus dem Kanalnetz gilt eine harte Voraussetzung: Es muss eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden und gewartet sein. Ohne sie wird der Schaden im Keller nicht erstattet, selbst mit Elementar-Baustein.

Was gilt als „funktionierende Rückstausicherung“?

  • Rückstauklappe oder Hebeanlage, eingebaut nach DIN EN 12056-4.
  • Jährliche Wartung dokumentiert (Wartungsprotokoll, Rechnungen).
  • Anschluss aller Entwässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene (Keller-WCs, Bodenabläufe, Waschküche).
  • Bei Großanlagen: Wartungsvertrag mit Fachfirma.

Häufige Streitursache:

Wenn nach einem Starkregen Wasser im Keller steht, prüfen Versicherer zuerst die Rückstausicherung. Wenn die seit 5 Jahren nicht gewartet wurde, wird Leistung verweigert — Obliegenheitsverletzung. Empfehlung an Verwalter: Wartung der Rückstausicherung jährlich durch Fachfirma, Wartungsprotokoll archivieren, in der Hausordnung aufnehmen.

Die Wartezeit — warum Elementar nicht „heute kaufen, morgen melden“ funktioniert

Versicherer schützen sich vor Schäden, die der Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss bereits kannte oder die unmittelbar bevorstanden. Deshalb gibt es eine Wartezeit:

SchadenartWartezeit (typisch)
Hochwasser, Überschwemmung14 Tage bis 1 Monat
Starkregen, Rückstau14 Tage bis 1 Monat
SchneedruckHäufig keine Wartezeit
Erdbeben, Vulkanausbruch14 Tage

Wenn Sie heute nach einer Unwetterwarnung den Elementar-Baustein einschließen und morgen tritt der Schaden ein, leistet der Versicherer in der Regel nicht. Empfehlung: Elementar-Baustein VOR der Saison einschließen, nicht während.

Die Sofort-Reihenfolge nach Starkregen

Erste Stunde — Sicherheit und Sicherung

  • Strom in betroffenen Bereichen abschalten (Lebensgefahr im Wasser).
  • Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren (besonders Keller, Tiefgarage).
  • Wasser nur unter Sicherheitsvorkehrungen abpumpen — möglichst Feuerwehr/Fachfirma einschalten.
  • Wertgegenstände hochstellen oder herausbringen.

Tag 1 — Dokumentation und Meldung

  • Wasserstand mit Maßband fotografieren (an Wand markieren).
  • Wetterdaten-Screenshot vom Deutschen Wetterdienst speichern: Niederschlagsmenge in mm/m² am Schadentag.
  • Schadenmeldung an Wohngebäudeversicherung mit Elementar-Baustein.
  • Wartungsprotokoll der Rückstausicherung griffbereit halten.

Tag 2–7 — Trocknung und Gutachten

  • Trocknungsfirma beauftragen (idealerweise nach Versicherer-Freigabe).
  • Trocknungs-Messprotokoll führen lassen (Restfeuchtigkeit pro Tag).
  • Bei Großschaden: Gutachter-Termin koordinieren.
  • Schimmelprävention — feuchte Bereiche dauerhaft beobachten.

Was die Police mit Elementar-Baustein trägt

SchadenartElementar-DeckungHinweis
Eindringendes Wasser durch StarkregenJaSofern als „Starkregen“ qualifiziert (Wetterdaten)
Rückstau-Wasser im KellerJa, mit RückstausicherungVoraussetzung: Rückstausicherung vorhanden und gewartet
Hochwasser aus Fluss/BachJaZÜRS-Zone und Wartezeit beachten
Schimmel als FolgeschadenJa, wenn ursächlich ElementarSublimit Folgeschäden prüfen
Möbel im Keller (Hausrat)NeinHausratversicherung mit Elementar-Baustein
Mietausfall durch UnbewohnbarkeitJa, mit SublimitStandard 18 Monate, wohnungswirtschaftlich oft 36 Monate
Auto in der TiefgarageNeinVollkasko / Teilkasko des KFZ-Halters

Häufige Fragen

Wie viel kostet der Elementar-Baustein im Verhältnis zur Standardpolice?

Sehr unterschiedlich je nach ZÜRS-Zone: In Zone 1 typisch 5–15 % der Hauptbeitragssumme. In Zone 3 oft 30–80 %. In Zone 4 manchmal mehr als doppelt so viel wie die Standardpolice. Beitrag pro Wohneinheit liegt in wohnungswirtschaftlichen Konzepten typischerweise bei 40 € (Zone 1) bis 180 € (Zone 3) jährlich. In Zone 4 oft nur ohne Überschwemmung/Rückstau versicherbar.

Was, wenn das Objekt in einer Hochrisiko-Zone (3 oder 4) liegt?

Versicherer-Wechsel-Möglichkeit prüfen — manche Versicherer haben für Wohnungsbestand-Konzepte günstigere Konditionen als für Einzel-Verträge. Plus baulich-technische Maßnahmen (Rückstausicherung, Hochwasser-Schutz) bringen Beitragsreduktion. In Zone 4 manchmal nur Teil-Elementar (ohne Überschwemmung/Rückstau) möglich — dann wenigstens das absichern.

Müssen wir die WEG-Eigentümer über die ZÜRS-Zone informieren?

Empfehlenswert ja, als Beratungspflicht des Verwalters. Bei Beschlussfassung über den Elementar-Baustein müssen die Eigentümer wissen, in welcher Zone das Objekt liegt und welche Risiken konkret bestehen. Schriftliche Information im Vorfeld der Versammlung schafft Beweislage gegen Verwalter-Haftungsansprüche.

Gilt der Elementar-Schutz auch für die Tiefgarage?

Ja, sofern die Tiefgarage versicherter Gebäudeteil ist und die Police die Räumlichkeiten konkret nennt. Wichtig: Hochwasser-/Rückstauschäden sind häufig auf eine Sublimit-Grenze (z. B. 50.000 Euro) beschränkt. Fahrzeuge in der Garage sind aber nie Wohngebäude-versichert — das ist KFZ-Vollkasko/Teilkasko.

Ist es möglich, nur einen Teil des Elementarschutzes einzuschließen (z. B. nur Starkregen)?

Bei manchen Versicherern in Hochrisiko-Zonen ja — als „Teil-Elementar“ ohne Überschwemmung und Rückstau. In Standardpolicen ist Elementar meist ein All-in-Baustein. Vor Vertragsabschluss konkret klären, welche Naturgefahren ein- und welche ausgeschlossen sind.

Vor der nächsten Starkregensaison Police prüfen lassen

Ob Ihr Bestand Elementar-Schutz braucht und wie die Konditionen aussehen sollten, ist eine konkret-individuelle Frage. Vereinbaren Sie einen Online-Termin — wir prüfen die ZÜRS-Zonen Ihrer Objekte, den Police-Stand und mögliche Beitragsreduktionen durch bauliche Schutzmaßnahmen.

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Wer steht hinter diesem Ratgeber?

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler aus Aachen, spezialisiert auf Hausverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienmakler. Drei Perspektiven aus Jura, BWL und Beratungspraxis. Die Hinweise basieren auf VVG, BGB und gängigen Bedingungswerken wohnungswirtschaftlicher Konzepte. Im konkreten Schadenfall ist die fachliche Prüfung der Police, der Wartungsdokumentation und der ZÜRS-Einstufung Pflicht.

VerwalterSchutz – Versicherung & Risiko für die Immobilienwirtschaft

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