Betriebshaftpflicht — Angebot anfordern

Betriebshaftpflicht · Angebot anfordern

Wenn aus einem Missgeschick ein Haftungsfall wird — die Betriebshaftpflicht steht dazwischen.

Für Hausverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienmakler. Wir prüfen Ihre Risiko-Konstellation (Vor-Ort-Begehungen, Schlüsselverwaltung, Fahrzeuge, Bürofläche) innerhalb von 1–2 Werktagen.

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Formular ausfüllenCa. 5–10 Minuten. Sieben Schritte, klare Fragen, keine Doppelangaben.
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Wir prüfen Ihr Risiko-ProfilNormalerweise innerhalb von 1–2 Werktagen. Bei besonderen Vor-Ort-Konstellationen oder Schadenhistorie starten wir eine Ausschreibung.
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Sie bekommen AngeboteKonkrete Vorschläge mit Versicherer, Beitrag, Selbstbehalt und Deckungssumme — vergleichbar nebeneinander.

Was die Betriebshaftpflicht absichert

Sie sind als Verwalter oder Makler täglich in fremden Objekten unterwegs: Wohnungsübergaben, Begehungen, Schlüsselverwaltung, Treppenhaus-Kontrolle. Dabei kann viel passieren — und wenn ein Dritter wegen Ihres Verschuldens zu Schaden kommt, haften Sie persönlich. Genau dafür ist die Betriebshaftpflicht da: Sie prüft die Haftung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Typische Schadensfälle in Ihrer Branche

  • Personenschaden bei Vor-Ort-BegehungEigentümer stürzt auf der Treppe, weil ein lockerer Teppich nicht gemeldet war — Schmerzensgeld, Behandlungskosten, ggf. Verdienstausfall.
  • Sachschaden bei WohnungsübergabeBeim Probelauf der Heizung wird die Wand beschädigt, beim Öffnen des Schrankes fällt Glas zu Bruch.
  • SchlüsselschadenSchlüssel verloren oder gestohlen — Schließanlage muss komplett ausgetauscht werden. Kosten: schnell fünfstellig. (Prüfen Sie den Schlüsselverlust-Baustein!)
  • Kfz-BegleitschadenMit dem Firmenwagen die Garageneinfahrt beschädigt — nicht Kasko-Versicherer ist zuständig, sondern Betriebshaftpflicht für den Drittschaden.
  • Bauteil-Mangel bei BegehungSie weisen einen Eigentümer auf einen Mangel hin, der später zu einem Folgeschaden führt — die Haftungsabgrenzung wird durch die BHV geprüft.
  • Mitarbeiter-SchadenEin Sachbearbeiter verursacht beim Mandanten einen Sachschaden — die BHV deckt das auch ab.

Abgrenzung zur Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH)

Die Betriebshaftpflicht regelt Personen- und Sachschäden (körperlicher Schaden, kaputte Sache). Reine Vermögensschäden — etwa eine falsche Abrechnung, eine versäumte Frist — deckt die VSH (Vermögensschaden-Haftpflicht). Beide Policen sind eigenständig und gemeinsam unverzichtbar für Verwalter.

Schlüsselverluste sind ein Sachschaden und gehören damit in die BHV — allerdings ist das fast immer ein Sublimit (Hochrechnung pro Schaden), das wir Ihnen im Angebot transparent ausweisen.

Angebot für Ihre Betriebshaftpflicht anfordern

Sieben Schritte, ca. 5–10 Minuten Zeitaufwand. Felder, die Sie nicht ausfüllen können, lassen Sie einfach leer — wir kommen darauf zurück. Pflichtfelder sind gekennzeichnet.


Ihre Daten gehen ausschließlich an Jan Pohl Versicherungsmakler GmbH. Wir nutzen sie nur für die Angebotserstellung. Details in unserer Datenschutzerklärung.

Wer prüft Ihre Anfrage

Jan Pohl

„Bei der Betriebshaftpflicht entscheiden die Details: Wie viele Schlüssel sind im Sublimit gedeckt? Läuft das auch beim Subunternehmer-Hausmeister mit? Was ist mit dem Probefahrt-Schaden im Firmenwagen-Anhänger? Genau diese Stellen prüfe ich pro Anfrage konkret — weil ein günstiger Beitrag mit lückenhafter Deckung im Schadensfall teurer wird als ein paar Euro mehr Jahresbeitrag.“

— Jan Pohl, Versicherungsmakler · verwalterschutz.de

Häufige Fragen vor dem Angebot

Was ist der Unterschied zur Vermögensschaden-Haftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden (z. B. Treppensturz, kaputtes Fenster). Die Vermögensschaden-Haftpflicht deckt rein finanzielle Schäden ohne Körper- oder Sachbezug (z. B. falsche Abrechnung, versäumte Frist). Beide Policen sind eigenständig und für Verwalter beide nötig.
Sind Schlüsselverluste mitversichert?
Ja, als Sachschaden gehören sie zur BHV — allerdings meist als Sublimit (eine eigene Höchstgrenze, oft 25.000–100.000 €). Bei mehreren Objekten mit Schließanlagen ist es wichtig, das Sublimit hoch genug zu wählen. Wir weisen das im Angebot transparent aus.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Für kleinere Verwaltungen (bis 500 Einheiten) reichen 3–5 Mio. Euro pauschal. Bei größeren Beständen oder Bauträger-Tätigkeiten empfehlen wir 10 Mio. Euro. Personenschäden können schnell sieben-stellig werden — sparen Sie nicht an der Deckungssumme.
Ist meine Sekretärin/mein Hausmeister mitversichert?
Eigene Mitarbeiter sind über die BHV mitversichert (auch Aushilfen, Praktikanten). Bei Subunternehmern wie externen Hausmeisterservices müssen wir genauer hinschauen — manche Versicherer schließen das aus, andere decken es per Klausel mit. Wir prüfen das in Ihrer Anfrage konkret.
Bin ich nach dem Absenden zu irgendetwas verpflichtet?
Nein. Die Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich. Sie bekommen die Angebote, prüfen sie in Ruhe und entscheiden dann selbst, ob Sie eines davon abschließen möchten oder nicht.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Angaben gehen ausschließlich an Jan Pohl Versicherungsmakler GmbH. Sie werden nur für die Angebotserstellung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben — außer an die ausgewählten Versicherer, sofern eine Ausschreibung notwendig ist. Details in der Datenschutzerklärung.

Bereit für ein Angebot?

5–10 Minuten Formular, 1–2 Werktage bis zum Angebot. Unverbindlich, kostenfrei.




VerwalterSchutz – Versicherung & Risiko für die Immobilienwirtschaft

Spezialisierter Versicherungsmakler für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Immobilienmakler.

Pohl Versicherungsmakler e.K.
Hasenwaldstr. 2, 52072 Aachen


© VerwalterSchutz. Die digitalen Checks liefern eine strukturierte Ersteinschätzung und ersetzen keine individuelle Versicherungsberatung. Eine verbindliche Prüfung erfolgt nach fachlicher Auswertung durch den Versicherungsmakler.