D&O und Strafrechtsschutz für WEG-Verwalter

Für WEG-Verwalter nach § 26a WEG

D&O + Strafrechtsschutz für WEG-Verwalter

Persönliche Haftung der Geschäftsleitung plus Verteidigerkosten in Straf- und OWiG-Verfahren. Wir prüfen Versicherungssumme, Beirats-Mitversicherung und Rückwärtsdeckung — in 30 Minuten per Microsoft Teams.

Wie D&O und Strafrechtsschutz im WEG-Kontext zusammenwirken — und worauf bei Bedingungen und Sublimits zu achten ist.

Erstgespräch30 Min Microsoft Teams
Ansprechpartnerpersönlich, ungebunden
D&O-SchutzPrivatvermögen der Geschäftsleitung
StrafrechtsschutzVerteidigerkosten OWiG & StGB
VersicherungsprinzipClaims-madeiVersicherungsfall = der Tag, an dem der Anspruch gegen die versicherte Person erstmals erhoben wird. Wer den Vertrag kündigt, braucht Nachhaftung, sonst Lücke für später entdeckte Pflichtverletzungen. in D&O
Versicherungssumme1–5 Mio. € üblich
Was wir prüfen

Bestehende D&O- und Strafrechtsschutz-Policen im WEG-Kontext durchleuchten

Vier Schwerpunkte, die wir bei jeder bestehenden Police für WEG-Verwalter durchgehen:

  1. Versicherte Personen sauber definiert: Geschäftsführer, Prokuristen, leitende Angestellte, Beirat. Wer ist tatsächlich versichert? Manche D&O-Tarife für kleinere Unternehmen schließen Beiräte standardmäßig aus — für WEG-Verwalter unbrauchbar, weil dort die Beiräte mit dem Verwalter zusammen in Anspruch genommen werden.
  2. RückwärtsdeckungiVersicherungs-Schutz für Pflichtverletzungen, die VOR Vertragsbeginn passierten, aber erst während der Laufzeit bekannt werden. Bei Claims-made unverzichtbar, sonst Lücke bei Übergabe oder Neugründung. und NachhaftungiVersicherungs-Schutz für Schäden, die erst nach Vertragsende gemeldet werden, aber während der Vertragslaufzeit entstanden sind. Bei Claims-made-Verträgen unverzichtbar.: Wer einen neuen Tarif abschließt, braucht Rückwärtsdeckung für die letzten 3–5 Jahre. Wer den Tarif beendet, braucht Nachhaftung für mindestens 3 Jahre, idealerweise unbegrenzt.
  3. Strafrechtsschutz separat oder gekoppelt: D&O leistet typischerweise nicht für Strafverteidigung — diese erfordert eine separate Strafrechtsschutz-Versicherung oder einen klar gekennzeichneten Service-Baustein der D&O. Wir prüfen, welche der zwei Konstellationen Ihr Vertrag abbildet.
  4. EigenschadenklauseliIn D&O eigentlich systemfremd. Manche Tarife enthalten aber eine Klausel, die Schäden der Verwaltungs-GmbH selbst (nicht der Geschäftsleitung als Privatperson) mitversichert. Wichtig bei Gesellschafterstreit.: Manche modernen D&O-Tarife versichern auch Schäden der Verwaltungs-GmbH selbst — sinnvoll bei kleinen, inhabergeführten Verwaltungen.

Ergebnis: schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix, ohne Verkaufsdruck. Wer wechselt, wer bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.

Risikoeinordnung

Warum die Geschäftsleitung einer WEG-Verwaltung persönlich haftet

Die WEG-Verwaltung ist organschaftlich strukturiert wie ein kleines Unternehmen: Es gibt eine Geschäftsleitung (Inhaber, Geschäftsführer), Prokuristen und in der Regel einen Verwaltungsbeirat als Aufsichtsorgan nach § 29 WEG. Alle drei Gruppen haften persönlich, wenn sie Pflichten verletzen.

Typische Konstellationen, in denen D&O und Strafrechtsschutz greifen:

  • InnenhaftungiHaftung der Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Gesellschaft (Verwaltungs-GmbH oder e.K.) — z. B. wenn Gesellschafter den Geschäftsführer für Pflichtverletzungen in Regress nehmen.: Die Verwaltungs-GmbH nimmt den Geschäftsführer wegen Pflichtverletzung in Regress (häufig bei Insolvenz oder Geschäftsführerwechsel — der neue Geschäftsführer prüft Altfälle nach).
  • AußenhaftungiHaftung der Geschäftsleitung direkt gegenüber Dritten — z. B. Eigentümern, Gläubigern, Finanzamt — wenn diese die Verwaltungs-GmbH überspringen und direkt den Geschäftsführer in Anspruch nehmen.: Eigentümer einer verwalteten WEG nimmt den Geschäftsführer direkt in Anspruch, etwa wegen unrichtiger Auskunft oder Insolvenzverschleppung.
  • Ermittlungsverfahren nach § 266 StGBiUntreue. Wer eine ihm eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht und dem Vermögensinhaber Schaden zufügt, wird wegen Untreue bestraft. Klassischer Strafrechtsschutz-Fall.: Eigentümer erstattet Strafanzeige gegen den Verwalter, etwa nach Bekanntwerden einer fragwürdigen Sonderumlage-Buchung. Strafverteidigerkosten sind sofort fällig — auch bei späterem Freispruch.
  • OWiG-VerfahreniVerfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Verwaltungsrechtliche Geldbußen z. B. wegen Datenschutz-Verstößen, Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, Energieausweis-Pflichten, Baulärm-Schutz. Niedrigere Beweis-Schwelle als Strafverfahren.: Aufsichtsbehörde leitet ein OWiG-Verfahren wegen DSGVO-Verstoß oder Geldwäschegesetz-Verstoß ein.
  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)iGeschäftsleitung muss bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung binnen drei Wochen Insolvenz anmelden. Wer das versäumt, haftet persönlich für Schäden der Gläubiger und macht sich strafbar.: bei einer Verwaltungs-GmbH in Schieflage muss die Geschäftsleitung binnen 3 Wochen Insolvenz anmelden — sonst persönliche Haftung und Strafbarkeit.

D&O und Strafrechtsschutz sind keine gesetzliche Pflicht. Aus Risikomanagement-Sicht aber praktisch unverzichtbar für jede WEG-Verwaltung mit eigener Rechtsform (GmbH, UG, e.K., GbR mit operativer Tätigkeit) — weil persönliche Haftungsrisiken die Privatvermögen der Geschäftsleitung treffen können.

D&O — Deckungsumfang

Was die D&O-Versicherung leistet

D&OiDirectors & Officers Liability Insurance. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung speziell für Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane — schützt das Privatvermögen bei Pflichtverletzungen gegenüber der eigenen Gesellschaft oder Dritten. deckt die persönliche Haftung von Organ-Mitgliedern für Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen in ihrer Funktion entstehen.

D&O vs. VermögensschadenhaftpflichtiBerufshaftpflicht für reine Vermögensschäden bei beratenden oder treuhandnahen Berufen (Makler, Verwalter). Versichert die GESELLSCHAFT (e.K. oder GmbH) gegen Berufsfehler. D&O versichert die PERSON in der Geschäftsleitung gegen Innen-/Außenhaftung.: Die VSH schützt die Verwaltungs-Gesellschaft selbst (Verwalter-GmbH oder e.K.) gegen Berufspflichtverletzungen ihrer Mitarbeiter. Die D&O schützt die Geschäftsleitung persönlich gegen Inanspruchnahme aus ihrer Organstellung. Beide Verträge ergänzen sich — sie schließen sich nicht aus.

Versicherte Personen

  • Geschäftsführer einer Verwaltungs-GmbH
  • Vorstand bei AG oder Genossenschaft
  • Inhaber e.K. — wenn die Verwaltung als eingetragener Kaufmann firmiert
  • Prokuristen und leitende Angestellte mit Vertretungsbefugnis
  • Aufsichtsräte, Beiräte der Verwaltungs-Gesellschaft (nicht zu verwechseln mit WEG-Beiräten)
  • Optional: WEG-Beiräte der verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften — nur bei ausdrücklicher Mitversicherung

Versicherte Haftungsarten

  • Innenhaftung: Inanspruchnahme durch die eigene Gesellschaft, Gesellschafter, Nachfolger im Amt
  • Außenhaftung: Inanspruchnahme durch Eigentümer, Gläubiger, Finanzamt, Sozialversicherungsträger
  • Abwehrkosten: Anwaltskosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche — auch wenn der Anspruch am Ende abgewiesen wird, leistet die D&O die Verteidigung
  • Vermögensschäden: reine Geldschäden ohne Sach- oder Personenschadenbezug

Versicherungsprinzip

D&O läuft fast immer nach dem Claims-made-Prinzip: Maßgeblich ist nicht der Tag der Pflichtverletzung, sondern der Tag, an dem der Anspruch erstmals erhoben wird. Daraus folgt:

  • Wer einen neuen Vertrag abschließt, braucht Rückwärtsdeckung — sonst sind alle Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn ausgeschlossen, auch wenn sie erst später entdeckt werden.
  • Wer einen Vertrag kündigt, braucht Nachhaftung — sonst sind Ansprüche, die erst nach Vertragsende erhoben werden, nicht mehr gedeckt.

Beim Verwalterwechsel oder Verkauf einer Verwaltungs-GmbH ist diese Klausel zentral — wir prüfen das im Bestand explizit.

Strafrechtsschutz — Deckungsumfang

Was die Strafrechtsschutz-Versicherung leistet

Der Strafrechtsschutz trägt die Kosten der strafrechtlichen Verteidigung — Anwaltsgebühren, Sachverständigen-Kosten, Gerichtskosten — von Beginn des Ermittlungsverfahrens an. Maßgeblich: Auch wer am Ende freigesprochen wird, hat oft fünf- bis sechsstellige Verteidigerkosten getragen.

Versicherte Verfahrensarten

  • Strafverfahren nach StGB — Untreue (§ 266), Betrug (§ 263), Unterschlagung (§ 246), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • OWiG-Verfahren — Verstöße gegen Datenschutz (DSGVO Art. 83), Geldwäschegesetz, Energieausweis-Pflichten, Energieeinsparverordnung
  • Disziplinarverfahren — falls als versichert benannt
  • Berufsrechtliche Verfahren der IHK nach § 34c GewO — Verfahren wegen Widerruf der Verwalter-Erlaubnis

Versicherte Kosten

  • Verteidigerkosten — gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit
  • Sachverständigen-Kosten — wirtschaftliche, technische, IT-forensische Gutachten
  • Gerichts- und Reisekosten
  • Vorschüsse für die Verteidigung — schon vor Abschluss des Verfahrens
  • Kosten der zivilrechtlichen Annexverfahren bei Adhäsionsklagen

Was Strafrechtsschutz NICHT übernimmt

  • Geldstrafen, Geldbußen, OWiG-Bußgelder selbst — sondern nur deren Verteidigungskosten
  • Schadenersatz an Geschädigte (das ist Aufgabe der VSH oder D&O)
  • Bewährungsauflagen, Verfallsanordnungen
  • Bei Vorsatz mit Verurteilung: Rückforderung der bereits gezahlten Verteidigerkosten ist möglich

Verhältnis zur D&O

Die D&O umfasst Strafverteidigung typischerweise nicht oder nur als kleines SublimitiEine Teil-Versicherungssumme innerhalb der Hauptsumme. Beispiel: D&O-Hauptsumme 2 Mio. €, aber Strafverteidigung sublimitiert auf 100.000 €. Im Schadenfall zählt das Sublimit.. Für mittelgroße WEG-Verwalter empfehlen wir deshalb beide Verträge — die D&O für die zivilrechtliche Haftung, den Strafrechtsschutz für die strafrechtliche Verteidigung. In gut konstruierten Paketen sind beide Verträge beim selben Versicherer abgestimmt.

Abgrenzung zu anderen Sparten

Wo D&O endet — und VSH, Vertrauensschaden oder Rechtsschutz beginnt

Für WEG-Verwalter gibt es vier verwandte Sparten mit teils überlappenden Deckungen. Wer die Abgrenzung kennt, vermeidet teure Doppelversicherung und gefährliche Deckungslücken.

Sparte Versichertes Risiko Versicherungsnehmer
VSH (Vermögensschadenhaftpflicht) Fahrlässige Berufspflichtverletzung durch Mitarbeiter der Verwaltung Verwaltungs-Gesellschaft
D&O Persönliche Pflichtverletzung der Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Gesellschaft oder Dritten Verwaltungs-Gesellschaft für die Organe
Strafrechtsschutz Verteidigerkosten in Straf- und OWiG-Verfahren Geschäftsleitung und Mitarbeiter
Vertrauensschaden Vorsätzliche Veruntreuung durch Mitarbeiter (Innentäter) Verwaltungs-Gesellschaft
Rechtsschutz Anwaltskosten in Zivilverfahren (z. B. Anfechtungsklage nach § 44 WEGiBeschluss-Anfechtungsklage. Wohnungseigentümer können gefasste WEG-Beschlüsse innerhalb eines Monats anfechten. Der Verwalter wird in solche Verfahren häufig als Streithelfer oder Partei einbezogen.) Verwaltungs-Gesellschaft

Beispiel: Ein Eigentümer wirft dem Verwalter vor, eine Beschluss-Umsetzung verzögert zu haben und fordert Schadenersatz. Die VSH deckt den Vermögensschaden, die Rechtsschutz-Versicherung die anwaltliche Verteidigung im Zivilprozess. Erweitert der Eigentümer den Vorwurf zu einer Strafanzeige wegen Untreue, kommen Strafrechtsschutz (Verteidigerkosten) und ggf. D&O (persönliche Außenhaftung gegen den Geschäftsführer) hinzu.

Beirats-Mitversicherung

WEG-Beiräte im D&O-Schutz mitversichern

Der Verwaltungsbeirat einer WEG nach § 29 WEG ist kein Organ der Verwaltungs-Gesellschaft, sondern Organ der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft. Standard-D&O-Tarife versichern ihn deshalb nicht automatisch.

Für mittelgroße und große WEG-Verwalter empfehlen wir die ausdrückliche Mitversicherung der Beiräte in den verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften — aus zwei Gründen:

  • Der Beirat haftet nach § 29 Abs. 2 WEG für seine Tätigkeit. Eigentümer können den Beirat persönlich auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
  • Wenn ein Eigentümer den Verwalter und den Beirat verklagt, zerfällt die Verteidigung in zwei getrennte Anwalts-Mandate. Eine gemeinsame D&O-Deckung erlaubt eine koordinierte Verteidigung.

Praxis: Die Mitversicherung erhöht die Prämie überschaubar — meist 5–15 Prozent Aufschlag — und ist ein häufig genutztes Verkaufsargument im Verwaltervertrag. Eigentümer wollen wissen, dass ihr Beirat geschützt ist.

Versicherungssumme & Selbstbehalt

Empfohlene Konditionen nach Verwaltungsgröße

Verwaltungsgröße D&O VS empfohlen Strafrechtsschutz Selbstbehalt D&O
Bis 200 verwaltete Einheiten 500.000 € – 1 Mio. € 50.000–100.000 € 2.500–5.000 €
200–500 Einheiten 1–2 Mio. € 100.000–250.000 € 5.000–10.000 €
500–1.500 Einheiten 2–5 Mio. € 250.000–500.000 € 10.000–25.000 €
Über 1.500 Einheiten 5 Mio. €+ 500.000 €+ 25.000 €+

Faustregel D&O: VersicherungssummeiDie jährliche Höchstgrenze, bis zu der der Versicherer leistet. Achtung: Sublimits gehen vor — sie können die echte Deckung pro Risikoart stark begrenzen. mindestens in Höhe des größten potenziellen Schadens — bei mittelgroßer WEG-Verwaltung mit Mehrfamilien-Großobjekten als Bestand können Außenhaftungsfälle (z. B. wegen Verkehrssicherung) schnell die 1-Mio-Marke übersteigen. SelbstbehaltiDer Betrag, den die versicherte Person pro Schadenfall selbst trägt, bevor der Versicherer zahlt. Bei D&O bewusst nicht zu niedrig wählen, sonst übermäßig hohe Prämie. in D&O bewusst nicht zu niedrig wählen — kleinere Streitigkeiten bindet man im Hause, der Vertrag soll Großfälle abfangen.

Drei stilisierte Fallbeispiele

Wie D&O- und Strafrechtsschutz-Fälle ablaufen

Die folgenden Beispiele sind stilisiert und sollen die Funktionsweise verdeutlichen. Beträge sind hypothetisch.

Hergang
Geschäftsführerin einer Verwaltungs-GmbH mit 980 verwalteten Einheiten lässt eine umfassende Heizungs-Sanierung in einer 64-WE-Gemeinschaft umsetzen. Beschluss formal gefasst, Vergabe an einen Handwerker mit familiärer Verbindung zur Geschäftsführerin (Schwager). Ein Eigentümer-Vertreter erfährt davon zwei Jahre später und erstattet Strafanzeige wegen Untreue. Parallel wird die Verwaltungs-GmbH von der WEG auf Schadenersatz verklagt.
Klauseln-Lage
Strafverfahren — Strafrechtsschutz leistet Verteidigerkosten ab Beginn des Ermittlungsverfahrens. Innenhaftungsverfahren — D&O greift, weil die Geschäftsführerin gegenüber der eigenen GmbH wegen Pflichtverletzung in Anspruch genommen wird. VSH springt nicht ein, weil Eigeninteresse den Vorsatzausschluss berührt.
Ergebnis
Strafverfahren wird mangels Vorsatz-Nachweis nach § 153a StPO gegen Auflage von 8.000 € eingestellt. Verteidigerkosten 42.000 € — Strafrechtsschutz reguliert nach Selbstbehalt 2.500 €. Innenhaftung wird in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit 95.000 € verglichen — D&O reguliert nach Selbstbehalt 5.000 €. Konsequenz: Compliance-Richtlinie der Verwaltung um Befangenheits-Klauseln ergänzt.
Hergang
Verwaltungs-GmbH gerät in eine angespannte Liquiditäts-Lage nach Verlust mehrerer Großkunden. Geschäftsführer übersieht in der Hektik der Restrukturierung die Insolvenzantragspflicht — Antrag wird vier Wochen zu spät gestellt. Insolvenzverwalter klagt nach § 64 GmbHG / § 15a InsO auf persönliche Erstattung der Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch geflossen sind.
Klauseln-Lage
Klassischer D&O-Innenhaftungsfall plus paralleles Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung. D&O greift für die zivile Haftung. Strafrechtsschutz für die strafrechtliche Verteidigung.
Ergebnis
Strafverfahren wird mit Strafbefehl 90 Tagessätze à 80 € abgeschlossen — D&O reguliert nicht die Strafe, aber die Verteidigerkosten zahlt der Strafrechtsschutz. Zivilforderung wird auf 175.000 € verglichen — D&O reguliert 165.000 € (Selbstbehalt 10.000 €). Konsequenz: Insolvenzbeobachtung im monatlichen Geschäftsleitungs-Routine etabliert.
Hergang
Datenschutz-Aufsichtsbehörde leitet OWiG-Verfahren ein, nachdem ein Eigentümer Strafanzeige erstattet hat — der Verwalter hatte vermeintlich personenbezogene Daten anderer Eigentümer ohne Einwilligung weitergegeben. Vorwurf: Verstoß gegen DSGVO Art. 5 und Art. 6.
Klauseln-Lage
OWiG-Verfahren ist Strafrechtsschutz-typisch. D&O greift nur, falls aus dem OWiG-Verfahren eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung wird (z. B. immaterieller Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO).
Ergebnis
OWiG-Verfahren wird nach Anhörung und schriftlicher Stellungnahme der Verwaltung mit einem Verwarnungsgeld von 3.500 € abgeschlossen. Verteidigerkosten und Sachverständigen-Kosten 18.500 € — Strafrechtsschutz reguliert nach Selbstbehalt 2.500 €. Verwarnungsgeld trägt der Verwalter selbst, da Bußgelder nicht versicherbar sind. Konsequenz: DSGVO-Audit der Verwaltungsprozesse, AVViAuftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Vertrag, mit dem Sie einen IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter datenschutz-konform beauftragen. Pflicht bei jeder externen Datenverarbeitung. mit allen Dienstleistern nachgezogen.
Bedingungs-Checkliste

Checkliste vor Vertragsabschluss oder Verlängerung

  • Versicherte Personen ausdrücklich benannt — Geschäftsführer, Prokuristen, leitende Angestellte, WEG-Beiräte
  • Rückwärtsdeckung mindestens 3 Jahre, idealerweise unbegrenzt
  • Nachhaftung mindestens 3 Jahre, idealerweise 6 Jahre oder unbegrenzt
  • Vorsorgliche Eigenschadenklausel in D&O — Schaden der eigenen GmbH ausdrücklich mitversichert
  • Innen- und Außenhaftung beide eingeschlossen, nicht nur die Außenhaftung
  • Abwehrkostendeckung auch bei unbegründeten Ansprüchen — Versicherer trägt Verteidigung, bis das Verfahren entschieden ist
  • Strafrechtsschutz mit Vorschuss-Klausel — Anwaltskosten werden auch vor Abschluss des Verfahrens bezahlt
  • OWiG-Verfahren ausdrücklich eingeschlossen
  • DSGVO-Verfahren als Service-Baustein oder im Strafrechtsschutz mit eigenem Sublimit
  • VerstoßprinzipiVersicherungsfall = der Pflichtverstoß. Auch Schäden, die erst später entdeckt werden, sind gedeckt — solange der Verstoß im Versicherungszeitraum lag. Üblich in VSH, selten in D&O (dort meist Claims-made). oder Claims-made-Prinzip — sauber dokumentiert, mit klarer Lücken-Vermeidung beim Wechsel
  • Insolvenz-Schutz: Vertrag bleibt auch nach Insolvenz der Verwaltungs-GmbH wirksam für die Organe
  • Innovationsklausel: bessere künftige Bedingungen wirken auf den Bestandsvertrag
  • Differenzdeckung beim Versicherer-Wechsel — schützt gegen Bedingungs-Lücken im Übergang
Beratungsmodell

So arbeiten wir

Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Strukturierte Beratung in drei Schritten, ausschließlich per Microsoft Teams, kostenfrei und unverbindlich.

  1. D&O-Check (5 Minuten online)

    Strukturierte Selbstauskunft zu Rechtsform der Verwaltung, Organstruktur, Beirats-Mitversicherung, Vorschadenhistorie. Sie sehen am Ende, welche Klauseln in Ihrer aktuellen Police kritisch sind und welche Lücken vor einer Anfrage geschlossen werden sollten. D&O-Check starten →

  2. 30-Minuten-Termin per Microsoft Teams

    Wir gehen das Check-Ergebnis gemeinsam durch: Rückwärtsdeckung, Nachhaftung, Beirats-Mitversicherung, Strafrechtsschutz-Kopplung. Sie bekommen eine erste fachliche Einschätzung — ohne Vertriebsdruck.

  3. Schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix

    Vergleich der für WEG-Verwalter geeigneten D&O- und Strafrechtsschutz-Anbieter. Bedingungsmatrix mit Rückwärtsdeckung, Nachhaftung, Sublimits. Zur Vorlage in der Geschäftsführung. Wer wechselt, wer bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.

Der digitale D&O-Check ist eine strukturierte Ersteinschätzung, keine vollständige Versicherungsberatung. Eine verbindliche fachliche Empfehlung erfolgt im persönlichen Gespräch und in der schriftlichen Bedingungsmatrix.

Wer berät

Über Pohl Versicherungsmakler

Jan Pohl, Inhaber Pohl VersicherungsmaklerJan Pohl, Inhaber

Pohl Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO und vermittelt für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, Immobilienmakler und Bestandshalter.

Frühe unternehmerische Entscheidung: Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre — bewusst zugunsten eigener Firmen unterbrochen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche, eigene Maklerei in Aachen seit 2012. Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns und in der Geschäftsleitung eines mittelständischen Versicherungs-IT-Unternehmens.

„Ich berate so, wie ich selbst beraten werden möchte: klar, strukturiert und ohne Verkaufsshow.“

Geboren 1978, verheiratet, zwei Kinder. Aachen-Richterich. Beratung strukturiert per Microsoft Teams.

Pohl Versicherungsmakler e.K. · Hasenwaldstraße 2, 52072 Aachen · Versicherungsvermittler-Register D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · zuständige Aufsicht IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu D&O und Strafrechtsschutz für WEG-Verwalter

Ist die D&O-Versicherung Pflicht für WEG-Verwalter?
Keine direkte gesetzliche Pflicht. Aus Risikomanagement-Sicht aber praktisch unverzichtbar für jede Verwaltung mit eigener Rechtsform (GmbH, UG, e.K.). Sobald die Geschäftsleitung persönlich haftet — und das tut sie nach § 43 GmbHG, § 25 HGB und allgemeinen Grundsätzen immer — ist die D&O das passende Vehikel, um das Privatvermögen zu schützen.
Brauche ich D&O und Strafrechtsschutz parallel?
Ja, meist sinnvoll. D&O deckt die zivilrechtliche Haftung, der Strafrechtsschutz die Verteidigerkosten in Straf- und OWiG-Verfahren. Manche moderne D&O-Tarife enthalten ein kleines Strafrechtsschutz-Sublimit — das reicht für mittelgroße Verwaltungen typischerweise nicht aus.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
D&O: 500.000 €–1 Mio. € bis 200 Einheiten, 1–2 Mio. € bei 200–500 Einheiten, 2–5 Mio. € bei 500–1.500 Einheiten, 5 Mio. €+ bei Großverwaltern. Strafrechtsschutz: 50.000–500.000 € je nach Verwaltungsgröße. Faustregel: die Summen sollten den größten denkbaren Einzelfall abdecken, nicht den durchschnittlichen.
Was ist Claims-made und warum ist das wichtig?
Claims-made bedeutet: maßgeblich ist nicht der Tag der Pflichtverletzung, sondern der Tag der Anspruchserhebung. Daraus folgt: Wer einen neuen Vertrag abschließt, braucht Rückwärtsdeckung. Wer kündigt, braucht Nachhaftung. Beide Klauseln sind in D&O-Verträgen meist enthalten, aber zeitlich begrenzt — wir prüfen die konkrete Dauer.
Wird der WEG-Beirat über die D&O mitversichert?
Nicht automatisch. Der WEG-Beirat ist Organ der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht der Verwaltungs-Gesellschaft. Mitversicherung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Wir empfehlen die Beirats-Mitversicherung — sie kostet meist 5–15 Prozent Aufschlag und ist ein häufiges Verkaufsargument im Verwaltervertrag.
Was deckt die D&O NICHT?
Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung (Versicherer leistet Abwehrkosten vorab, kann aber bei Verurteilung Rückforderung verlangen). Ansprüche zwischen mitversicherten Personen untereinander (Innenkollusion). Bekannte Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn ohne Rückwärtsdeckung. Strafen und Bußgelder selbst — nur deren Verteidigungskosten sind versicherbar.
Was passiert bei einem Ermittlungsverfahren?
Erstmaßnahme: Strafrechtsschutz-Versicherer kontaktieren — Hotline oder Schadenmeldung. Versicherer benennt einen geeigneten Strafverteidiger oder bestätigt den selbst gewählten Anwalt. Wichtig: Keine Aussage gegenüber Ermittlungsbehörden ohne anwaltliche Beratung. Bei Hausdurchsuchung: Verteidiger sofort hinzuziehen. Vorschüsse für die Verteidigung sind während des laufenden Verfahrens möglich.
Was kosten die Versicherungen typischerweise?
Eine seriöse Pauschal-Antwort ist nicht möglich — die Prämie hängt an Umsatz, Rechtsform, Versicherungssumme, Selbstbehalt, Beirats-Mitversicherung, Rückwärtsdeckung, Vorschäden und Sublimit-Struktur. Als grobe Marktorientierung (kein Angebot): D&O bei mittelgroßen WEG-Verwaltungen in der Regel im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich pro Jahr, Strafrechtsschutz im niedrigen vierstelligen Bereich. Ein konkretes, belastbares Angebot ergibt sich erst aus der Bestandsaufnahme und dem D&O-Check.

Geschäftsleitung absichern — in 30 Minuten geklärt.

D&O-Bedingungsvergleich, Rückwärtsdeckung, Strafrechtsschutz-Kopplung, Beirats-Mitversicherung. Kostenfrei und unverbindlich per Microsoft Teams. Ergebnis: schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix.

Pohl Versicherungsmakler e.K. · Hasenwaldstraße 2, 52072 Aachen · Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO · D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · zuständige Aufsicht: IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen.





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Pohl Versicherungsmakler e.K.
Hasenwaldstr. 2, 52072 Aachen


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