D&O-Versicherung für Hausverwalter
Persönliche Haftung der Geschäftsleitung Ihrer Hausverwaltung plus Verteidigerkosten in Straf- und OWiG-Verfahren. Wir prüfen Versicherungssumme, mitversicherte Personen und Rückwärtsdeckung — in 30 Minuten per Microsoft Teams.
Als D&O Versicherung Hausverwalter (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt die Police das Privatvermögen der Geschäftsführung vor Haftungsansprüchen aus der Tätigkeit als Verwalter.
Wie die D&O das Privatvermögen von Geschäftsführer und Inhaber schützt — und worauf bei Bedingungen, Auslösekriterium und Sublimits zu achten ist.
Bestehende D&O- und Strafrechtsschutz-Policen der Hausverwaltung durchleuchten
Vier Schwerpunkte, die wir bei jeder bestehenden Police für gewerbliche Hausverwaltungen durchgehen:
- Versicherte Personen sauber definiert: Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH, Inhaber des eingetragenen Kaufmanns, Prokuristen, leitende Objekt- und Bestandsverwalter mit Vertretungsbefugnis. Wer ist tatsächlich versichert? Manche D&O-Tarife für Kleinst-Unternehmen versichern nur den einen Geschäftsführer — angestellte Verwalter mit Bankvollmacht für Treuhand- und Mietkonten bleiben dann außen vor.
- RückwärtsdeckungiVersicherungs-Schutz für Pflichtverletzungen, die VOR Vertragsbeginn passierten, aber erst während der Laufzeit bekannt werden. Bei Claims-made unverzichtbar, sonst Lücke bei Übergabe oder Neugründung. und NachhaftungiVersicherungs-Schutz für Schäden, die erst nach Vertragsende gemeldet werden, aber während der Vertragslaufzeit entstanden sind. Bei Claims-made-Verträgen unverzichtbar.: Wer einen neuen Tarif abschließt, braucht Rückwärtsdeckung für die zurückliegenden Jahre. Wer den Tarif beendet — etwa beim Verkauf der Verwaltung oder beim Geschäftsführerwechsel —, braucht Nachhaftung für mindestens 3 Jahre, idealerweise unbegrenzt.
- Strafrechtsschutz separat oder gekoppelt: Die D&O leistet typischerweise nicht für die Strafverteidigung — diese erfordert eine separate Strafrechtsschutz-Versicherung oder einen klar gekennzeichneten Service-Baustein der D&O. Wir prüfen, welche der zwei Konstellationen Ihr Vertrag abbildet.
- EigenschadenklauseliIn D&O eigentlich systemfremd. Manche Tarife enthalten aber eine Klausel, die Schäden der Verwaltungs-GmbH selbst (nicht der Geschäftsleitung als Privatperson) mitversichert. Wichtig bei inhabergeführten Verwaltungen.: Manche modernen D&O-Tarife versichern auch Schäden der Verwaltungs-GmbH selbst — sinnvoll bei kleinen, inhabergeführten Hausverwaltungen.
Ergebnis: schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix. Wer wechselt, wer bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.
Warum die Geschäftsleitung einer Hausverwaltung persönlich haftet
Die D&O Versicherung Hausverwalter springt genau für diese Haftungsfälle ein. Die gewerbliche Hausverwaltung ist unternehmerisch strukturiert: Es gibt eine Geschäftsleitung (Inhaber, Geschäftsführer), oft Prokuristen und angestellte Objekt-, Miet- und Bestandsverwalter. Der Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist Organ und haftet bei schuldhafter Pflichtverletzung persönlich nach § 43 Abs. 2 GmbHG — mit dem Privatvermögen. Der Inhaber eines eingetragenen Kaufmanns (e.K.) ist kein Organ in diesem Sinn; er haftet ohnehin unmittelbar und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
Typische Konstellationen, in denen D&O und Strafrechtsschutz greifen:
- InnenhaftungiHaftung der Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Gesellschaft (Verwaltungs-GmbH oder e.K.) — z. B. wenn Gesellschafter oder ein Nachfolger den Geschäftsführer für Pflichtverletzungen in Regress nehmen.: Die Verwaltungs-GmbH nimmt den Geschäftsführer wegen einer Pflichtverletzung in Regress. Häufig beim Geschäftsführerwechsel oder bei Verkauf der Verwaltung — der Nachfolger prüft Altfälle nach.
- AußenhaftungiHaftung der Geschäftsleitung direkt gegenüber Dritten — z. B. Eigentümern, Mietern, dem Finanzamt — wenn diese die Verwaltungs-GmbH überspringen und unmittelbar den Geschäftsführer in Anspruch nehmen.: Ein Auftraggeber (Eigentümer, Investor, Fonds) oder ein Mieter nimmt den Geschäftsführer unmittelbar in Anspruch, etwa wegen unrichtiger Auskunft, verspäteter Betriebskostenabrechnung oder fehlerhafter Mietkautions-Verwaltung.
- Ermittlungsverfahren nach § 266 StGBiUntreue. Wer eine ihm eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht und dem Vermögensinhaber Schaden zufügt, wird wegen Untreue bestraft. Klassischer Strafrechtsschutz-Fall in der Treuhand-Verwaltung.: Ein Eigentümer erstattet Strafanzeige, etwa nach Unklarheiten bei der Verwendung von Instandhaltungsrücklagen oder Mietkautionen. Strafverteidigerkosten sind sofort fällig — auch bei späterem Freispruch.
- OWiG-VerfahreniVerfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Verwaltungsrechtliche Geldbußen z. B. wegen Datenschutz-Verstößen, Verstößen gegen das Geldwäschegesetz oder gegen Heiz- und Energieausweis-Pflichten. Niedrigere Beweis-Schwelle als ein Strafverfahren.: Eine Aufsichtsbehörde leitet ein OWiG-Verfahren wegen DSGVO-Verstoß oder Geldwäschegesetz-Verstoß ein — Maklertätigkeit und Immobilienverwaltung unterliegen dem Geldwäschegesetz.
- Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)iDie Geschäftsleitung muss Insolvenz anmelden — bei Zahlungsunfähigkeit längstens binnen drei Wochen, bei Überschuldung längstens binnen sechs Wochen (§ 15a Abs. 1 InsO seit 2021). Wer das versäumt, haftet persönlich für Schäden der Gläubiger und macht sich strafbar.: Gerät die Verwaltungs-GmbH in Schieflage, muss die Geschäftsleitung fristgerecht Insolvenz anmelden — sonst persönliche Haftung und Strafbarkeit.
Die D&O ist keine gesetzliche Pflicht. Davon zu unterscheiden ist die Vermögensschadenhaftpflicht: Für Wohnimmobilienverwalter besteht über § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO i. V. m. § 15 MaBV eine gesetzliche Berufshaftpflicht-Pflicht; für die reine Verwaltung von Gewerbeimmobilien gilt sie nicht. Aus Risikomanagement-Sicht ist die D&O dagegen dringend zu empfehlen für jede Hausverwaltung mit eigener Rechtsform (GmbH, UG, e.K.), weil persönliche Haftungsrisiken das Privatvermögen der Geschäftsleitung treffen.
Was die D&O-Versicherung leistet
Die D&OiDirectors-and-Officers-Haftpflicht. Vermögensschadenhaftpflicht speziell für Geschäftsleitungen und Aufsichtsorgane — schützt das Privatvermögen bei Pflichtverletzungen gegenüber der eigenen Gesellschaft oder Dritten. deckt die persönliche Haftung der Organ-Mitglieder für Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen in ihrer Funktion entstehen.
Versicherte Personen
- Geschäftsführer einer Verwaltungs-GmbH oder UG
- Inhaber e.K. — wenn die Hausverwaltung als eingetragener Kaufmann firmiert
- Vorstand bei AG oder Genossenschaft (Wohnungsgenossenschaften)
- Prokuristen und leitende Angestellte mit Vertretungsbefugnis
- Angestellte Objekt-, Miet- und Bestandsverwalter mit Bank- und Verfügungsvollmacht — nur bei ausdrücklicher Mitversicherung
- Aufsichtsräte und Beiräte der Verwaltungs-Gesellschaft
Versicherte Haftungsarten
- Innenhaftung: Inanspruchnahme durch die eigene Gesellschaft, Gesellschafter, Nachfolger im Amt
- Außenhaftung: Inanspruchnahme durch Auftraggeber (Eigentümer, Investoren), Mieter, Gläubiger, Finanzamt, Sozialversicherungsträger
- Abwehrkosten: Anwaltskosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche — auch wenn der Anspruch am Ende abgewiesen wird, leistet die D&O die Verteidigung
- Vermögensschäden: reine Geldschäden ohne Sach- oder Personenschadenbezug
Auslösekriterium
Die D&O läuft typischerweise nach dem Claims-made-PrinzipiMaßgeblich ist nicht der Tag der Pflichtverletzung, sondern der Tag, an dem der Anspruch erstmals erhoben wird. Beim Wechsel von oder zu einer Police nach Verstoßprinzip können Deckungslücken entstehen.: Maßgeblich ist nicht der Tag der Pflichtverletzung, sondern der Tag, an dem der Anspruch erstmals erhoben wird. Daraus folgt:
- Wer einen neuen Vertrag abschließt, braucht Rückwärtsdeckung — sonst sind alle Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn ausgeschlossen, auch wenn sie erst später entdeckt werden.
- Wer einen Vertrag kündigt, braucht Nachhaftung — sonst sind Ansprüche, die erst nach Vertragsende erhoben werden, nicht mehr gedeckt.
Beim Verkauf der Hausverwaltung oder beim Geschäftsführerwechsel ist diese Klausel zentral — wir prüfen sie im Bestand explizit. Manche am Markt erhältlichen Konzepte arbeiten stattdessen nach dem VerstoßprinzipiVersicherungsfall = der Pflichtverstoß. Auch später entdeckte Schäden sind gedeckt, solange der Verstoß im Versicherungszeitraum lag. Üblich in der VSH, seltener in der D&O. mit langer Nachmeldefrist (am Markt bis zu 10 Jahre nach Vertragsende) — das macht Rückwärtsdeckung und Nachhaftung im klassischen Sinn dort weitgehend entbehrlich.
Was die Strafrechtsschutz-Versicherung leistet
Der Strafrechtsschutz trägt die Kosten der strafrechtlichen Verteidigung — Anwaltsgebühren, Sachverständigen-Kosten, Gerichtskosten — von Beginn des Ermittlungsverfahrens an. Maßgeblich: Auch wer am Ende freigesprochen wird, hat oft fünf- bis sechsstellige Verteidigerkosten getragen.
Versicherte Verfahrensarten
- Strafverfahren nach StGB — Untreue (§ 266), Betrug (§ 263), Unterschlagung (§ 246), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- OWiG-Verfahren — Verstöße gegen Datenschutz (Art. 83 DSGVO), Geldwäschegesetz, Heiz- und Energieausweis-Pflichten
- Berufsrechtliche Verfahren nach § 34c GewO — etwa wegen drohenden Widerrufs der Gewerbe-Erlaubnis
- Disziplinarverfahren — falls als versichert benannt
Versicherte Kosten
- Verteidigerkosten — gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit
- Sachverständigen-Kosten — wirtschaftliche, technische, IT-forensische Gutachten
- Gerichts- und Reisekosten
- Vorschüsse für die Verteidigung — schon vor Abschluss des Verfahrens
- Kosten zivilrechtlicher Annexverfahren bei Adhäsionsklagen
Was der Strafrechtsschutz NICHT übernimmt
- Geldstrafen, Geldbußen, OWiG-Bußgelder selbst — sondern nur deren Verteidigungskosten
- Schadenersatz an Geschädigte (das ist Aufgabe der VSH oder D&O)
- Bewährungsauflagen, Einziehungs- und Verfallsanordnungen
- Bei Vorsatz mit rechtskräftiger Verurteilung: Rückforderung der bereits gezahlten Verteidigerkosten ist möglich
Verhältnis zur D&O
Die D&O umfasst die Strafverteidigung typischerweise nicht oder nur als kleines SublimitiEine Teil-Versicherungssumme innerhalb der Hauptsumme. Beispiel: D&O-Hauptsumme 2 Mio. €, Strafverteidigung aber sublimitiert auf 100.000 €. Im Schadenfall zählt das Sublimit.. Für mittelgroße Hausverwaltungen empfehlen wir deshalb beide Verträge — die D&O für die zivilrechtliche Haftung, den Strafrechtsschutz für die strafrechtliche Verteidigung. In gut konstruierten Paketen sind beide Verträge beim selben Versicherer aufeinander abgestimmt.
Wo D&O endet — und VSH, Vertrauensschaden oder Rechtsschutz beginnt
Für Hausverwalter gibt es mehrere verwandte Sparten mit teils überlappenden Deckungen. Wer die Abgrenzung kennt, vermeidet teure Doppelversicherung und gefährliche Deckungslücken.
| Sparte | Versichertes Risiko | Versicherungsnehmer |
|---|---|---|
| VSH (Vermögensschadenhaftpflicht) | Fahrlässige Berufspflichtverletzung durch Mitarbeiter der Verwaltung | Verwaltungs-Gesellschaft |
| D&O | Persönliche Pflichtverletzung der Geschäftsleitung gegenüber der eigenen Gesellschaft oder Dritten | Verwaltungs-Gesellschaft für ihre Organe |
| Strafrechtsschutz | Verteidigerkosten in Straf- und OWiG-Verfahren | Geschäftsleitung und Mitarbeiter |
| Vertrauensschaden | Vorsätzliche Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter (Innentäter) | Verwaltungs-Gesellschaft |
| Rechtsschutz | Anwaltskosten in Zivilverfahren (z. B. Miet- und Räumungsstreitigkeiten, Honorarklagen) | Verwaltungs-Gesellschaft |
Beispiel: Ein Auftraggeber wirft der Hausverwaltung vor, eine Betriebskostenabrechnung fehlerhaft erstellt zu haben, und fordert Schadenersatz. Die VSH deckt den Vermögensschaden, die Rechtsschutz-Versicherung für Hausverwalter die anwaltliche Verteidigung im Zivilprozess. Erweitert der Auftraggeber den Vorwurf zu einer Strafanzeige wegen Untreue, kommen Strafrechtsschutz (Verteidigerkosten) und gegebenenfalls D&O (persönliche Außenhaftung des Geschäftsführers) hinzu.
Angestellte Verwalter und Treuhandkonten mitversichern
Die gewerbliche Hausverwaltung führt fremdes Geld: Mietkonten, Mietkautionen nach § 551 BGB, Instandhaltungsrücklagen, Hausgeld- und Treuhandkonten. Verfügungsberechtigt sind häufig nicht nur die Geschäftsleitung, sondern auch angestellte Objekt- und Bestandsverwalter mit Bankvollmacht. Genau hier setzt das D&O-Risiko an.
Für mittelgroße und größere Hausverwaltungen empfehlen wir zwei Bausteine ausdrücklich:
- Mitversicherung leitender Angestellter mit Vertretungs- und Verfügungsbefugnis. Wer eine Bankvollmacht für Treuhand- und Mietkonten hat, kann persönlich in Anspruch genommen werden — die Mitversicherung in der D&O zieht die Verteidigung in ein gemeinsames Mandat zusammen.
- Abgrenzung zur Vertrauensschadenversicherung. Vorsätzliche Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter (Innentäter) ist kein D&O-Fall, sondern Aufgabe der Vertrauensschadenversicherung. Die D&O greift bei fahrlässigen oder unklaren Pflichtverletzungen der Geschäftsleitung, nicht bei vorsätzlicher Unterschlagung Dritter.
Die saubere Trennung zwischen D&O, VSH und Vertrauensschaden ist in der Treuhand-Verwaltung entscheidend — sonst fehlt im Ernstfall genau der Baustein, der den konkreten Schaden trägt.
Empfohlene Konditionen nach Verwaltungsgröße
| Verwaltungsgröße | D&O VS empfohlen | Strafrechtsschutz | Selbstbehalt D&O |
|---|---|---|---|
| Bis 200 verwaltete Einheiten | 500.000 € – 1 Mio. € | 50.000 – 100.000 € | 2.500 – 5.000 € |
| 200 – 500 Einheiten | 1 – 2 Mio. € | 100.000 – 250.000 € | 5.000 – 10.000 € |
| 500 – 1.500 Einheiten | 2 – 5 Mio. € | 250.000 – 500.000 € | 10.000 – 25.000 € |
| Über 1.500 Einheiten | 5 Mio. €+ | 500.000 €+ | 25.000 €+ |
Orientierungswerte, kein Angebot. Die konkrete Höhe richtet sich nach Bestand, Rechtsform, Treuhandvolumen und Bedingungswerk — die Zahl verwalteter Einheiten ist nur ein grober Anhalt, nicht die eigentliche Bemessungsgröße.
Faustregel D&O: Die VersicherungssummeiDie jährliche Höchstgrenze, bis zu der der Versicherer leistet. Achtung: Sublimits gehen vor — sie können die echte Deckung pro Risikoart stark begrenzen. sollte mindestens den größten potenziellen Einzelschaden abdecken — bei einer Hausverwaltung mit großem Mietbestand oder hochwertigen Gewerbeobjekten können Außenhaftungsfälle schnell die 1-Mio-Marke übersteigen. Marktüblich ist eine 2-fache MaximierungiDie Höchstleistung des Versicherers pro Versicherungsjahr über alle Schadenfälle zusammen. Beispiel: VS 2 Mio. €, 2-fache Maximierung bedeutet maximal 4 Mio. € Gesamtleistung pro Jahr. pro Versicherungsjahr — also die doppelte Versicherungssumme als jährliche Höchstgrenze. Den SelbstbehaltiDer Betrag, den die versicherte Person pro Schadenfall selbst trägt, bevor der Versicherer zahlt. Bei D&O bewusst nicht zu niedrig wählen, sonst übermäßig hohe Prämie. in der D&O bewusst nicht zu niedrig wählen — kleinere Streitigkeiten bindet man im Hause, der Vertrag soll die Großfälle abfangen.
Wie D&O- und Strafrechtsschutz-Fälle in der Hausverwaltung ablaufen
Die passende D&O Versicherung Hausverwalter zu wählen bedeutet: die richtigen Parameter kennen. Die folgenden Beispiele sind stilisiert und sollen die Funktionsweise verdeutlichen. Beträge sind hypothetisch.
- Hergang
- Geschäftsführer einer Verwaltungs-GmbH mit 1.100 verwalteten Mieteinheiten vergibt einen umfangreichen Sanierungsauftrag für ein Gewerbeobjekt an einen Handwerksbetrieb, an dem ein naher Angehöriger beteiligt ist. Der Eigentümer-Fonds erfährt davon zwei Jahre später und nimmt den Geschäftsführer wegen überhöhter Kosten in Regress. Parallel wird Strafanzeige wegen Untreue erstattet.
- Klauseln-Lage
- Strafverfahren — der Strafrechtsschutz leistet Verteidigerkosten ab Beginn des Ermittlungsverfahrens. Außenhaftungsverfahren — die D&O greift, weil der Geschäftsführer vom Auftraggeber unmittelbar in Anspruch genommen wird. Die VSH der Verwaltung springt nicht ein, soweit der Vorsatzausschluss nach § 103 VVG berührt ist.
- Ergebnis
- Das Strafverfahren wird nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage von 8.000 € eingestellt (Einstellung bei geringer Schuld, ohne Schuldfeststellung). Verteidigerkosten 42.000 € — der Strafrechtsschutz reguliert nach Selbstbehalt 2.500 €. Die Außenhaftung wird mit 95.000 € verglichen — die D&O reguliert nach Selbstbehalt 5.000 €. Konsequenz: Die Verwaltung ergänzt ihre Vergabe-Richtlinie um Befangenheits-Klauseln.
- Hergang
- Eine Verwaltungs-GmbH gerät nach dem Verlust mehrerer Großmandate in eine angespannte Liquiditäts-Lage. Der Geschäftsführer übersieht in der Restrukturierung die Insolvenzantragspflicht — der Antrag wird vier Wochen zu spät gestellt. Der Insolvenzverwalter klagt nach § 15a InsO auf persönliche Erstattung der Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife noch geflossen sind.
- Klauseln-Lage
- Klassischer D&O-Innenhaftungsfall plus paralleles Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung. Die D&O greift für die zivile Haftung, der Strafrechtsschutz für die strafrechtliche Verteidigung.
- Ergebnis
- Das Strafverfahren endet mit einem Strafbefehl über 90 Tagessätze à 80 € — die D&O reguliert nicht die Strafe, die Verteidigerkosten trägt der Strafrechtsschutz. Die Zivilforderung wird auf 175.000 € verglichen — die D&O reguliert 165.000 € (Selbstbehalt 10.000 €). Konsequenz: Eine monatliche Liquiditäts- und Insolvenz-Beobachtung wird in der Geschäftsleitung etabliert.
- Hergang
- Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde leitet ein OWiG-Verfahren ein, nachdem ein Mieter Anzeige erstattet hat — die Hausverwaltung hatte personenbezogene Daten anderer Mieter ohne Rechtsgrundlage an einen Dienstleister weitergegeben. Vorwurf: Verstoß gegen Art. 5 und Art. 6 DSGVO.
- Klauseln-Lage
- Das OWiG-Verfahren ist Strafrechtsschutz-typisch. Die D&O greift nur, falls aus dem Verfahren eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung wird (z. B. immaterieller Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO).
- Ergebnis
- Das OWiG-Verfahren wird nach schriftlicher Stellungnahme mit einem Verwarnungsgeld von 3.500 € abgeschlossen. Verteidigungs- und Sachverständigen-Kosten 18.500 € — der Strafrechtsschutz reguliert nach Selbstbehalt 2.500 €. Das Verwarnungsgeld trägt die Verwaltung selbst, da Geldbußen regelmäßig nicht erstattungsfähig sind. Konsequenz: Ein DSGVO-Audit der Verwaltungsprozesse und ein AVViAuftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Vertrag, mit dem Sie einen IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter datenschutz-konform beauftragen. Pflicht bei jeder externen Datenverarbeitung. mit allen Dienstleistern werden nachgezogen.
Checkliste vor Vertragsabschluss oder Verlängerung
- Versicherte Personen ausdrücklich benannt — Geschäftsführer, Inhaber, Prokuristen, leitende Verwalter mit Bankvollmacht
- Rückwärtsdeckung mindestens 3 Jahre, idealerweise unbegrenzt
- Nachhaftung bei Claims-made-Verträgen mindestens 3 Jahre, idealerweise 6 Jahre oder unbegrenzt — alternativ Vertrag nach Verstoßprinzip mit langer Nachmeldefrist prüfen
- Eigenschadenklausel in der D&O — Schaden der eigenen GmbH ausdrücklich mitversichert
- Innen- und Außenhaftung beide eingeschlossen, nicht nur die Außenhaftung
- Abwehrkostendeckung auch bei unbegründeten Ansprüchen — Versicherer trägt die Verteidigung bis zur Entscheidung
- Strafrechtsschutz mit Vorschuss-Klausel — Anwaltskosten werden auch vor Abschluss des Verfahrens gezahlt
- OWiG-Verfahren ausdrücklich eingeschlossen
- DSGVO-Verfahren als Service-Baustein oder im Strafrechtsschutz mit eigenem Sublimit
- Geldwäschegesetz-Verfahren mitversichert — Immobilienverwaltung ist geldwäscherechtlich verpflichtet
- Insolvenz-Schutz: Vertrag bleibt auch nach Insolvenz der Verwaltungs-GmbH für die Organe wirksam
- Innovationsklausel: bessere künftige Bedingungen wirken auf den Bestandsvertrag
- DifferenzdeckungiÜbergangs-Schutz beim Versicherer-Wechsel, der bessere Konditionen des neuen Vertrags schon für Altfälle gewährt und Bedingungs-Lücken im Übergang schließt. beim Versicherer-Wechsel — schützt gegen Bedingungs-Lücken im Übergang
So arbeiten wir
Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Strukturierte Beratung in drei Schritten, ausschließlich per Microsoft Teams, kostenfrei und unverbindlich.
- Bestandsaufnahme Ihrer Police und Risikolage
Wir sichten Ihre bestehende D&O- und Strafrechtsschutz-Police: Rechtsform, Organstruktur, mitversicherte Personen, Versicherungssumme, Selbstbehalt, Rückwärtsdeckung und Vorschadenhistorie. Sie erfahren, welche Klauseln kritisch sind und welche Lücken vor einer Anfrage geschlossen werden sollten.
- 30-Minuten-Termin per Microsoft Teams
Wir gehen die Bestandsaufnahme gemeinsam durch: Rückwärtsdeckung, Nachhaftung, Mitversicherung leitender Verwalter, Strafrechtsschutz-Kopplung. Sie bekommen eine erste fachliche Einschätzung — ohne Vertriebsdruck.
- Schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix
Vergleich der für Hausverwaltungen geeigneten D&O- und Strafrechtsschutz-Anbieter. Bedingungsmatrix mit Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und Sublimits. Zur Vorlage in der Geschäftsführung. Wer wechselt, wer bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.
Hinweis: Der D&O-Check als Online-Selbsttest ist in Vorbereitung — bis dahin nutzen wir das 30-Minuten-Beratungsgespräch als ersten Schritt. Eine verbindliche fachliche Empfehlung erfolgt im persönlichen Gespräch und in der schriftlichen Bedingungsmatrix.
Über Pohl Versicherungsmakler
Jan Pohl, InhaberPohl Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO und vermittelt für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, Immobilienmakler und Bestandshalter.
Frühe unternehmerische Entscheidung: Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre — bewusst zugunsten eigener Firmen unterbrochen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche, eigene Maklerei in Aachen seit 2012. Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns und in der Geschäftsleitung eines mittelständischen Versicherungs-IT-Unternehmens.
„Ich berate so, wie ich selbst beraten werden möchte: klar, strukturiert und ohne Verkaufsshow.“
Geboren 1978, verheiratet, zwei Kinder. Aachen-Richterich. Beratung strukturiert per Microsoft Teams.
Häufige Fragen zu D&O und Strafrechtsschutz für Hausverwalter
Ist die D&O-Versicherung Pflicht für Hausverwalter?
Brauche ich D&O und Strafrechtsschutz parallel?
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Was bedeutet Claims-made und warum ist das wichtig?
Sind angestellte Verwalter mit Bankvollmacht mitversichert?
Was deckt die D&O NICHT?
Was passiert bei einem Ermittlungsverfahren?
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