Inhaltsversicherung für Hausverwalter
Schutz für Büro-Einrichtung, Verwaltungsunterlagen und Datenträger Ihrer Geschäftsräume. Wir prüfen Ihre bestehende Police oder vermitteln eine neue — mit Schwerpunkt auf den Eigenheiten einer Hausverwaltung: jahrzehntelange Beschlussakten, sensible Eigentümer-Daten und eine Inventardatei, die im Schadenfall trägt.
Was die Inhaltsversicherung für eine Hausverwaltung wirklich abdecken muss — und wo sie an Elektronik und Cyber grenzt.
Warum eine Inhaltsversicherung für Verwalter mehr ist als reiner Sachschutz
Die Inhaltsversicherung ist für sich genommen eine klassische Sachversicherung. Für eine Hausverwaltung greift sie an mehreren rechtlich heiklen Stellen ineinander:
- Verwaltervertrag und §§ 666, 667 BGB — Sie sind verpflichtet, die übertragenen Angelegenheiten ordnungsgemäß zu führen und Rechenschaft zu legen. Dazu gehört, dass Beschlüsse, Verträge und Abrechnungen jederzeit verfügbar bleiben.
- § 24 Abs. 7 WEG und § 666 BGB — Sie schulden den Eigentümern Auskunft und Rechenschaft. Geht die Aktenlage durch Brand oder Einbruch verloren, treffen Sie diese Pflichten weiter — die Wiederherstellung der Unterlagen ist dann Ihre Aufgabe.
- § 257 HGB und § 147 AO — Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen 6 bzw. 10 Jahre aufbewahrt werden. Werden Originalbelege zerstört, ist das auch ein steuer- und handelsrechtliches Thema.
- Art. 32 DSGVOiPflicht zu „technischen und organisatorischen Maßnahmen“, die personenbezogene Daten vor Verlust, Diebstahl und unbefugtem Zugriff schützen — auch in Aktenform und durch bauliche Sicherung der Räume. — Personenbezogene Daten von Eigentümern und Mietern müssen vor Verlust und unbefugtem Zugriff geschützt sein. Ein Einbruch mit Verlust von Notebook oder Aktenordner ist meldepflichtig.
Die Inhaltsversicherung deckt den Sachschaden. Die rechtlichen Folgepflichten daraus tragen Sie. Beides muss zusammen gedacht werden — daher die Schwerpunkte „Wiederherstellungskosten“ und „Trennung zur Elektronik- und Cyber-Police“ weiter unten.
Was die Inhaltsversicherung absichert
Die Inhaltsversicherung versichert alle beweglichen Sachen, die Ihrem Verwaltungsbetrieb dienen und in den versicherten Geschäftsräumen lagern oder genutzt werden. Maßgeblich ist die Inventar-Aufstellung Ihres Versicherers.
Typische Sachgruppen einer Hausverwaltung
- Büromöbel und Einrichtung — Schreibtische, Aktenschränke, Stühle, Lampen, Empfangstresen.
- Bürotechnik (stationär) — PCs, Monitore, Drucker, Multifunktionsgeräte, Server-Geräte, Telefonanlagen.
- Bürotechnik (mobil) — Notebooks, Tablets, Mobiltelefone. Achtung: für mobile Geräte greift oft die AußenversicherungiVorübergehender Versicherungsschutz für Sachen, die außerhalb der Geschäftsräume genutzt werden — z. B. Notebook im Home-Office oder Tablet beim Vor-Ort-Termin — mit eigener Teil-Versicherungssumme. mit eigener Sub-Summe.
- Verwaltungsunterlagen in Papierform — Beschlusssammlungen, Eigentümerlisten, Original-Verträge, Versicherungspolicen, Korrespondenz, Belege.
- Datenträger — externe Festplatten, USB-Sticks, lokale Backups, NAS-Geräte, Backup-Bänder.
- Bargeld und Wertsachen im Tresor — Bargeldkasse, Bankkarten der Verwaltung, Schlüsselkästen (separates SublimitiEine Teil-Versicherungssumme innerhalb der Hauptsumme. Beispiel: Hauptsumme 200.000 €, für Bargeld nur 2.500 € Sublimit. Im Schadenfall zählt das Sublimit.).
- Fremdes Eigentum in Obhut — Schlüssel der Eigentümer, Schlüsselkästen für Handwerker, übergebene Originalunterlagen.
Nicht in der Inhaltsversicherung — sondern entweder beim Vermieter (wenn Sie Mieter sind) oder in der Geschäftsgebäudeversicherung (wenn Sie Eigentümer sind): fest verbundene Bauteile wie Einbauküchen, Bodenbeläge, sanitäre Anlagen, Wandverkleidungen.
Wann der Versicherer zahlt — die versicherten Gefahren
Eine Inhaltsversicherung ist im Standard eine Versicherung gegen benannte Gefahren: Gedeckt sind nur die im Vertrag ausdrücklich genannten Ereignisse. Das unterscheidet sie von einer AllgefahrenversicherungiVertragsform, die alle Schäden deckt außer den ausdrücklich ausgenommenen. Üblich in Elektronik- und Maschinenversicherungen, selten in Inhaltsversicherungen..
Die vier Standard-Gefahren
- Feuer — Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Wichtig: SengschädeniSchäden durch heiße Substanzen ohne offenes Feuer — z. B. ein heißes Bügeleisen auf dem Aktenordner oder eine vergessene Heizplatte. In vielen Standardverträgen ausgeschlossen. sind im Standard ausgeschlossen — bei Bedarf separat einschließen.
- Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch — Diebstahl mit Spuren gewaltsamen Eindringens. Einfacher Diebstahl (kein Aufbruch, z. B. liegen gelassenes Notebook im offenen Konferenzraum) ist meist nur als Zusatzbaustein versicherbar.
- Leitungswasser — Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, Frostschäden, Schäden durch Heizungs- und Klimaanlagen. Hochwasser und Rückstau gehören NICHT dazu — das ist Elementarschaden.
- Sturm und Hagel — Sturm gilt ab Windstärke 8. Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser sind meist mitversichert, sofern das Gebäude durch den Sturm beschädigt wurde.
Optional einschließbar — je nach Standort und Arbeitsweise zu prüfen
- Elementarschäden — Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck. Notwendig bei Büros in ZÜRS-ZoneiGefährdungs-Karte der Versicherer für Hochwasser/Starkregen. Zone 1 = niedrig, Zone 4 = höchstes Risiko. Bestimmt Annahme und Prämie in der Elementarschaden-Sparte. 3 oder 4.
- Einfacher Diebstahl — z. B. Notebook aus offenem Empfangsbereich ohne Einbruchspuren. Sinnvoll bei Verwaltungen mit Publikumsverkehr.
- Trickdiebstahl / Trickbetrug — z. B. falscher Handwerker entwendet Schlüssel oder Bargeld.
- Vandalismus ohne Einbruch — mutwillige Sachbeschädigung durch Dritte, die rechtmäßig in den Räumen waren.
- Innere Unruhen, Streik, Aussperrung — Standardbaustein, meist günstig mitversicherbar.
Versicherungssumme, Wertarten und der Unterversicherungsverzicht
Die VersicherungssummeiDie Höchstgrenze, bis zu der der Versicherer leistet. Achtung: Sublimits gehen vor und können die echte Deckung pro Risikoart stark begrenzen. kann auf zwei Wegen ermittelt werden:
Festsummen-Versicherung
Sie melden dem Versicherer eine konkrete Inventarsumme (z. B. 80.000 €). Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob die Summe ausreicht. Tut sie es nicht, kürzt er anteilig — sogenannte Unterversicherung (§ 75 VVG). Beispiel: echter Wert 100.000 €, versichert 80.000 €, Schaden 40.000 € → Auszahlung nur 32.000 €.
Pauschalwert-Versicherung pro Quadratmeter
Sie melden die Bürofläche und einen vereinbarten Wertfaktor pro m² (typischerweise 700–1.200 € je m² für Verwalter-Büros). Der Versicherer verzichtet im Gegenzug auf den Einwand der Unterversicherung — solange die Fläche korrekt angegeben ist. Für Verwaltungen ohne aktuell gepflegte Inventarliste ist das die praktikablere Lösung.
Drei Wertbegriffe, die im Vertrag stehen können:
- NeuwertiDer Betrag, um die Sache neu wiederzubeschaffen — ohne Abzug für Alter oder Abnutzung. Üblich in der Inhaltsversicherung. — Standard. Der Versicherer zahlt, was eine gleichwertige neue Sache heute kostet.
- ZeitwertiNeuwert minus Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Greift, wenn der Zeitwert weniger als 40 % des Neuwertes beträgt — etwa bei einem 15 Jahre alten Drucker. — greift bei stark abgenutzten Sachen (üblicherweise unter 40 % des Neuwertes).
- Gemeiner Wert — Verkaufswert im jetzigen Zustand. Greift nur bei nicht mehr reparablen oder nutzbaren Sachen.
Der UnterversicherungsverzichtiKlausel, mit der der Versicherer auf den Einwand „Sie waren unterversichert“ verzichtet. Vermeidet bei Pauschalwert-Tarifen die anteilige Kürzung im Schadenfall. sollte in jedem Verwalter-Vertrag stehen. Sonst riskieren Sie bei jedem Schaden eine Kürzung, wenn Ihre Inventarliste nicht aktuell ist — und das ist sie in der Praxis nie hundertprozentig.
Sublimits und Außenversicherung — wo die Hauptsumme nicht trägt
Innerhalb der vereinbarten Hauptsumme gibt es für bestimmte Sachgruppen eigene Höchstgrenzen. Diese sind der häufigste Grund, warum Inhaltsversicherungen im Schadenfall enttäuschen: die Hauptsumme stimmt, das Sublimit ist zu klein.
Typische Sublimits — vor Vertragsabschluss prüfen
| Sachgruppe | Marktüblich | Hinweis für Verwalter |
|---|---|---|
| Bargeld im Tresor (geprüft) | 2.500–10.000 € | Verwalter-Bargeldkassen sind selten höher |
| Bargeld unverschlossen | 250–500 € | kritisch für Wechselgeld |
| Akten/Datenträger — Wiederherstellungskosten | 2.500–25.000 € | Schlüsselposition — siehe Schwerpunkt A |
| Außenversicherung gesamt | 5.000–20.000 € | Home-Office, Vor-Ort-Termine |
| Schäden durch grobe Fahrlässigkeit | 10.000 € oder volle VS | idealerweise „bis Versicherungssumme“ |
| Bewegungs- und Schutzkosten | 5.000–10.000 € | für Räumung nach Schaden |
| Mehrkosten nach behördlichen Auflagen | 5.000–25.000 € | z. B. neue Brandschutz-Auflagen |
Außenversicherung — Schutz außerhalb der Geschäftsräume
Verwalter arbeiten heute mobil: Notebook im Home-Office, Tablet beim Vor-Ort-Termin, mobile Festplatte im Auto. Dafür greift die Außenversicherung — mit eigener Sub-Summe und meist eigenen Bedingungen:
- nur innerhalb Deutschlands oder Europas — je nach Tarif
- nur für eine begrenzte Zeitdauer pro Sache (typisch 30–90 Tage am Stück)
- oft eigener Selbstbehalt
- oft eingeschränkte Gefahren (z. B. kein Diebstahl aus unverschlossenem Fahrzeug)
Wer im Home-Office arbeitet, sollte die Außenversicherung großzügig dimensionieren — sonst läuft die teure Verwalter-Hardware außerhalb des Büros faktisch ohne Schutz.
Verwaltungsunterlagen und Wiederherstellungskosten — der entscheidende Posten
Eine Hausverwaltung mit 200 Einheiten verwahrt im Schnitt mehrere tausend Seiten Originalunterlagen pro betreutem Objekt: Versammlungsprotokolle, Beschlusssammlungen nach § 24 Abs. 7 WEG, Original-Verträge mit Versorgern und Handwerkern, Versicherungspolicen, Bankvollmachten, Eigentümerlisten.
Geht das verloren, ist der Sachwert (Papier, Ordner, Regal) gering. Der echte Schaden steckt in den WiederherstellungskosteniAufwand für die Wiederbeschaffung von Akten und Daten: Anfordern bei Vertragspartnern, Rekonstruktion aus Backups, Personalzeit, externe Dienstleister. Kann ein Vielfaches des Sachwerts erreichen.: Akten aus Banken nachfordern, Verträge bei Versorgern neu anfragen, Beschlüsse aus Notar-Akten rekonstruieren, Daten aus Backups wiederherstellen. Die eigene Personalzeit ist oft der größte Posten.
Was im Vertrag stehen muss
- Eigener Sublimit „Akten, Pläne, Datenträger — Wiederherstellungskosten“, der die externe Rekonstruktion und die eigene Personalzeit umfasst. Marktüblich 5.000–25.000 € — für eine größere Verwaltung oft zu wenig.
- Klare Definition, was als „Wiederherstellung“ gilt — manche Tarife zahlen nur externe Kosten, andere auch die kalkulatorische Personalzeit zu einem festgelegten Stundensatz.
- Frist für die Wiederherstellung — meist 24 oder 36 Monate ab Schadeneintritt. Bei umfangreichen Archiven realistisch knapp.
- Ausschluss „rein gedankliche Werte“ — Daten, die nirgendwo dokumentiert waren, sind nicht versichert (folgt aus dem Sachversicherungs-Prinzip).
Pflicht: eine gepflegte Inventardatei
Der Versicherer verlangt im Schadenfall einen Nachweis, welche Sachen beschädigt wurden und welchen Wert sie hatten. Eine einfache Tabelle reicht — sofern sie:
- regelmäßig aktualisiert wird (mindestens jährlich)
- außerhalb der Geschäftsräume gesichert ist (Cloud, Home-Office, externer Tresor)
- Anschaffungsdatum, Anschaffungspreis und Standort je Position enthält
- für Bürotechnik die Seriennummern erfasst (Diebstahlnachweis)
Liegt die Inventarliste nur im verbrannten Aktenschrank, ist sie wertlos. Wer Akten und Liste am gleichen Ort lagert, hat im Schadenfall ein Beweisproblem.
Abgrenzung: Inhalt, Elektronik und Cyber sind drei verschiedene Verträge
Die häufigste Lücke in Hausverwaltungen entsteht an der Schnittstelle dieser drei Sparten. Wer nur eine Inhaltsversicherung hat, ist auf zwei Seiten unterversichert — auf der Bedienfehler- und auf der Datenseite.
Inhaltsversicherung — benannte Gefahren am physischen Inventar
Deckt Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel und optional Elementar an Möbeln, Geräten, Akten, Datenträgern. Der Auslöser ist immer ein äußeres Ereignis.
Elektronikversicherung — Allgefahrendeckung für IT und Bürotechnik
Deckt zusätzlich Schäden, die NICHT von einem äußeren Ereignis kommen: Bedienfehler, Sturz vom Schreibtisch, Überspannung, Konstruktions- und Materialfehler. Klassisches Beispiel: Notebook fällt vom Tisch — die Inhaltsversicherung zahlt nicht, die Elektronikversicherung zahlt.
Cyberversicherung — der digitale Schaden, nicht der physische
Deckt die Datenwiederherstellung nach Hackerangriff, die Krisenkommunikation, die forensische Aufarbeitung, eine eventuelle DSGVO-Strafe und Vermögensschäden durch CEO-Fraud. Wenn nach einem Ransomware-Angriff Ihre Verwaltungs-Software drei Wochen ausfällt, leistet die Inhaltsversicherung NICHTS — sie zahlt nur, wenn die Festplatte selbst durch ein versichertes Ereignis zerstört wurde. Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung und DSGVO-Folgekosten gehören in die Cyberversicherung.
Mitversicherte Bausteine und Erweiterungen
- Büro- und Mobiliarglas — Schreibtischplatten, Schrankverglasung, Trennwände. Sinnvoll bei modernen Büros mit viel Glas.
- VorsorgeversicherungiPauschale Erhöhung der Versicherungssumme um z. B. 10 %. Deckt unterjährige Neuanschaffungen, bis die Inventarliste aktualisiert ist. — pauschaler Aufschlag, der unterjährige Neuanschaffungen automatisch mitversichert.
- Bewegungs- und Schutzkosten — Aufwand für Ein- und Ausräumen während Reparaturen, Lagerung, Transport.
- Aufräum- und Abbruchkosten — nach Brand oder Wasserschaden meist nicht im Standard, sondern als Sub-Summe.
- Mehrkosten bei behördlichen Auflagen — wenn nach einem Brand die Brandschutz-Anforderungen neu definiert werden.
- BetriebsunterbrechungiAusgleich für Honorar-Ausfall durch Sachschaden oder IT-Stillstand. Im Vertrag in Tagessätzen vereinbart, oft 30–60 Tage, Tagessatz zum Verwalter-Umsatz passend kalkuliert. — Ausgleich für den Honorar-Ausfall, wenn Sie nach einem Sachschaden wochenlang nicht arbeiten können.
Ausschlüsse — die Standard-Stolperfallen
Die Allgemeinen Bedingungen für die Inhaltsversicherung (AInhB) sind branchenweit ähnlich aufgebaut. Diese Punkte stehen in jedem Vertrag — und schlagen im Schadenfall regelmäßig zu:
- Vorsatz und (je nach Tarif) grobe Fahrlässigkeit — § 81 VVGiBei vorsätzlicher Herbeiführung ist der Versicherer leistungsfrei; bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Bessere Tarife heben die Kürzung für grobe Fahrlässigkeit auf.. Bessere Tarife heben die Kürzung für grobe Fahrlässigkeit explizit auf.
- Kriegerische Ereignisse, Atom- und Strahlungsschäden — Branchenstandard.
- Schäden durch innere Verderbnis — Verschleiß, normale Abnutzung, Korrosion. Versichert ist immer das plötzliche, äußere Ereignis.
- Verlust reiner Datenträger-Inhalte — der Festplatten-Sachschaden ist gedeckt, der Verlust der Daten als solcher nicht (gehört in Elektronik oder Cyber).
- Wasserschäden durch Hochwasser, Rückstau, Witterungsniederschlag — gehören in den Baustein „Elementarschäden“.
- Einfacher Diebstahl — im Standard nicht versichert, nur als Zusatzbaustein.
- Schäden an fremder Sache, die nicht in Obhut genommen wurde — wer beim Vor-Ort-Termin das Smartphone eines Eigentümers beschädigt, ist nicht über die Inhaltsversicherung gedeckt (das ist Betriebshaftpflicht).
- Bargeld außerhalb eines geprüften Wertbehältnisses — Sublimit für unverschlossenes Bargeld liegt oft bei 250–500 €.
Selbstbehalt — wie hoch ist sinnvoll
Der SelbstbehaltiDer Betrag, den Sie pro Schadenfall selbst tragen, bevor der Versicherer zahlt. Höherer Selbstbehalt = niedrigere Prämie. liegt marktüblich zwischen 250 € und 1.500 € pro Schaden. Für eine Hausverwaltung lohnt sich tendenziell ein etwas höherer Selbstbehalt, weil Klein-Schäden ohnehin aus eigener Tasche getragen werden — die Versicherung soll die echten Existenz-Risiken abfangen.
Marktorientierung, kein Angebot: Eine Anhebung des Selbstbehalts von 250 € auf 1.000 € spart erfahrungsgemäß 10–20 % der Jahresprämie. Bei einem Büro mit 100.000 € Inventarsumme und drei Mitarbeitern bewegt sich die Jahresprämie grob im niedrigen vierstelligen Bereich — die echten Werte hängen von Standort, Tarif, Vorschäden und Bausteinen ab.
Typische Schadenkonstellationen
Die folgenden Beispiele sind stilisiert und dienen der Veranschaulichung. Beträge sind hypothetisch. Ob und in welcher Höhe ein Versicherer im Einzelfall leistet, hängt von den konkreten Bedingungen, Summen und Obliegenheiten ab.
- Hergang
- Brand in der Büroküche einer mittelgroßen Hausverwaltung (250 Einheiten, vier Mitarbeiter). Ein vergessener Wasserkocher entzündet eine Stoffablage; das Feuer greift auf das benachbarte Akten-Archiv über. Drucker, zwei Schreibtische und ein Aktenschrank mit Beschlusssammlungen aus 15 Jahren sind betroffen.
- Klauseln-Lage
- Feuer ist Grundgefahr. Neuwert für Drucker, Möbel und Aktenschrank; Wiederherstellungskosten für Akten/Datenträger im Rahmen des Sublimits (hier 10.000 €); Räumungs- und Löschwasserschäden gedeckt. Nicht gedeckt: digitaler Datenverlust auf dem Server (Cyber) und Honorar-Ausfall ohne BU-Baustein.
- Ergebnis
- Rund 28.000 € Sachschaden und 12.000 € Aktenwiederherstellung werden reguliert (abzüglich Selbstbehalt). Konsequenz: Archiv wird digital gespiegelt, Brandschutz-Unterweisung dokumentiert.
- Hergang
- Einbruch über Nacht in das Erdgeschoss-Büro einer kleinen Verwaltung. Täter brechen ein Fenster auf, entwenden ein Notebook mit Verwaltungs-Software, ein NAS-Backup-Gerät und eine Bargeldkasse mit 320 €. Akten werden verwüstet.
- Klauseln-Lage
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch sind gedeckt. Bargeld nur bis zum Sublimit für geprüfte Wertbehältnisse (hier ohne Tresor → 250 €). Aktenschaden als Wiederherstellungskosten. Nicht gedeckt: der Datenverlust auf dem NAS (Cyber — Datenwiederherstellung und DSGVO-Meldung).
- Ergebnis
- Rund 4.500 € Sachschaden und 8.000 € Aktenrekonstruktion werden reguliert, dazu Cyber-Folgekosten über die separate Police. Konsequenz: Alarmanlage nachgerüstet, Bargeldbestand reduziert.
- Hergang
- Bruch einer Leitungswasser-Steigleitung im Stockwerk über dem Verwalter-Büro. Wasser läuft über Nacht in zwei Aktenarchive. Drei Aktenschränke und rund 80 Ordner mit Verträgen, Beschlüssen und Rechnungen sind betroffen; ein Server-Schrank bekommt Tropfwasser ab.
- Klauseln-Lage
- Leitungswasser ist Grundgefahr. Trocknung, Sanierung, Wiederherstellungskosten der Akten und Bewegungs-/Schutzkosten sind gedeckt, ggf. Mietkosten für ein Ausweichbüro. Der reine Festplatten-Sachschaden ist gedeckt; ein nachfolgender Datenverlust gehört in Elektronik bzw. Cyber.
- Ergebnis
- Rund 7.000 € Sanierung und 15.000 € Aktenrekonstruktion werden reguliert (abzüglich Selbstbehalt). Konsequenz: Archive werden erhöht eingelagert, Backup-Frequenz erhöht.
Bedingungs-Checkliste für die Inhaltsversicherung
Diese Punkte sind die Stellen, an denen sich gute und schlechte Verträge im Schadenfall unterscheiden. Die ersten vier sind in unseren Bedingungsmatrizen als KO-KriterieniIst dieser Punkt nicht erfüllt, kommt der Tarif für uns nicht in Frage — unabhängig von Prämie oder Selbstbehalt. Erst Mangel beheben, dann Anfrage stellen. markiert.
- Unterversicherungsverzicht über Pauschalwert pro m² vereinbart
- Neuwert-Entschädigung statt Zeitwert — auch für ältere, noch genutzte Sachen
- Sublimit „Akten, Pläne, Datenträger“ mindestens 15.000 €
- Grobe Fahrlässigkeit explizit eingeschlossen, idealerweise bis volle Versicherungssumme
- Außenversicherung mindestens 10.000 € und mindestens 90 Tage pro Sache
- Vorsorgeversicherung mindestens 10 % der Versicherungssumme
- Bewegungs-, Schutz- und Aufräumkosten in ausreichender Höhe (10.000 €+)
- Mehrkosten bei behördlichen Auflagen mitversichert
- Elementarschäden als Baustein (insbesondere bei ZÜRS 3 oder 4)
- Trickdiebstahl und Trickbetrug mit eigenem Sublimit (bei Publikumsverkehr)
- Betriebsunterbrechung als Baustein, Haftungszeit mindestens 12 Monate
- DifferenzdeckungiBeim Wechsel zum neuen Versicherer übernimmt der neue Tarif Schäden, die schlechtere Bedingungen des Altvertrags nicht gedeckt hätten. Schützt gegen Bedingungs-Lücken im Übergang. und InnovationsklauseliBessere künftige Bedingungen des Versicherers wirken automatisch auch auf den laufenden Bestandsvertrag — ohne neuen Abschluss. verankert
So arbeiten wir
Wir vermitteln Versicherungen für Verwaltungen als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Sie zahlen für unsere Beratung nichts; vergütet werden wir vom Versicherer, der nach Vergleich der Bedingungen den Zuschlag bekommt. Wer wechselt, wer beim Bestandsvertrag bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.
- Inhalt-Check (5 Minuten online)
Strukturierte Bestandsaufnahme zu Bürofläche, Inventar, Aktenarchiv und Sublimits Ihres aktuellen Vertrags. Sachschutz-Check starten →
- 30-Minuten-Termin per Microsoft Teams
Wir gehen den Check durch, identifizieren die ein bis drei kritischsten Punkte und besprechen, ob Anpassung im Bestand oder Wechsel der bessere Weg ist.
- Schriftliche Empfehlung mit Bedingungsmatrix
Vergleich der für Ihre Konstellation passenden Tarife, jeweils mit den Checklisten-Punkten. Sie entscheiden in Ruhe.
Der digitale Check ist eine strukturierte Ersteinschätzung, keine vollständige Versicherungsberatung. Eine verbindliche fachliche Empfehlung erfolgt im persönlichen Gespräch und in der schriftlichen Bedingungsmatrix.
Über Pohl Versicherungsmakler
Jan Pohl, InhaberPohl Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO und vermittelt für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, Immobilienmakler und Bestandshalter.
Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns und in der Geschäftsleitung eines mittelständischen Versicherungs-IT-Unternehmens. Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre.
„Wer Verwaltungsunterlagen aus 15 Jahren in einem einzigen Aktenschrank lagert, hat ein Risikomanagement-Problem — kein Prämien-Problem. Die Lösung beginnt bei der Inventarliste und der Auslagerung, nicht beim Versicherer.“
Häufige Fragen zur Inhaltsversicherung für Hausverwalter
Brauchen wir als Hausverwaltung wirklich eine eigene Inhaltsversicherung?
Ist die Inhaltsversicherung in der Cyber- oder Elektronik-Police schon enthalten?
Was kostet eine Inhaltsversicherung für eine mittelgroße Verwaltung?
Muss ich wirklich eine Inventarliste führen?
Was passiert, wenn ich Verwaltungsunterlagen mit nach Hause nehme?
Wir mieten unser Büro — wer versichert das Gebäude?
Was, wenn wir grob fahrlässig waren — zahlt der Versicherer dann gar nicht?
Wie schnell zahlt der Versicherer nach einem Schaden?
Büroinhalt richtig absichern — in 30 Minuten geklärt.
Unterversicherungsverzicht, Akten-Wiederherstellung, Elementar-Einschluss, Abgrenzung zu Elektronik und Cyber. Kostenfrei und unverbindlich per Microsoft Teams. Ergebnis: schriftliche Empfehlung mit Bedingungsmatrix.
