Symbolbild Inhaltsversicherung für Hausverwalter mit VerwalterSchutz-Logo im Petrol-Orange-Markenstil

Inhaltsversicherung für Hausverwalter

Sachversicherung für Hausverwaltungen

Inhaltsversicherung für Hausverwalter

Schutz für Büro-Einrichtung, Verwaltungsunterlagen und Datenträger Ihrer Geschäftsräume. Wir prüfen Ihre bestehende Police oder vermitteln eine neue — mit Schwerpunkt auf den Eigenheiten einer Hausverwaltung: jahrzehntelange Beschlussakten, sensible Eigentümer-Daten und eine Inventardatei, die im Schadenfall trägt.

Was die Inhaltsversicherung für eine Hausverwaltung wirklich abdecken muss — und wo sie an Elektronik und Cyber grenzt.

Das Wichtigste in Kürze: Die Inhaltsversicherung ersetzt die Büro- und Geschäftsausstattung der Hausverwaltung (Möbel, Technik, Akten) nach Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm — zum Neuwert. Wichtig ist eine Versicherungssumme, die den vollen Wiederbeschaffungswert abdeckt, sonst droht Unterversicherung. Selbstbehalte liegen marktüblich bei 0 bis 250 € je Schaden (Stand: 06/2026).
ZielgruppeHausverwaltungen mit eigenen Geschäftsräumen
SchwerpunktBüro-Inventar, Unterlagen, Datenträger
Versicherte GefahrenFeuer, EinbruchdiebstahliDiebstahl mit gewaltsamem Eindringen (Aufbruch, Einsteigen, Nachschlüssel). Anders als einfacher Diebstahl: Spuren des Einbruchs sind Pflicht., Leitungswasser, Sturm/Hagel
Erstgespräch30 Min Microsoft Teams
Beratungsweisepersönlich, ungebunden, § 34d GewO
Vergütungüber den Versicherer im Vermittlungsfall
Rechtsgrundlage

Warum eine Inhaltsversicherung für Verwalter mehr ist als reiner Sachschutz

Die Inhaltsversicherung ist für sich genommen eine klassische Sachversicherung. Für eine Hausverwaltung greift sie an mehreren rechtlich heiklen Stellen ineinander:

  • Verwaltervertrag und §§ 666, 667 BGB — Sie sind verpflichtet, die übertragenen Angelegenheiten ordnungsgemäß zu führen und Rechenschaft zu legen. Dazu gehört, dass Beschlüsse, Verträge und Abrechnungen jederzeit verfügbar bleiben.
  • § 24 Abs. 7 WEG und § 666 BGB — Sie schulden den Eigentümern Auskunft und Rechenschaft. Geht die Aktenlage durch Brand oder Einbruch verloren, treffen Sie diese Pflichten weiter — die Wiederherstellung der Unterlagen ist dann Ihre Aufgabe.
  • § 257 HGB und § 147 AO — Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen 6 bzw. 10 Jahre aufbewahrt werden. Werden Originalbelege zerstört, ist das auch ein steuer- und handelsrechtliches Thema.
  • Art. 32 DSGVOiPflicht zu „technischen und organisatorischen Maßnahmen“, die personenbezogene Daten vor Verlust, Diebstahl und unbefugtem Zugriff schützen — auch in Aktenform und durch bauliche Sicherung der Räume. — Personenbezogene Daten von Eigentümern und Mietern müssen vor Verlust und unbefugtem Zugriff geschützt sein. Ein Einbruch mit Verlust von Notebook oder Aktenordner ist meldepflichtig.

Die Inhaltsversicherung deckt den Sachschaden. Die rechtlichen Folgepflichten daraus tragen Sie. Beides muss zusammen gedacht werden — daher die Schwerpunkte „Wiederherstellungskosten“ und „Trennung zur Elektronik- und Cyber-Police“ weiter unten.

Versicherte Sachen

Was die Inhaltsversicherung absichert

Die Inhaltsversicherung versichert alle beweglichen Sachen, die Ihrem Verwaltungsbetrieb dienen und in den versicherten Geschäftsräumen lagern oder genutzt werden. Maßgeblich ist die Inventar-Aufstellung Ihres Versicherers.

Typische Sachgruppen einer Hausverwaltung

  • Büromöbel und Einrichtung — Schreibtische, Aktenschränke, Stühle, Lampen, Empfangstresen.
  • Bürotechnik (stationär) — PCs, Monitore, Drucker, Multifunktionsgeräte, Server-Geräte, Telefonanlagen.
  • Bürotechnik (mobil) — Notebooks, Tablets, Mobiltelefone. Achtung: für mobile Geräte greift oft die AußenversicherungiVorübergehender Versicherungsschutz für Sachen, die außerhalb der Geschäftsräume genutzt werden — z. B. Notebook im Home-Office oder Tablet beim Vor-Ort-Termin — mit eigener Teil-Versicherungssumme. mit eigener Sub-Summe.
  • Verwaltungsunterlagen in Papierform — Beschlusssammlungen, Eigentümerlisten, Original-Verträge, Versicherungspolicen, Korrespondenz, Belege.
  • Datenträger — externe Festplatten, USB-Sticks, lokale Backups, NAS-Geräte, Backup-Bänder.
  • Bargeld und Wertsachen im Tresor — Bargeldkasse, Bankkarten der Verwaltung, Schlüsselkästen (separates SublimitiEine Teil-Versicherungssumme innerhalb der Hauptsumme. Beispiel: Hauptsumme 200.000 €, für Bargeld nur 2.500 € Sublimit. Im Schadenfall zählt das Sublimit.).
  • Fremdes Eigentum in Obhut — Schlüssel der Eigentümer, Schlüsselkästen für Handwerker, übergebene Originalunterlagen.

Nicht in der Inhaltsversicherung — sondern entweder beim Vermieter (wenn Sie Mieter sind) oder in der Geschäftsgebäudeversicherung (wenn Sie Eigentümer sind): fest verbundene Bauteile wie Einbauküchen, Bodenbeläge, sanitäre Anlagen, Wandverkleidungen.

Auslösekriterium

Wann der Versicherer zahlt — die versicherten Gefahren

Eine Inhaltsversicherung ist im Standard eine Versicherung gegen benannte Gefahren: Gedeckt sind nur die im Vertrag ausdrücklich genannten Ereignisse. Das unterscheidet sie von einer AllgefahrenversicherungiVertragsform, die alle Schäden deckt außer den ausdrücklich ausgenommenen. Üblich in Elektronik- und Maschinenversicherungen, selten in Inhaltsversicherungen..

Die vier Standard-Gefahren

  • Feuer — Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Wichtig: SengschädeniSchäden durch heiße Substanzen ohne offenes Feuer — z. B. ein heißes Bügeleisen auf dem Aktenordner oder eine vergessene Heizplatte. In vielen Standardverträgen ausgeschlossen. sind im Standard ausgeschlossen — bei Bedarf separat einschließen.
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch — Diebstahl mit Spuren gewaltsamen Eindringens. Einfacher Diebstahl (kein Aufbruch, z. B. liegen gelassenes Notebook im offenen Konferenzraum) ist meist nur als Zusatzbaustein versicherbar.
  • Leitungswasser — Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, Frostschäden, Schäden durch Heizungs- und Klimaanlagen. Hochwasser und Rückstau gehören NICHT dazu — das ist Elementarschaden.
  • Sturm und Hagel — Sturm gilt ab Windstärke 8. Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser sind meist mitversichert, sofern das Gebäude durch den Sturm beschädigt wurde.

Optional einschließbar — je nach Standort und Arbeitsweise zu prüfen

  • Elementarschäden — Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck. Notwendig bei Büros in ZÜRS-ZoneiGefährdungs-Karte der Versicherer für Hochwasser/Starkregen. Zone 1 = niedrig, Zone 4 = höchstes Risiko. Bestimmt Annahme und Prämie in der Elementarschaden-Sparte. 3 oder 4.
  • Einfacher Diebstahl — z. B. Notebook aus offenem Empfangsbereich ohne Einbruchspuren. Sinnvoll bei Verwaltungen mit Publikumsverkehr.
  • Trickdiebstahl / Trickbetrug — z. B. falscher Handwerker entwendet Schlüssel oder Bargeld.
  • Vandalismus ohne Einbruch — mutwillige Sachbeschädigung durch Dritte, die rechtmäßig in den Räumen waren.
  • Innere Unruhen, Streik, Aussperrung — Standardbaustein, meist günstig mitversicherbar.
Vertragsmechanik

Versicherungssumme, Wertarten und der Unterversicherungsverzicht

Die VersicherungssummeiDie Höchstgrenze, bis zu der der Versicherer leistet. Achtung: Sublimits gehen vor und können die echte Deckung pro Risikoart stark begrenzen. kann auf zwei Wegen ermittelt werden:

Festsummen-Versicherung

Sie melden dem Versicherer eine konkrete Inventarsumme (z. B. 80.000 €). Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob die Summe ausreicht. Tut sie es nicht, kürzt er anteilig — sogenannte Unterversicherung (§ 75 VVG). Beispiel: echter Wert 100.000 €, versichert 80.000 €, Schaden 40.000 € → Auszahlung nur 32.000 €.

Pauschalwert-Versicherung pro Quadratmeter

Sie melden die Bürofläche und einen vereinbarten Wertfaktor pro m² (typischerweise 700–1.200 € je m² für Verwalter-Büros). Der Versicherer verzichtet im Gegenzug auf den Einwand der Unterversicherung — solange die Fläche korrekt angegeben ist. Für Verwaltungen ohne aktuell gepflegte Inventarliste ist das die praktikablere Lösung.

Drei Wertbegriffe, die im Vertrag stehen können:

  • NeuwertiDer Betrag, um die Sache neu wiederzubeschaffen — ohne Abzug für Alter oder Abnutzung. Üblich in der Inhaltsversicherung. — Standard. Der Versicherer zahlt, was eine gleichwertige neue Sache heute kostet.
  • ZeitwertiNeuwert minus Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Greift, wenn der Zeitwert weniger als 40 % des Neuwertes beträgt — etwa bei einem 15 Jahre alten Drucker. — greift bei stark abgenutzten Sachen (üblicherweise unter 40 % des Neuwertes).
  • Gemeiner Wert — Verkaufswert im jetzigen Zustand. Greift nur bei nicht mehr reparablen oder nutzbaren Sachen.

Der UnterversicherungsverzichtiKlausel, mit der der Versicherer auf den Einwand „Sie waren unterversichert“ verzichtet. Vermeidet bei Pauschalwert-Tarifen die anteilige Kürzung im Schadenfall. sollte in jedem Verwalter-Vertrag stehen. Sonst riskieren Sie bei jedem Schaden eine Kürzung, wenn Ihre Inventarliste nicht aktuell ist — und das ist sie in der Praxis nie hundertprozentig.

Sub-Summen

Sublimits und Außenversicherung — wo die Hauptsumme nicht trägt

Innerhalb der vereinbarten Hauptsumme gibt es für bestimmte Sachgruppen eigene Höchstgrenzen. Diese sind der häufigste Grund, warum Inhaltsversicherungen im Schadenfall enttäuschen: die Hauptsumme stimmt, das Sublimit ist zu klein.

Typische Sublimits — vor Vertragsabschluss prüfen

SachgruppeMarktüblichHinweis für Verwalter
Bargeld im Tresor (geprüft)2.500–10.000 €Verwalter-Bargeldkassen sind selten höher
Bargeld unverschlossen250–500 €kritisch für Wechselgeld
Akten/Datenträger — Wiederherstellungskosten2.500–25.000 €Schlüsselposition — siehe Schwerpunkt A
Außenversicherung gesamt5.000–20.000 €Home-Office, Vor-Ort-Termine
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit10.000 € oder volle VSidealerweise „bis Versicherungssumme“
Bewegungs- und Schutzkosten5.000–10.000 €für Räumung nach Schaden
Mehrkosten nach behördlichen Auflagen5.000–25.000 €z. B. neue Brandschutz-Auflagen

Außenversicherung — Schutz außerhalb der Geschäftsräume

Verwalter arbeiten heute mobil: Notebook im Home-Office, Tablet beim Vor-Ort-Termin, mobile Festplatte im Auto. Dafür greift die Außenversicherung — mit eigener Sub-Summe und meist eigenen Bedingungen:

  • nur innerhalb Deutschlands oder Europas — je nach Tarif
  • nur für eine begrenzte Zeitdauer pro Sache (typisch 30–90 Tage am Stück)
  • oft eigener Selbstbehalt
  • oft eingeschränkte Gefahren (z. B. kein Diebstahl aus unverschlossenem Fahrzeug)

Wer im Home-Office arbeitet, sollte die Außenversicherung großzügig dimensionieren — sonst läuft die teure Verwalter-Hardware außerhalb des Büros faktisch ohne Schutz.

Schwerpunkt A

Verwaltungsunterlagen und Wiederherstellungskosten — der entscheidende Posten

Eine Hausverwaltung mit 200 Einheiten verwahrt im Schnitt mehrere tausend Seiten Originalunterlagen pro betreutem Objekt: Versammlungsprotokolle, Beschlusssammlungen nach § 24 Abs. 7 WEG, Original-Verträge mit Versorgern und Handwerkern, Versicherungspolicen, Bankvollmachten, Eigentümerlisten.

Geht das verloren, ist der Sachwert (Papier, Ordner, Regal) gering. Der echte Schaden steckt in den WiederherstellungskosteniAufwand für die Wiederbeschaffung von Akten und Daten: Anfordern bei Vertragspartnern, Rekonstruktion aus Backups, Personalzeit, externe Dienstleister. Kann ein Vielfaches des Sachwerts erreichen.: Akten aus Banken nachfordern, Verträge bei Versorgern neu anfragen, Beschlüsse aus Notar-Akten rekonstruieren, Daten aus Backups wiederherstellen. Die eigene Personalzeit ist oft der größte Posten.

Sachwert vs. Wiederherstellungskosten (stilisiert, je Gemeinschaft) Sachwert ~ 400 € Sublimit-Default ~ 5.000 € Wiederherstellung ~ 12.000 € Der echte Schaden steckt in der Rekonstruktion, nicht im Papierwert — Sublimit entsprechend wählen.

Was im Vertrag stehen muss

  • Eigener Sublimit „Akten, Pläne, Datenträger — Wiederherstellungskosten“, der die externe Rekonstruktion und die eigene Personalzeit umfasst. Marktüblich 5.000–25.000 € — für eine größere Verwaltung oft zu wenig.
  • Klare Definition, was als „Wiederherstellung“ gilt — manche Tarife zahlen nur externe Kosten, andere auch die kalkulatorische Personalzeit zu einem festgelegten Stundensatz.
  • Frist für die Wiederherstellung — meist 24 oder 36 Monate ab Schadeneintritt. Bei umfangreichen Archiven realistisch knapp.
  • Ausschluss „rein gedankliche Werte“ — Daten, die nirgendwo dokumentiert waren, sind nicht versichert (folgt aus dem Sachversicherungs-Prinzip).

Pflicht: eine gepflegte Inventardatei

Der Versicherer verlangt im Schadenfall einen Nachweis, welche Sachen beschädigt wurden und welchen Wert sie hatten. Eine einfache Tabelle reicht — sofern sie:

  • regelmäßig aktualisiert wird (mindestens jährlich)
  • außerhalb der Geschäftsräume gesichert ist (Cloud, Home-Office, externer Tresor)
  • Anschaffungsdatum, Anschaffungspreis und Standort je Position enthält
  • für Bürotechnik die Seriennummern erfasst (Diebstahlnachweis)

Liegt die Inventarliste nur im verbrannten Aktenschrank, ist sie wertlos. Wer Akten und Liste am gleichen Ort lagert, hat im Schadenfall ein Beweisproblem.

Schwerpunkt B

Abgrenzung: Inhalt, Elektronik und Cyber sind drei verschiedene Verträge

Die häufigste Lücke in Hausverwaltungen entsteht an der Schnittstelle dieser drei Sparten. Wer nur eine Inhaltsversicherung hat, ist auf zwei Seiten unterversichert — auf der Bedienfehler- und auf der Datenseite.

Inhalt BrandEinbruchLeitungswasser Elektronik BedienfehlerSturzÜberspannung Cyber HackerangriffDatenverlust digitalCEO-Fraud Welche Sparte zahlt welchen Schaden? Voller Schutz: mindestens Inhalt + Cyber; Elektronik je nach IT-Wert ergänzend.

Inhaltsversicherung — benannte Gefahren am physischen Inventar

Deckt Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel und optional Elementar an Möbeln, Geräten, Akten, Datenträgern. Der Auslöser ist immer ein äußeres Ereignis.

Elektronikversicherung — Allgefahrendeckung für IT und Bürotechnik

Deckt zusätzlich Schäden, die NICHT von einem äußeren Ereignis kommen: Bedienfehler, Sturz vom Schreibtisch, Überspannung, Konstruktions- und Materialfehler. Klassisches Beispiel: Notebook fällt vom Tisch — die Inhaltsversicherung zahlt nicht, die Elektronikversicherung zahlt.

Cyberversicherung — der digitale Schaden, nicht der physische

Deckt die Datenwiederherstellung nach Hackerangriff, die Krisenkommunikation, die forensische Aufarbeitung, eine eventuelle DSGVO-Strafe und Vermögensschäden durch CEO-Fraud. Wenn nach einem Ransomware-Angriff Ihre Verwaltungs-Software drei Wochen ausfällt, leistet die Inhaltsversicherung NICHTS — sie zahlt nur, wenn die Festplatte selbst durch ein versichertes Ereignis zerstört wurde. Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung und DSGVO-Folgekosten gehören in die Cyberversicherung.

Bausteine

Mitversicherte Bausteine und Erweiterungen

  • Büro- und Mobiliarglas — Schreibtischplatten, Schrankverglasung, Trennwände. Sinnvoll bei modernen Büros mit viel Glas.
  • VorsorgeversicherungiPauschale Erhöhung der Versicherungssumme um z. B. 10 %. Deckt unterjährige Neuanschaffungen, bis die Inventarliste aktualisiert ist. — pauschaler Aufschlag, der unterjährige Neuanschaffungen automatisch mitversichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten — Aufwand für Ein- und Ausräumen während Reparaturen, Lagerung, Transport.
  • Aufräum- und Abbruchkosten — nach Brand oder Wasserschaden meist nicht im Standard, sondern als Sub-Summe.
  • Mehrkosten bei behördlichen Auflagen — wenn nach einem Brand die Brandschutz-Anforderungen neu definiert werden.
  • BetriebsunterbrechungiAusgleich für Honorar-Ausfall durch Sachschaden oder IT-Stillstand. Im Vertrag in Tagessätzen vereinbart, oft 30–60 Tage, Tagessatz zum Verwalter-Umsatz passend kalkuliert. — Ausgleich für den Honorar-Ausfall, wenn Sie nach einem Sachschaden wochenlang nicht arbeiten können.
Was nicht versichert ist

Ausschlüsse — die Standard-Stolperfallen

Die Allgemeinen Bedingungen für die Inhaltsversicherung (AInhB) sind branchenweit ähnlich aufgebaut. Diese Punkte stehen in jedem Vertrag — und schlagen im Schadenfall regelmäßig zu:

  • Vorsatz und (je nach Tarif) grobe Fahrlässigkeit — § 81 VVGiBei vorsätzlicher Herbeiführung ist der Versicherer leistungsfrei; bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Bessere Tarife heben die Kürzung für grobe Fahrlässigkeit auf.. Bessere Tarife heben die Kürzung für grobe Fahrlässigkeit explizit auf.
  • Kriegerische Ereignisse, Atom- und Strahlungsschäden — Branchenstandard.
  • Schäden durch innere Verderbnis — Verschleiß, normale Abnutzung, Korrosion. Versichert ist immer das plötzliche, äußere Ereignis.
  • Verlust reiner Datenträger-Inhalte — der Festplatten-Sachschaden ist gedeckt, der Verlust der Daten als solcher nicht (gehört in Elektronik oder Cyber).
  • Wasserschäden durch Hochwasser, Rückstau, Witterungsniederschlag — gehören in den Baustein „Elementarschäden“.
  • Einfacher Diebstahl — im Standard nicht versichert, nur als Zusatzbaustein.
  • Schäden an fremder Sache, die nicht in Obhut genommen wurde — wer beim Vor-Ort-Termin das Smartphone eines Eigentümers beschädigt, ist nicht über die Inhaltsversicherung gedeckt (das ist Betriebshaftpflicht).
  • Bargeld außerhalb eines geprüften Wertbehältnisses — Sublimit für unverschlossenes Bargeld liegt oft bei 250–500 €.
Selbstbeteiligung

Selbstbehalt — wie hoch ist sinnvoll

Der SelbstbehaltiDer Betrag, den Sie pro Schadenfall selbst tragen, bevor der Versicherer zahlt. Höherer Selbstbehalt = niedrigere Prämie. liegt marktüblich zwischen 250 € und 1.500 € pro Schaden. Für eine Hausverwaltung lohnt sich tendenziell ein etwas höherer Selbstbehalt, weil Klein-Schäden ohnehin aus eigener Tasche getragen werden — die Versicherung soll die echten Existenz-Risiken abfangen.

Marktorientierung, kein Angebot: Eine Anhebung des Selbstbehalts von 250 € auf 1.000 € spart erfahrungsgemäß 10–20 % der Jahresprämie. Bei einem Büro mit 100.000 € Inventarsumme und drei Mitarbeitern bewegt sich die Jahresprämie grob im niedrigen vierstelligen Bereich — die echten Werte hängen von Standort, Tarif, Vorschäden und Bausteinen ab.

Drei stilisierte Fallbeispiele

Typische Schadenkonstellationen

Die folgenden Beispiele sind stilisiert und dienen der Veranschaulichung. Beträge sind hypothetisch. Ob und in welcher Höhe ein Versicherer im Einzelfall leistet, hängt von den konkreten Bedingungen, Summen und Obliegenheiten ab.

Hergang
Brand in der Büroküche einer mittelgroßen Hausverwaltung (250 Einheiten, vier Mitarbeiter). Ein vergessener Wasserkocher entzündet eine Stoffablage; das Feuer greift auf das benachbarte Akten-Archiv über. Drucker, zwei Schreibtische und ein Aktenschrank mit Beschlusssammlungen aus 15 Jahren sind betroffen.
Klauseln-Lage
Feuer ist Grundgefahr. Neuwert für Drucker, Möbel und Aktenschrank; Wiederherstellungskosten für Akten/Datenträger im Rahmen des Sublimits (hier 10.000 €); Räumungs- und Löschwasserschäden gedeckt. Nicht gedeckt: digitaler Datenverlust auf dem Server (Cyber) und Honorar-Ausfall ohne BU-Baustein.
Ergebnis
Rund 28.000 € Sachschaden und 12.000 € Aktenwiederherstellung werden reguliert (abzüglich Selbstbehalt). Konsequenz: Archiv wird digital gespiegelt, Brandschutz-Unterweisung dokumentiert.
Hergang
Einbruch über Nacht in das Erdgeschoss-Büro einer kleinen Verwaltung. Täter brechen ein Fenster auf, entwenden ein Notebook mit Verwaltungs-Software, ein NAS-Backup-Gerät und eine Bargeldkasse mit 320 €. Akten werden verwüstet.
Klauseln-Lage
Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch sind gedeckt. Bargeld nur bis zum Sublimit für geprüfte Wertbehältnisse (hier ohne Tresor → 250 €). Aktenschaden als Wiederherstellungskosten. Nicht gedeckt: der Datenverlust auf dem NAS (Cyber — Datenwiederherstellung und DSGVO-Meldung).
Ergebnis
Rund 4.500 € Sachschaden und 8.000 € Aktenrekonstruktion werden reguliert, dazu Cyber-Folgekosten über die separate Police. Konsequenz: Alarmanlage nachgerüstet, Bargeldbestand reduziert.
Hergang
Bruch einer Leitungswasser-Steigleitung im Stockwerk über dem Verwalter-Büro. Wasser läuft über Nacht in zwei Aktenarchive. Drei Aktenschränke und rund 80 Ordner mit Verträgen, Beschlüssen und Rechnungen sind betroffen; ein Server-Schrank bekommt Tropfwasser ab.
Klauseln-Lage
Leitungswasser ist Grundgefahr. Trocknung, Sanierung, Wiederherstellungskosten der Akten und Bewegungs-/Schutzkosten sind gedeckt, ggf. Mietkosten für ein Ausweichbüro. Der reine Festplatten-Sachschaden ist gedeckt; ein nachfolgender Datenverlust gehört in Elektronik bzw. Cyber.
Ergebnis
Rund 7.000 € Sanierung und 15.000 € Aktenrekonstruktion werden reguliert (abzüglich Selbstbehalt). Konsequenz: Archive werden erhöht eingelagert, Backup-Frequenz erhöht.
Vor Vertragsabschluss oder Verlängerung

Bedingungs-Checkliste für die Inhaltsversicherung

Diese Punkte sind die Stellen, an denen sich gute und schlechte Verträge im Schadenfall unterscheiden. Die ersten vier sind in unseren Bedingungsmatrizen als KO-KriterieniIst dieser Punkt nicht erfüllt, kommt der Tarif für uns nicht in Frage — unabhängig von Prämie oder Selbstbehalt. Erst Mangel beheben, dann Anfrage stellen. markiert.

  • Unterversicherungsverzicht über Pauschalwert pro m² vereinbart
  • Neuwert-Entschädigung statt Zeitwert — auch für ältere, noch genutzte Sachen
  • Sublimit „Akten, Pläne, Datenträger“ mindestens 15.000 €
  • Grobe Fahrlässigkeit explizit eingeschlossen, idealerweise bis volle Versicherungssumme
  • Außenversicherung mindestens 10.000 € und mindestens 90 Tage pro Sache
  • Vorsorgeversicherung mindestens 10 % der Versicherungssumme
  • Bewegungs-, Schutz- und Aufräumkosten in ausreichender Höhe (10.000 €+)
  • Mehrkosten bei behördlichen Auflagen mitversichert
  • Elementarschäden als Baustein (insbesondere bei ZÜRS 3 oder 4)
  • Trickdiebstahl und Trickbetrug mit eigenem Sublimit (bei Publikumsverkehr)
  • Betriebsunterbrechung als Baustein, Haftungszeit mindestens 12 Monate
  • DifferenzdeckungiBeim Wechsel zum neuen Versicherer übernimmt der neue Tarif Schäden, die schlechtere Bedingungen des Altvertrags nicht gedeckt hätten. Schützt gegen Bedingungs-Lücken im Übergang. und InnovationsklauseliBessere künftige Bedingungen des Versicherers wirken automatisch auch auf den laufenden Bestandsvertrag — ohne neuen Abschluss. verankert
Beratungsmodell

So arbeiten wir

Wir vermitteln Versicherungen für Verwaltungen als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Sie zahlen für unsere Beratung nichts; vergütet werden wir vom Versicherer, der nach Vergleich der Bedingungen den Zuschlag bekommt. Wer wechselt, wer beim Bestandsvertrag bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.

  1. Inhalt-Check (5 Minuten online)

    Strukturierte Bestandsaufnahme zu Bürofläche, Inventar, Aktenarchiv und Sublimits Ihres aktuellen Vertrags. Sachschutz-Check starten →

  2. 30-Minuten-Termin per Microsoft Teams

    Wir gehen den Check durch, identifizieren die ein bis drei kritischsten Punkte und besprechen, ob Anpassung im Bestand oder Wechsel der bessere Weg ist.

  3. Schriftliche Empfehlung mit Bedingungsmatrix

    Vergleich der für Ihre Konstellation passenden Tarife, jeweils mit den Checklisten-Punkten. Sie entscheiden in Ruhe.

Der digitale Check ist eine strukturierte Ersteinschätzung, keine vollständige Versicherungsberatung. Eine verbindliche fachliche Empfehlung erfolgt im persönlichen Gespräch und in der schriftlichen Bedingungsmatrix.

Wer berät

Über Pohl Versicherungsmakler

Jan Pohl, Inhaber Pohl VersicherungsmaklerJan Pohl, Inhaber

Pohl Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO und vermittelt für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, Immobilienmakler und Bestandshalter.

Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns und in der Geschäftsleitung eines mittelständischen Versicherungs-IT-Unternehmens. Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre.

„Wer Verwaltungsunterlagen aus 15 Jahren in einem einzigen Aktenschrank lagert, hat ein Risikomanagement-Problem — kein Prämien-Problem. Die Lösung beginnt bei der Inventarliste und der Auslagerung, nicht beim Versicherer.“
Pohl Versicherungsmakler e.K. · Hasenwaldstraße 2, 52072 Aachen · Versicherungsvermittler-Register D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · zuständige Aufsicht IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Inhaltsversicherung für Hausverwalter

Brauchen wir als Hausverwaltung wirklich eine eigene Inhaltsversicherung?
Wenn Sie eigene Geschäftsräume mit Mobiliar, Bürotechnik und Aktenarchiv betreiben — ja. Der reine Sachwert ist oft niedriger als erwartet, aber die Wiederherstellungskosten für Akten und Daten machen den Unterschied. Ohne Inhaltsversicherung tragen Sie den vollen Aufwand der Aktenrekonstruktion selbst.
Ist die Inhaltsversicherung in der Cyber- oder Elektronik-Police schon enthalten?
Nein. Die drei Sparten überschneiden sich nur teilweise. Cyber deckt den digitalen Schaden (Datenverlust, Lösegeld, DSGVO-Folgen), Elektronik die Schäden an IT-Geräten, die nicht von Feuer/Einbruch/Wasser kommen (Bedienfehler, Überspannung), Inhalt den physischen Sachschaden bei den klassischen Gefahren. Für vollen Schutz braucht es mindestens Inhalt + Cyber.
Was kostet eine Inhaltsversicherung für eine mittelgroße Verwaltung?
Grobe Marktorientierung (kein Angebot): für ein Büro mit drei bis fünf Arbeitsplätzen, einer Inventarsumme im niedrigen sechsstelligen Bereich und den wichtigsten Bausteinen liegt die Jahresprämie typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich. Die echten Werte hängen von Standort, ZÜRS-Zone, Vorschäden, Bausteinen und Selbstbehalt ab.
Muss ich wirklich eine Inventarliste führen?
Im Schadenfall verlangt der Versicherer einen Nachweis. Eine einfache Tabelle reicht — sofern sie aktualisiert, ausreichend detailliert und vor allem außerhalb der versicherten Räume gesichert ist (Cloud, Home-Office, externer Tresor). Liegt die Liste mit im verbrannten Aktenschrank, ist sie wertlos. Bei Pauschalwert-Tarifen mit Unterversicherungsverzicht ist die Pflicht entschärft, für die Regulierung aber trotzdem hilfreich.
Was passiert, wenn ich Verwaltungsunterlagen mit nach Hause nehme?
Dann greift die Außenversicherung — sofern eingeschlossen. Die hat aber meist eine eigene Sub-Summe, eine zeitliche Begrenzung pro Sache (oft 30–90 Tage) und eigene Bedingungen. Wer regelmäßig im Home-Office arbeitet, sollte die Außenversicherung großzügig dimensionieren.
Wir mieten unser Büro — wer versichert das Gebäude?
Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt das Gebäude selbst (Wände, Dach, fest verbundene Bauteile). Ihre Inhaltsversicherung deckt nur Ihr bewegliches Inventar. Schäden, die Sie am Mietobjekt verursachen, gehören in die Betriebshaftpflicht.
Was, wenn wir grob fahrlässig waren — zahlt der Versicherer dann gar nicht?
Nach § 81 VVG kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen; bei besseren Tarifen ist die Kürzung explizit auf null gesetzt, sodass die volle Versicherungssumme leistet (Punkt 4 unserer Checkliste). Bei Vorsatz leistet kein Tarif. Klassisches Beispiel grobe Fahrlässigkeit: vergessenes Bügeleisen, über Nacht offene Fenster im Erdgeschoss.
Wie schnell zahlt der Versicherer nach einem Schaden?
Bei klaren Sachverhalten mit dokumentiertem Inventar leistet ein guter Versicherer in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen einen Vorschuss. Bei umfangreichen Aktenrekonstruktionen kann die Endabrechnung mehrere Monate dauern. Eine sauber geführte Inventardatei beschleunigt das deutlich.

Büroinhalt richtig absichern — in 30 Minuten geklärt.

Unterversicherungsverzicht, Akten-Wiederherstellung, Elementar-Einschluss, Abgrenzung zu Elektronik und Cyber. Kostenfrei und unverbindlich per Microsoft Teams. Ergebnis: schriftliche Empfehlung mit Bedingungsmatrix.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Versicherungsberatung im Einzelfall. Pohl Versicherungsmakler e.K. · Hasenwaldstraße 2, 52072 Aachen · Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO · D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · zuständige Aufsicht: IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen.
VerwalterSchutz – Versicherung & Risiko für die Immobilienwirtschaft

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