SCHADENWISSEN · STURM
Sturmschaden am Gebäude
Sturmschäden gehören neben Leitungswasser zu den häufigsten Schadenarten in der Wohngebäudeversicherung. Versicherungstechnisch zählt aber nicht jeder Wind als Sturm — erst ab Windstärke 8 (62 km/h) greift die Police. Wer den Sturm-Tag falsch dokumentiert oder die Wetterdaten nicht vorhalten kann, riskiert eine Ablehnung wegen „kein versicherter Sturm“.
Wann ein Sturmschaden versicherungsrechtlich greift
Der Versicherungsbegriff „Sturm“ ist enger als die Umgangssprache. Versichert sind Schäden durch:
- Wetterbedingten Luftwirbel ab Windstärke 8 nach Beaufort-Skala (mindestens 62 km/h, also schwerer Sturm).
- Folge: umstürzende Bäume, gelöste Dachziegel, eingedrückte Fenster, Hagelschlag in Verbindung mit Sturm.
- Außerdem: Schäden durch Hagel, oft als eigenständiger Baustein oder kombiniert.
Nicht versicherter „Sturm“ liegt vor bei:
- Wind unter 62 km/h, der Schäden verursacht (typisch: lockerer Ziegel fällt bei moderatem Wind).
- Schäden, die nicht primär durch den Sturm verursacht sind (Beispiel: Bereits gerissener Dachbalken, der bei moderatem Wind nachgibt).
- Wassereindringen ohne Sturm (das ist Elementarschaden, separater Baustein).
Tipp:
Wenn am Schadentag in der Region keine Windstärke 8 vom Deutschen Wetterdienst gemessen wurde, wird der Versicherer den Schaden ablehnen oder verlangen, dass Sie nachweisen, dass am konkreten Standort lokal ein Sturm-Niveau erreicht war (Fall-Wind, Düseneffekt). Beweispflicht liegt beim Versicherungsnehmer.
Die Sofort-Reihenfolge nach Sturm
Erste Stunde — Sicherung und Dokumentation
- Gefahrenstellen absichern: lose Dachziegel, herabgefallene Bäume, gelöste Antennen. Polizei oder Feuerwehr, wenn akute Gefahr für Passanten.
- Fotos machen, bevor irgendetwas beseitigt wird — Übersicht (Straßenseite, Hofseite), Detail (jeder Schaden einzeln), Datum/Uhrzeit-Stempel der Kamera.
- Wetterdaten-Screenshot vom Deutschen Wetterdienst speichern: dwd.de → Region wählen → maximale Windgeschwindigkeit am Schadentag.
- Zeugen-Namen sammeln, falls jemand den Sturm direkt erlebt hat.
Tag 1 — Notreparatur und Meldung
- Notreparatur (Plane auf das Dach, Bretter vor zerbrochene Fenster) — minimaler Aufwand zur Schadenbegrenzung, Belege sammeln.
- Schadenmeldung an die Wohngebäudeversicherung. Wetterdaten und Fotos mit anhängen.
- Bei mehreren betroffenen Objekten: einzelne Schadenmeldungen pro Objekt, Sammelmeldung zur Information.
Tag 2–7 — Gutachter und Reparatur-Vorbereitung
- Gutachter-Termin des Versicherers koordinieren (häufig vorhanden bei Großschäden > 10.000 Euro).
- Handwerker-Kostenvoranschläge einholen (mindestens 2, idealerweise 3).
- Mit Versicherer Freigabe der Reparatur klären, bevor Dauerreparatur beauftragt wird.
Was die Wohngebäudeversicherung trägt
| Schadenart durch Sturm | Versicherung | Hinweis |
|---|---|---|
| Gelöste/zerstörte Dachziegel | Ja | Reparatur zu Marktpreisen, Sublimit selten erreicht |
| Eingedrückte Fenster, zerstörte Türen | Ja | Inkl. Glasersatz, wenn Wohngebäude-Baustein Glas drin |
| Beschädigte Fassade durch herabfallende Äste | Ja | Inkl. Trocknung, falls Wasser eingedrungen |
| Umgestürzte Bäume auf dem Grundstück (Beseitigung) | Ja, Sublimit prüfen | Typisch 5.000–15.000 Euro Sublimit für Aufräumkosten |
| Wassereintritt durch defektes Dach | Ja, bei Sturm-Ursache | Folgeschaden am Innenausbau eingeschlossen |
| Photovoltaik-Module beschädigt | Häufig nur mit separater Klausel | Standard-Sublimit 30 kWp, größere Anlagen extra versichern |
| Werbeanlage, Antennenmast, Klimaanlage außen | Häufig Sublimit, Klausel prüfen | Sublimit oft 1.500–5.000 Euro |
| Möbel in der Wohnung (Hausrat) | Nein — Hausratversicherung des Mieters/Eigentümers | Separate Police |
Schadenhöhe und Sublimits — wo es Streit gibt
Aufräumkosten:
Das Beseitigen umgestürzter Bäume, gelöster Dachziegel, herabgefallener Äste ist in den meisten Wohngebäude-Tarifen mit einem Sublimit gedeckt (oft 5.000–15.000 Euro pro Schadenfall). Bei einem schweren Sturm in einer großen Wohnanlage kann das schnell überschritten werden. Empfehlung: bei Tarifen mit Sublimit „Aufräum-/Abbruchkosten“ prüfen, ob Wohnungs- oder Mehrfamilienhaus-Konzept eine höhere Grenze bietet (typisch 50.000 Euro+).
Sturm vs. Elementar:
Wenn ein Sturm mit Starkregen einhergeht und Wasser durch ein vom Sturm beschädigtes Dach eindringt, ist es ein Sturmschaden (Wohngebäudeversicherung leistet ohne Elementar-Baustein). Wenn aber Wasser durch Rückstau aus der Kanalisation eindringt — auch wenn am Sturm-Tag — ist es Elementar (separater Baustein erforderlich). Trennlinie sehr wichtig für die richtige Schadenmeldung.
Mietausfall und Folgekosten
Wenn nach einem Sturmschaden Wohnungen unbewohnbar werden (zerstörte Fenster im Winter, eingedrungenes Wasser, abgetragenes Dach), greift der Mietausfall-Baustein. Standardmäßig zahlt der Versicherer den Mietausfall für 18 Monate (bei Wohngebäudeversicherung Standard) — in modernen wohnungswirtschaftlichen Konzepten sind 36 Monate Standard. Plus Hotelkosten für betroffene Mieter, wenn nicht anders unterbringbar.
Häufige Fragen
Wie weise ich nach, dass am Schadentag wirklich Sturm war?
Drei Quellen, alle empfehlenswert: (1) Deutscher Wetterdienst über dwd.de — die Tagesmaximalwerte der Windgeschwindigkeit. (2) Wetterstationen-Daten (kachelmann.com, wetter.com). (3) Pressemeldungen — Lokalzeitungen berichten typischerweise über Sturmschäden in der Region. Diese drei Belege zusammen sind in fast allen Fällen ausreichend.
Wer beauftragt die Notreparatur — Verwalter oder Versicherer?
Der Verwalter — die Notreparatur ist Schadenminderungspflicht nach § 82 VVG. Belege aufbewahren und mit der Schadenmeldung einreichen. Wichtig: Auftrag schriftlich, Kostenrahmen festhalten, keine „Komplettsanierung“ als Notreparatur tarnen.
Was, wenn der Versicherer einen niedrigeren Kostenvoranschlag durchsetzen will?
Der Versicherer hat das Recht, ein Gutachten erstellen zu lassen und auf Basis dessen die Schadenhöhe festzulegen. Wenn das deutlich unter den Handwerker-Kostenvoranschlägen liegt, kann ein eigenes Gegengutachten beauftragt werden. Bei größeren Differenzen lohnt sich der Verwalter-Rechtsschutz oder ein versicherungsrechtlicher Anwalt.
Sind Sturmschäden an Photovoltaik-Anlagen mitversichert?
Kleine Aufdach-Anlagen bis 30 kWp sind in den meisten Wohngebäude-Tarifen mit Sublimit mitversichert. Größere Anlagen oder freistehende Anlagen brauchen eine eigene Photovoltaik-Versicherung — die deckt zusätzlich Ertragsausfall ab.
Was tun, wenn der Sturm in einer Anlage mit mehreren Häusern verschiedene Schäden verursacht hat?
Ein Schadenfall pro betroffenem Gebäude — separate Schadennummern. So bleiben die Sublimits pro Objekt erhalten. Eine Sammelmeldung verschiedener Objekte unter einer Schadennummer würde alle Sublimits aufzehren.
Nach einem schweren Sturm im Gespräch klären
Wenn nach einem Sturm mehrere Objekte betroffen sind oder Versicherer und Kostenvoranschläge auseinandergehen: Vereinbaren Sie einen Online-Termin. Wir prüfen die Schadenmeldungen, die Sublimits und die Abrechnungslogik gemeinsam.
Online-Beratung vereinbarenWer steht hinter diesem Ratgeber?
Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler aus Aachen, spezialisiert auf Hausverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienmakler. Drei Perspektiven aus Jura, BWL und Beratungspraxis. Die Hinweise basieren auf VVG, BGB und gängigen Bedingungswerken — die individuelle Police und der konkrete Sturm-Tag entscheiden im Einzelfall.
