Versicherungsmakler für Hausverwalter

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Spezialisierte Maklerbetreuung für die Immobilienverwaltung

Versicherungsmakler für Hausverwalter

Ein Makler, der MaBV-Pflichten, WEG-Haftung und die Sublimit-Fallen der Verwalterpolicen kennt — und nicht für einen Versicherer arbeitet, sondern für Sie.

Ein Versicherungsmakler für Hausverwalter vertritt nach § 59 Abs. 3 VVG die Verwaltung, nicht den Versicherer, und prüft nach § 60 Abs. 1 VVG eine hinreichende Zahl am Markt angebotener Verträge. Er sorgt dafür, dass Pflichtdeckungen wie die Vermögensschadenhaftpflicht (mindestens 500.000 € je Versicherungsfall nach § 15 Abs. 2 MaBV (Stand: 06/2026)) lückenlos zum Tätigkeitsprofil passen.

Auf einen Blick

Für wen
Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Immobilienmakler, die einen auf die Immobilienwirtschaft spezialisierten Ansprechpartner statt eines Allround-Vermittlers suchen.
Maklerstatus
Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Vertritt nach § 59 Abs. 3 VVG den Auftraggeber, nicht den Versicherer.
Leistung
Bedarfsanalyse, Marktauswahl nach § 60 VVG, Bedingungsprüfung, Angebotsvergleich, Schadenbegleitung, laufende Betreuung des Bestands.
Kosten
Die Maklerbetreuung ist für die Verwaltung regelmäßig kostenfrei; die Vergütung erfolgt über die im Beitrag enthaltene Courtage des Versicherers.
Beratungsweg
Strukturiert per Microsoft Teams. Kein Außendienst, klare Termine, dokumentierte Empfehlung nach § 61 VVG.
Region
Bundesweit. Sitz in Aachen, Beratung digital.

Makler oder Vertreter — der Unterschied entscheidet im Schadenfall

Wer eine Hausverwaltung versichert, sitzt einem von zwei grundlegend verschiedenen Vermittlertypen gegenüber. Das Versicherungsvertragsgesetz trennt sie scharf, und der Unterschied wird genau dann spürbar, wenn ein Schaden gemeldet wird und es um die Auslegung einer Klausel geht.

Versicherungsmakler (§ 59 Abs. 3 VVG)

Übernimmt gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen für den Auftraggeber, ohne von einem Versicherer betraut zu sein. Steht rechtlich im Lager des Kunden. Schuldet nach § 60 Abs. 1 VVG eine Auswahl aus einer hinreichenden Zahl am Markt angebotener Verträge und nach § 61 VVG eine dokumentierte Beratung.

Versicherungsvertreter (§ 59 Abs. 2 VVG)

Ist von einem oder mehreren Versicherern damit betraut, deren Verträge zu vermitteln. Bindung an den oder die vertretenen Versicherer. Die Produktauswahl ist auf das Haus beschränkt, für das er tätig ist — eine Marktauswahl im Sinne des § 60 VVG schuldet er nicht.

Für eine Hausverwaltung ist das keine akademische Frage. Verwalterpolicen unterscheiden sich erheblich in Sublimits, Auslösekriterien und Tätigkeitskatalogen. Wer nur das Produkt eines Hauses anbieten kann, optimiert innerhalb dieses Produkts. Ein Makler vergleicht die Bedingungswerke mehrerer auf die Immobilienwirtschaft spezialisierter Versicherer gegeneinander — und haftet nach § 63 VVG, wenn er dabei eine Pflicht aus § 60 oder § 61 VVG verletzt.

Warum spezialisiert — und nicht der Makler von nebenan?

Auch ein Versicherungsmakler kann Generalist sein und vom Gewerbebetrieb über die private Wohngebäudeversicherung bis zur Lebensversicherung alles betreuen. Bei einer Hausverwaltung führt das regelmäßig zu denselben Lücken, weil die Risiken der Immobilienverwaltung nicht zum Standardrepertoire gehören. Vier Punkte, an denen sich Spezialisierung konkret zeigt:

Der Tätigkeitskatalog wird vollständig erfasst

Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert nur den ausdrücklich benannten Geschäftsbetrieb. Eine Verwaltung, die neben WEG-Verwaltung auch Sondereigentum, Mietverwaltung, gelegentliche Maklertätigkeit nach § 34c Abs. 1 GewO und Energieausweise abdeckt, braucht jede dieser Tätigkeiten in der Police. Die unvollständige Tätigkeitsbenennung ist einer der häufigsten Gründe für eine Deckungsablehnung — ein Spezialist fragt sie systematisch ab.

Sublimits werden zum Geldvolumen ins Verhältnis gesetzt

Vertrauensschaden, mittelbare Vermögensschäden oder Schlüsselverlust sind in Standardpolicen oft auf 50.000 € bis 250.000 € gedeckelt. Bei einem Hausgeld- und Rücklagenvolumen, das über die Treuhandkonten läuft, ist das schnell zu niedrig. Spezialisierte Beratung rechnet das Sublimit gegen das tatsächliche Volumen und empfiehlt bei Bedarf eine eigenständige Vertrauensschadenversicherung.

Die WEG-Haftung nach der Reform 2020 ist eingepreist

Seit der WEMoG-Reform 2020 ist der Verwalter nach § 9b WEG gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft und hat nach § 27 WEG erweiterte eigenverantwortliche Befugnisse. Ältere Bedingungswerke aus der Zeit davor bilden diese Rechtslage nicht sauber ab. Ein Spezialist erkennt eine vor-WEMoG-Police am Bedingungsstand.

Schäden werden fachlich begleitet, nicht nur weitergereicht

Im Schadenfall geht es um Auslegung: Greift das Verstoßprinzip, ist die Pflichtverletzung wissentlich oder fahrlässig, ist die Frist zur Schadenanzeige nach § 30 VVG gewahrt? Wer die Bedingungswerke der Immobilienwirtschaft kennt, argumentiert hier auf Augenhöhe mit dem Schadensachbearbeiter des Versicherers.

Welche Versicherungen eine Hausverwaltung über den Makler abdeckt

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist der Pflichtkern — alles Weitere ergibt sich aus dem Risikoprofil der Verwaltung. Über die spezialisierte Maklerbetreuung werden diese Sparten als ein abgestimmtes Paket geprüft, statt einzeln und unkoordiniert eingekauft zu werden:

Vermögensschadenhaftpflicht (VSH)

Pflichtversicherung bei Erlaubnis nach § 34c GewO, mindestens 500.000 € je Versicherungsfall und 1.000.000 € pro Jahr nach § 15 Abs. 2 MaBV (Stand: 06/2026). Deckt fahrlässige Pflichtverletzungen aus der Verwaltungstätigkeit.

Zur VSH für Hausverwalter →

Cyberversicherung

Hausverwaltungen verarbeiten Mieter- und Eigentümerdaten und wickeln Zahlungsverkehr ab — ein Hauptziel für Phishing und Betrug per gefälschter Zahlungsanweisung. Deckt Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung und Drittschäden.

Zur Cyberversicherung →

D&O / Organhaftung

Schützt die persönliche Haftung der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft. Relevant bei Verwaltungen in der Rechtsform GmbH und bei der Übernahme von Beirats- oder Organfunktionen.

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Gewerberechtsschutz

Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit mit Eigentümern, Mietern, Dienstleistern oder Behörden. Ergänzt die VSH, die nur reine Vermögensschäden deckt.

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Betriebshaftpflicht

Deckt Personen- und Sachschäden aus dem Verwaltungsbetrieb — die klassische Lücke neben der reinen Vermögensschadenhaftpflicht.

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Inhalt & Elektronik

Versichert Büroausstattung, EDV und Akten gegen Einbruch, Feuer, Leitungswasser und Elektronikschäden — Grundschutz für das Verwaltungsbüro.

Mehr im Hausverwalter-Hub →

Auch für WEG-Verwaltungen und Immobilienmakler

Viele Betriebe machen mehr als reine Mietverwaltung. Der Versicherungsbedarf verschiebt sich je nach Schwerpunkt — die Maklerbetreuung deckt alle drei Profile der Immobilienwirtschaft ab.

WEG-Verwalter

Wer Wohnungseigentümergemeinschaften verwaltet, trägt die erweiterte persönliche Haftung aus § 9b und § 27 WEG sowie das Treuhandrisiko der Hausgelder. Die Sondereigentums-Schnittstelle macht die Verwaltung zusätzlich zum Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO — mit eigener VSH-Pflicht nach § 15 Abs. 2 MaBV.

Zum WEG-Verwalter-Bereich →

Immobilienmakler

Maklertätigkeit nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO bringt eigene Vermögensschaden- und Beratungsrisiken mit — von der fehlerhaften Exposé-Angabe bis zur Verletzung von Aufklärungspflichten. Die Deckung wird auf das Vermittlungsvolumen und die Nebentätigkeiten zugeschnitten.

Zum Immobilienmakler-Bereich →

Was ein Makler gesetzlich schuldet — und wofür er haftet

Die Pflichten eines Versicherungsmaklers sind nicht Werbeversprechen, sondern im VVG geregelt. Das ist die belastbare Grundlage dafür, dass die Beratung im Interesse der Verwaltung erfolgt:

Marktauswahl (§ 60 Abs. 1 VVG): Der Makler legt seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern zugrunde. Schränkt er die Auswahl ein, muss er die Verwaltung vor deren Vertragserklärung ausdrücklich darauf hinweisen und die zugrunde gelegten Versicherer benennen.
Beratung und Dokumentation (§ 61 Abs. 1 VVG): Der Makler befragt nach Wünschen und Bedürfnissen, berät anlassbezogen und dokumentiert seinen Rat und die Gründe. Auf Beratung oder Dokumentation kann die Verwaltung nur durch gesonderte schriftliche Erklärung verzichten.
Haftung (§ 63 VVG): Verletzt der Makler eine Pflicht aus § 60 oder § 61 VVG, ist er der Verwaltung zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Diese eigene Haftung des Maklers ist durch dessen Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert — ein struktureller Unterschied zum Versicherungsvertreter.
Erlaubnis und Registrierung (§ 34d Abs. 1 GewO): Versicherungsvermittlung setzt eine Erlaubnis der IHK und die Eintragung im Vermittlerregister voraus. Die Registernummer ist öffentlich abrufbar und macht den Status — Makler oder Vertreter — überprüfbar.

Was die Maklerbetreuung kostet

Die laufende Betreuung durch den Versicherungsmakler ist für die Hausverwaltung in aller Regel kostenfrei. Die Vergütung erfolgt über die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist und vom Versicherer an den Makler gezahlt wird — unabhängig davon, ob die Verwaltung den Vertrag über einen Makler, einen Vertreter oder direkt abschließt. Der Wechsel zu einem spezialisierten Makler verteuert die Police also nicht; er verändert, wer auf Ihrer Seite das Bedingungswerk im Blick behält.

Ein Maklerwechsel selbst ist unkompliziert: Über einen Maklerauftrag (Maklervollmacht) übernimmt der neue Makler die Betreuung der bestehenden Verträge, ohne dass diese gekündigt oder neu abgeschlossen werden müssen. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter — nur die Betreuung und das Bestandscourtage-Verhältnis wechseln.

So arbeiten wir

Drei Schritte, ohne Vor-Ort-Termin, ohne Aktenwälzen.

Bestand und Bedarf aufnehmen

Sie schildern Tätigkeitsprofil, Bestandsgröße und vorhandene Policen — entweder direkt über das Angebotsformular oder im Erstgespräch. Ein passender Risiko-Check liefert vorab eine strukturierte Ersteinschätzung.

Zu den Risiko-Checks →

30-Minuten-Termin per Microsoft Teams

Wir gehen die Aufnahme gemeinsam durch, klären Tätigkeitskatalog, Sublimits und offene Lücken. Termin direkt über Microsoft Bookings auswählen — ohne Telefonschleife.

Termin buchen →

Schriftliche Empfehlung mit Angebotsvergleich

Wir holen Angebote bei mehreren auf die Immobilienwirtschaft spezialisierten Versicherern ein und stellen einen sauberen Vergleich mit klarer Empfehlung und Bedingungsanalyse zusammen — dokumentiert nach § 61 VVG.

Angebot anfordern →
Jan Pohl, Versicherungsmakler für die Immobilienwirtschaft aus Aachen
Jan Pohl, Inhaber

Ihr Ansprechpartner: Jan Pohl

Pohl Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und vermittelt für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Immobilienmakler.

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und Betriebswirtschaftslehre — zugunsten des Aufbaus eigener Firmen unterbrochen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche, eigene Maklerei in Aachen seit 2012. Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und Experte Betriebshaftpflicht (IHK). Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns (bundesweite Maklerbetreuung) und in der Geschäftsleitung eines Versicherungs-IT-Unternehmens, das Vergleichssoftware für Makler entwickelt. Prüfer der IHK für die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO von 2008 bis 2019.

„Ich berate so, wie ich selbst beraten werden möchte: klar, strukturiert und ohne Verkaufsshow.“
Eintragungen im Vermittlerregister
Versicherungsvermittler-Register
D-6LQ8-VHMG3-85
Handelsregister
HRA 10268, Amtsgericht Aachen
Aufsicht
IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen

Häufige Fragen

Was bringt ein spezialisierter Versicherungsmakler für Hausverwalter?

Ein Versicherungsmakler für Hausverwalter vertritt nach § 59 Abs. 3 VVG die Verwaltung, nicht den Versicherer, und prüft nach § 60 Abs. 1 VVG eine hinreichende Zahl am Markt angebotener Verträge. Er sorgt dafür, dass Pflichtdeckungen wie die Vermögensschadenhaftpflicht (mindestens 500.000 € je Versicherungsfall nach § 15 Abs. 2 MaBV, Stand: 06/2026) lückenlos zum Tätigkeitsprofil passen.

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsmakler übernimmt nach § 59 Abs. 3 VVG die Vermittlung für den Auftraggeber, ohne von einem Versicherer betraut zu sein — er steht rechtlich auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsvertreter ist nach § 59 Abs. 2 VVG von einem oder mehreren Versicherern betraut und an deren Produkte gebunden. Nur der Makler schuldet eine Marktauswahl nach § 60 VVG und haftet nach § 63 VVG für Beratungsfehler.

Was kostet die Beratung durch einen Versicherungsmakler für Hausverwalter?

Die Maklerbetreuung ist für die Hausverwaltung in der Regel kostenfrei. Die Vergütung erfolgt über die Courtage, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist und vom Versicherer gezahlt wird — unabhängig davon, ob der Vertrag über Makler, Vertreter oder direkt abgeschlossen wird. Der Wechsel zu einem spezialisierten Makler verteuert die Police also nicht.

Ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter Pflicht?

Ja, sobald die Verwaltung Wohnimmobilien verwaltet und damit eine Erlaubnis nach § 34c GewO benötigt: Dann schreibt § 15 Abs. 2 MaBV eine Vermögensschadenhaftpflicht mit mindestens 500.000 € je Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres vor (Stand: 06/2026). Das ist der gesetzliche Mindestschutz, nicht das Bedarfsmaß — je nach verwaltetem Volumen liegt der sinnvolle Bedarf höher.

Bin ich an meinen bisherigen Makler oder Versicherer gebunden?

Nein. Über einen Maklerauftrag (Maklervollmacht) übernimmt der neue Makler die Betreuung der bestehenden Verträge, ohne dass diese gekündigt oder neu abgeschlossen werden müssen. Die Verträge laufen unverändert weiter; nur die Betreuung wechselt. Ein Wechsel ist jederzeit möglich.

Berät der Makler auch WEG-Verwalter und Immobilienmakler?

Ja. Die Spezialisierung umfasst alle drei Profile der Immobilienwirtschaft: Hausverwaltung, WEG-Verwaltung und Maklertätigkeit nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO. Der Versicherungsbedarf wird je nach Schwerpunkt zugeschnitten — bei WEG-Verwaltern etwa auf die erweiterte Haftung nach § 9b und § 27 WEG und das Treuhandrisiko der Hausgelder.

Welche Versicherungen braucht eine Hausverwaltung?

Pflichtkern ist die Vermögensschadenhaftpflicht nach § 15 Abs. 2 MaBV. Je nach Risikoprofil kommen Cyberversicherung (Datenverarbeitung und Zahlungsverkehr), D&O bei der Rechtsform GmbH, Gewerberechtsschutz, Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden sowie eine Inhalts- und Elektronikversicherung für das Büro hinzu. Eine spezialisierte Maklerbetreuung prüft diese Sparten als abgestimmtes Paket.

Wird vor Ort beraten oder digital?

Die Beratung erfolgt strukturiert per Microsoft Teams — ohne Außendienst und ohne Vor-Ort-Termin. Den Termin wählen Sie selbst über Microsoft Bookings. Die Empfehlung wird schriftlich dokumentiert, wie es § 61 VVG für die Beratung durch einen Versicherungsmakler vorsieht.

Spezialisierte Maklerbetreuung für Ihre Verwaltung — kostenfrei anfragen.

Angebot anfordern oder direkt einen Termin buchen. Beides ist unverbindlich; Sie entscheiden danach.

Quellen

  • § 59 VVG – Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter. gesetze-im-internet.de
  • § 60 VVG – Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers. gesetze-im-internet.de
  • § 61 VVG – Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers. gesetze-im-internet.de
  • § 63 VVG – Schadensersatzpflicht des Versicherungsvermittlers. gesetze-im-internet.de
  • § 34c und § 34d GewO – Erlaubnis für Immobilienverwalter/-makler bzw. Versicherungsvermittler. gesetze-im-internet.de
  • § 15 Abs. 2 MaBV – Mindestversicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht (500.000 € je Fall / 1.000.000 € pro Jahr, Stand: 06/2026). gesetze-im-internet.de
  • § 9b und § 27 WEG – Vertretungsmacht und Befugnisse des Verwalters (WEMoG-Reform 2020). gesetze-im-internet.de

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