Symbolbild Objektversicherungen für verwaltete Immobilien mit VerwalterSchutz-Logo – Schutzschild und Wohngebäude im Petrol-Orange-Markenstil
Für Eigentümer, WEG-Gemeinschaften und Bestandshalter

Objektversicherungen für Immobilien

Wohngebäude, Elementar, Glas und Haftpflicht — die Bausteine, die ein Mehrfamilienhaus, eine WEG oder ein Bestandsobjekt wirksam absichern.

Sie besitzen oder verwalten als Gemeinschaft? Dann geht es hier um die richtige Deckung Ihres Gebäudes. Sie verwalten viele fremde Objekte? Dann finden Sie weiter unten den Einstieg zu Rahmenkonzepten und den Verwalter-Bereichen.

Eine Immobilie braucht andere Versicherungen als eine Verwaltung. Auf dieser Seite erfahren Eigentümergemeinschaften, Beiräte und Vermieter, welche Policen das Objekt schützen, welche zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehören und wo Standardverträge die größten Lücken haben.

Das Wichtigste in Kürze: Für jedes von einer WEG verwaltete Gebäude ist eine angemessene Versicherung des Gemeinschaftseigentums zum Neuwert Pflicht (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Elementarschäden wie Starkregen, Hochwasser oder Rückstau sind darin nicht automatisch enthalten — sie erfordern einen eigenen Elementar-Baustein, dessen Beitrag sich nach der ZÜRS-Hochwasserzone des Objekts richtet (Stand: 06/2026).
Bausteine
5 Sparten für das Objekt
Gesetzliche Pflicht
keine, aber § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG (ordnungsmäßige Verwaltung)
Größtes Risiko
Elementarschäden durch Starkregen und Rückstau
Häufigster Schaden
Leitungswasser, dann Sturm
Wer entscheidet
Eigentümergemeinschaft per Beschluss
Beratung
ungebunden, kostenfrei, 30 Min per Teams
Einordnung

Welche Risiken eine Immobilie trägt — und warum sie eigene Policen braucht

Ein Mehrfamilienhaus, ein WEG-Objekt oder ein Mietshaus ist Vermögen, Arbeitsplatz und Lebensraum zugleich. Für jede dieser Rollen entstehen Risiken, die der einzelne Eigentümer nicht stemmen kann: Ein Wasserrohrbruch im Steigstrang kostet schnell sechsstellig, ein Hochwasser-Ereignis nach Starkregen führt zu Sanierungen, deren Dauer in Monaten gemessen wird, und eine geplatzte Glasfront im Treppenhaus erzeugt Haftungs-Diskussionen zwischen Verwalter, Eigentümergemeinschaft und Hausmeisterdienst.

Die Versicherungen für das Objekt sind aus diesem Grund eigenständig — sie schützen nicht den Verwalter, der die Immobilie betreut, sondern die Eigentümergemeinschaft oder den Bestandshalter, dem die Immobilie gehört. Vermietet ein Eigentümer ein Mehrfamilienhaus, begründet § 836 BGB eine Haftung des Grundstücksbesitzers für Schäden durch Einsturz oder ablösende Gebäudeteile — von der er sich allerdings durch Nachweis der erforderlichen Sorgfalt entlasten kann. § 1004 BGB begründet daneben Beseitigungsansprüche, wenn vom Grundstück eine Beeinträchtigung ausgeht.

In einer Eigentümergemeinschaft kommt eine zweite Ebene hinzu: Nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehört die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Wer einen Versicherungsbeschluss zu knapp fasst oder Elementarschäden bewusst herausnimmt, riskiert Anfechtungen — und im Schadenfall Diskussionen über die Haftung im Innenverhältnis.

Kurzantwort

Welche Versicherungen braucht eine Immobilie in Deutschland?

Eine Immobilie in Deutschland sollte regelmäßig mit fünf Bausteinen abgesichert sein: einer Wohngebäudeversicherung als Fundament für Brand-, Leitungswasser- und Sturmrisiko, einer Elementarschadenversicherung für Starkregen, Überschwemmung und Rückstau, einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für Schäden Dritter durch das Gebäude, optional einer Glasversicherung bei großzügigen Verglasungen sowie einer Gewässerschaden-Haftpflicht bei Heizöltanks. Eine gesetzliche Pflicht besteht für keine dieser Sparten; in der WEG verlangt § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG aber die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums als Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung.

Die 5 Sparten

Diese Bausteine schützen die Immobilie

Klicken Sie auf eine Sparte, um Deckungsumfang, gesetzliche Grundlagen, typische Schadenfälle und Bedingungs-Checklisten im Detail zu lesen.

Wohngebäudeversicherung Fundament

Deckt die Hauptrisiken Brand, Leitungswasser und Sturm/Hagel ab. Fundament jeder Eigentümergemeinschaft und jedes Mietobjekts. Auf gleitenden Neuwert (Wert 1914) achten, damit keine Unterversicherung entsteht.

Details & Checkliste →

Elementarschadenversicherung stark empfohlen

Schützt vor Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck. Nach den Starkregen-Ereignissen der letzten Jahre kaum noch verzichtbar. Die Versicherbarkeit wird über die ZÜRS-Geo-Zone 1–4 bewertet.

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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht Fundament

Greift bei Personen- und Sachschäden Dritter durch das Gebäude — Dachziegel, Eisplatte, glatter Hauseingang. Wichtig bei WEG: Gute Konzepte schließen auch gegenseitige Ansprüche der Eigentümer untereinander ein, die sonst als Eigenschäden ausgeschlossen wären.

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Glasversicherung empfohlen

Für Mehrfamilienhäuser mit großen Treppenhaus-Verglasungen, Glasfassaden oder Wintergärten häufig wirtschaftlich. Deckt sowohl Bruch als auch Folgekosten wie Notabsicherung und Schließsystem ab.

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Gewässerschaden-Haftpflicht Pflicht bei Tanks

Für Heizöltanks und andere wassergefährdende Anlagen. Greift bei Boden- und Grundwasserschäden, die für Eigentümer oft existenzbedrohende Sanierungskosten bedeuten — verschuldensunabhängige Haftung nach § 89 WHG.

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Selbst-Einordnung

Welche Bausteine brauche ich für mein Objekt?

Die Antwort hängt von Gebäudetyp, Lage und Eigentümerstruktur ab. Drei Fragen helfen bei der Einordnung — und führen meistens zur richtigen Sparten-Kombination.

Welches Objekt? Einfamilienhaus / Doppelhaus Mehrfamilienhaus / WEG Gemischt mit Gewerbe Kernpaket + Wohngebäude + HuG-Haftpflicht + Elementar (Glas/Gewässer optional je nach Bauart) Vollpaket + Wohngebäude + HuG-Haftpflicht + Elementar + Glas (bei Treppen- haus-Verglasung) + Gewässer (bei Heizöl) Erweitertes Paket Vollpaket + ggf. Geschäfts- inhalt für Gewerbe + erweiterte HuG-Summe bei Publikums- verkehr

Drei Leitfragen

  1. Liegt das Objekt in ZÜRS-Zone 3 oder 4? Dann ist Elementarschaden faktisch unverzichtbar — viele Versicherer zeichnen in diesen Zonen nur noch zu hohen Selbstbehalten oder mit Sublimits.
  2. Gibt es ein Treppenhaus mit großzügiger Verglasung, eine Glasfassade oder Wintergärten? Dann lohnt Glasversicherung wirtschaftlich, weil Notabsicherung und Folgekosten oft den Glaspreis übersteigen.
  3. Heizt das Objekt mit Heizöl oder lagert wassergefährdende Anlagen? Dann ist Gewässerschaden-Haftpflicht faktisch Pflicht.
Drei stilisierte Fallbeispiele

Wie die Sparten im Schadenfall greifen

Die folgenden Beispiele sind stilisiert und sollen die Funktionsweise verdeutlichen. Beträge sind hypothetisch.

Hergang
Eine WEG mit 18 Einheiten erlebt im Juli einen Starkregen von 95 Liter pro Quadratmeter in zwei Stunden. Die Tiefgaragen-Rampe entwässert nicht ausreichend, Wasser dringt über die Garage in den Keller und beschädigt acht private Kellerabteile sowie die zentrale Heiztechnik.
Betroffene Klausel
Wohngebäude-Bedingungen greifen nur bei ausströmendem Leitungswasser oder direktem Sturmschaden — nicht bei Rückstau oder Überschwemmung von außen. Diese Risiken fallen unter die Elementarschadenklausel. Die Heiztechnik gehört zum Gemeinschaftseigentum und ist über die Gebäudeversicherung mitversichert.
Ergebnis
Hatte die WEG die Elementarschadenklausel beschlossen, reguliert der Versicherer den Schaden (Trocknung, Estrich, Heiztechnik) abzüglich des vereinbarten Elementar-Selbstbehalts. Ohne Elementar-Einschluss trägt die WEG den vollen Schaden — und es droht eine Sonderumlage je Einheit.
Hergang
Im Januar löst sich nach Frost-Tau-Wechsel eine Dachziegelreihe und trifft das parkende Auto eines Besuchers. Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich, ein Personenschaden bleibt glücklicherweise aus.
Betroffene Klausel
Schaden Dritter durch das Gebäude — der klassische Anwendungsbereich der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Die Wohngebäudeversicherung greift hier nicht, weil der Schaden an einer fremden Sache entstanden ist.
Ergebnis
Der Versicherer reguliert nach Abzug des Selbstbehalts. Voraussetzung ist die erfüllte Verkehrssicherungspflicht (regelmäßige Dachinspektion) — bei nachweislich unterlassenen Inspektionen kann der Versicherer wegen Obliegenheitsverletzung kürzen.
Hergang
Bei Renovierungsarbeiten beschädigt ein Handwerker den oberirdischen Heizöltank im Heizungskeller. Heizöl gelangt in den Boden und droht das Grundwasser zu erreichen.
Betroffene Klausel
Der Eigentümer ist nach § 89 WHG verschuldensunabhängig für Gewässerschäden verantwortlich. Die Gewässerschaden-Haftpflicht deckt Sanierungskosten, Boden-Austausch, behördliche Auflagen sowie Drittschäden.
Ergebnis
Der Versicherer reguliert Sanierung und Gutachten abzüglich Selbstbehalt. Ohne Gewässerschaden-Police trägt der Eigentümer die vollen Kosten und das Bonitätsrisiko.
Priorisierung

Fundament, Erweiterung, Sonderfälle

Fundament (kein Objekt sollte ohne stehen)

  • Wohngebäudeversicherung auf gleitenden Neuwert (Wert 1914), inklusive Leitungswasser — § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG fordert die angemessene Versicherung als Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung.
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht mit ausreichender Pauschalsumme (Marktstandard für Mehrfamilienhäuser im zweistelligen Millionenbereich).

Stark empfohlen (Standard ab Mehrfamilienhaus oder Risikolage)

  • Elementarschadenklausel für Starkregen, Überschwemmung, Rückstau — bei ZÜRS-Zone 3 oder 4 ist die Versicherbarkeit eingeschränkt, früh anfragen.
  • Erweiterte Naturgefahren für Schneedruck, Erdrutsch, Erdbeben — je nach Lage.

Sonderfälle (objektspezifisch)

  • Glasversicherung bei großzügigen Treppenhaus-Verglasungen, Glasfassaden, Wintergärten.
  • Gewässerschaden-Haftpflicht bei Heizöltanks oder wassergefährdenden Anlagen.
  • Mietverlust-Erweiterung bei Renditeobjekten — deckt den Mietausfall während der Sanierung nach einem Versicherungsfall.
Worauf zu achten ist

Die häufigsten Fehler bei Objektversicherungen

  1. Elementarschäden im WEG-Beschluss herausgekürzt, weil sie Mehrprämie kosten. Nach dem ersten Schadenereignis ist die Entscheidung oft existenzbedrohend für die Gemeinschaft.
  2. Versicherungssumme nicht auf gleitenden Neuwert umgestellt. Bei alten Verträgen reicht die nominelle Summe heute oft nicht für den Wiederaufbau — Unterversicherung führt zur Kürzung im Schadenfall.
  3. Selbstbehalt zu niedrig gewählt, dafür Versicherungssumme zu knapp. Ein höherer Selbstbehalt reduziert die Prämie und bewahrt die Versicherung für die Großschäden, für die sie da ist.
  4. Haftpflicht-Summe zu niedrig. Bei Personenschäden mit Dauerschaden können Forderungen siebenstellig werden — zu knappe Pauschalsummen sind nicht mehr zeitgemäß.
  5. Gewässerschaden bei Heizöltank vergessen oder fälschlich über eine Privat-Haftpflicht abgedeckt geglaubt. Verschuldensunabhängige Haftung nach § 89 WHG — eigenes Produkt nötig.
  6. Grobe Fahrlässigkeit pauschal abgehakt. Bei verletzten Obliegenheiten greifen oft nur kleine Sublimits — trotz beworbener Deckung.
Aus der Praxis

Makler-Einschätzung

Drei Beobachtungen aus der laufenden Beratung von WEGs und Bestandshaltern: Erstens sind Elementarschadenklauseln nach den Starkregen-Ereignissen der letzten Jahre für viele Versicherer zur Risikofrage geworden. In ZÜRS-Zone 3 und 4 zeichnen einzelne Anbieter gar nicht mehr oder nur mit hohen Selbstbehalten — wer wechseln will, sollte das früh prüfen, nicht erst kurz vor Verlängerung. Zweitens ist die häufigste Lücke nicht eine fehlende Sparte, sondern eine zu knappe Pauschalsumme bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Drittens lohnt sich bei jedem Versicherer-Wechsel eine Konditionsdifferenzdeckung, damit die besseren neuen Bedingungen auch für noch laufende Altverträge gelten — viele Eigentümergemeinschaften übersehen das.

Beratungsmodell

So arbeiten wir

Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Strukturierte Beratung in drei Schritten, per Microsoft Teams, kostenfrei und unverbindlich.

  1. Risiko-Check oder Erstgespräch

    Im 30-Minuten-Erstgespräch klären wir Gebäudetyp, ZÜRS-Zone, vorhandene Verträge und offene Sanierungsthemen.

  2. Angebotsvergleich und schriftliche Empfehlung

    Wir holen Angebote bei den für Ihr Objekt geeigneten Versicherern ein, gleichen Deckung und Bedingungen ab und übergeben Ihnen eine schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix — auch zur Vorlage in der Eigentümerversammlung.

  3. Umsetzung und laufende Betreuung

    Nach Beschluss übernehmen wir Antragstellung, Kündigung der Altpolice und den Konditionsdifferenz-Anschluss. Im Schadenfall sind wir Ihr Ansprechpartner gegenüber dem Versicherer.

Für Verwaltungen mit vielen Objekten

Rahmenkonzepte — wenn Sie mehrere Gebäude betreuen

Kurz erklärt: der Rahmenvertrag

Wenn Sie als Haus- oder WEG-Verwaltung viele Objekte betreuen, lohnt statt vieler Einzelpolicen oft ein Rahmenvertrag: eine Mantelvereinbarung mit einheitlichen Bedingungen, unter die einzelne Objekte als Anmeldung geschoben werden. Statt einer Versicherungssumme je Gebäude wird häufig nach Wohn- und Gewerbeeinheiten kalkuliert (Wohneinheitenmodell). Das vereinfacht die Verwaltung erheblich und entlastet Sie bei der jährlichen Pflege.

Als Branchenfaustregel lohnt sich ein echter Rahmenvertrag ab etwa 80 bis 100 verwalteten Einheiten — das ist keine feste Grenze, kleinere Bestände lassen sich oft über einen Maklerrahmen bündeln. Wichtig zu wissen: Versicherungsnehmerin bleibt bei WEG-Objekten die jeweilige Gemeinschaft; Sie handeln als Verwaltung in deren Auftrag.

Rahmenvertrag im Detail verstehen →

Sie sind selbst Verwalter und sichern Ihren Betrieb ab?

Verwaltungsgesellschaften, WEG-Verwalter und Immobilienmakler decken eigene Risiken über andere Sparten ab — Vermögensschaden-Haftpflicht, Cyber, Vertrauensschaden. Für jede Berufsgruppe gibt es eine eigene Übersicht.

Wer berät

Über Pohl Versicherungsmakler

Porträt Jan Pohl, Inhaber Pohl Versicherungsmakler e.K., Aachen Jan Pohl, Inhaber

Pohl Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Inhaber Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO und vermittelt für Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Immobilienmakler.

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und Betriebswirtschaftslehre — bewusst zugunsten des Aufbaus eigener Firmen unterbrochen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche, eigene Maklerei in Aachen seit 2012. Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK). Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns (Leitung der bundesweiten Maklerbetreuung) und in der Geschäftsleitung eines Versicherungs-IT-Unternehmens, das Vergleichssoftware für Versicherungsmakler entwickelt. Prüfer der IHK für die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO von 2008 bis 2019 und Dozent in Vorbereitungskursen für Versicherungsvermittler von 2009 bis 2012.

„Ich berate so, wie ich selbst beraten werden möchte: klar, strukturiert und ohne Verkaufsshow.“

Geboren 1978, verheiratet, zwei Kinder. Lebt mit seiner Familie in Aachen-Richterich. Beratung erfolgt strukturiert per Microsoft Teams — kein Außendienst, klare Termine, dokumentierte Empfehlungen.

Pohl Versicherungsmakler e.K. · Hasenwaldstraße 2, 52072 Aachen · Versicherungsvermittler-Register D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · zuständige Aufsicht IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen
Häufige Fragen

Was Eigentümer und Beiräte am häufigsten fragen

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es in Deutschland nicht — wohl aber eine faktische Notwendigkeit. In einer Eigentümergemeinschaft verlangt § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums als Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein Beschluss, der die Wohngebäudeversicherung verweigert oder Pflichtbausteine wie Leitungswasser ausschließt, ist anfechtbar.
Was bedeutet ZÜRS-Zone und warum ist sie für die Elementarversicherung wichtig?
ZÜRS steht für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“. Es teilt deutsche Postleitzahlgebiete in vier Zonen ein: Zone 1 (gering gefährdet) bis Zone 4 (Hochwasser statistisch öfter als alle zehn Jahre). Versicherer nutzen das System zur Prämienbildung und Annahmesteuerung. In Zone 3 und 4 zeichnen einige Versicherer Elementarschäden gar nicht mehr oder nur mit hohen Selbstbehalten.
Welche Versicherungssumme ist bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht sinnvoll?
Marktstandard für Mehrfamilienhäuser und WEG-Objekte sind Pauschalsummen im zweistelligen Millionenbereich. Bei Personenschäden mit Dauerschaden können Forderungen siebenstellig werden — Verdienstausfall, lebenslange Pflegekosten, Schmerzensgeld. Zu knappe Pauschalsummen sind nicht mehr zeitgemäß.
Deckt die Haftpflicht auch Schäden zwischen Eigentümern?
Im Basisschutz oft nicht. Gute WEG-Konzepte erweitern die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht aber ausdrücklich auf gegenseitige Ansprüche der Eigentümer untereinander — etwa wenn ein Eigentümer am Sondereigentum eines anderen einen Schaden verursacht. Diese werden dann wie ein Drittschaden reguliert.
Was ist ein gleitender Neuwert und der „Wert 1914“?
Der gleitende Neuwert sorgt dafür, dass die Versicherungssumme jedes Jahr automatisch an die Baupreisentwicklung angepasst wird — andernfalls schreitet die Unterversicherung still voran. Der „Wert 1914“ ist ein historisch fixierter Index, der den Wiederaufbauwert auf das Preisniveau des Jahres 1914 zurückrechnet. Aus diesem Wert und einem aktuellen Baupreisfaktor errechnet der Versicherer die jeweils gültige Versicherungssumme.
Wer entscheidet in der WEG über den Versicherungsabschluss?
Die Eigentümergemeinschaft als Verband beschließt mit einfacher Mehrheit über Abschluss, Wechsel und Bedingungen der Gebäudeversicherung. Der Verwalter bereitet vor und führt aus. Der Beirat kann beratend mitwirken, ohne eigene Entscheidungskompetenz.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung nicht?
Standardmäßig ausgeschlossen sind Elementarschäden (separat einzuschließen), vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden durch Kriegsereignisse oder Kernenergie sowie Schäden durch Schädlingsbefall. Hausrat der Mieter ist nicht enthalten — das ist die Hausratversicherung des einzelnen Bewohners. Auch Schäden Dritter sind nicht Sache der Wohngebäude, sondern der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.
Was passiert, wenn die WEG den Versicherer wechselt?
Beim Wechsel ist die Konditionsdifferenzdeckung der entscheidende Mechanismus: Sie sorgt dafür, dass die besseren Bedingungen des neuen Vertrags bereits gelten, solange ein Altvertrag noch läuft. Wir bauen sie standardmäßig in den Wechsel-Antrag ein — viele Direktabschlüsse vergessen das.

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Übersicht aller Sparten, Vergleich mit dem aktuellen Markt, schriftliche Empfehlung. Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO, Sitz Aachen, bundesweit tätig.

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