Symbolbild Elektronikversicherung für Immobilienmakler mit VerwalterSchutz-Logo im Petrol-Orange-Markenstil

Elektronikversicherung für Immobilienmakler

Allgefahrenversicherung für IT und Bürotechnik

Elektronikversicherung für das Maklerbüro

Elektronikversicherung Immobilienmakler – Schutz gegen IT-Ausfälle, die Besichtigungs- und Beratungstermine verschieben, Abrechnungen verzögern und Ihre Haftung als Makler berühren.

Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag oder vermitteln eine neue Elektronik-Police — mit Fokus auf das, was im Schadenfall zählt: schnelle Wiederherstellung der Büro-IT, ausreichende Sublimits für mobile Geräte und die Datenwiederherstellung nach Sachschaden.

Das Wichtigste in Kürze: Die Elektronikversicherung ersetzt Schäden an Bürotechnik (EDV, Server, Telefonanlage) — auch bei Bedienfehler, Kurzschluss oder Überspannung, die die Inhaltsversicherung häufig ausschließt. Versichert wird zum Neuwert. Selbstbehalte liegen marktüblich bei 150 bis 250 € je Schaden (Stand: 06/2026).

Der Elektronik-Check liefert eine strukturierte Ersteinschätzung. Die verbindliche fachliche Empfehlung folgt im 30-Minuten-Teams-Termin und in der schriftlichen Bedingungsmatrix.

ZielgruppeMaklerbüros mit eigener IT-Infrastruktur
SchwerpunktServer, Workstations, mobile Geräte, Telefonanlage
VertragsformAllgefahrendeckungiVertragsform, die alle Schäden deckt, außer ausdrücklich ausgenommene. Beispiele: Bedienfehler, Sturz, Überspannung, Kurzschluss — alles, was die Inhaltsversicherung NICHT deckt. (All-Risk)
Erstgespräch30 Min. Microsoft Teams
Beratungsweisepersönlich, ungebunden, § 34d GewO
Vergütungüber den Versicherer im Vermittlungsfall

Rechtsgrundlage

Warum die Elektronikversicherung im Maklerbüro mehr ist als reine Geräte-Police

Die Elektronikversicherung schützt einzelne IT-Geräte gegen Sachschäden. Im Maklerbüro ist sie aber zusätzlich der Hebel, um mehrere rechtliche Pflichten zuverlässig erfüllen zu können — und genau das macht sie zur Risikomanagement-Frage, nicht zur reinen Hardware-Frage:

  • Ihre Sorgfalts- und Dokumentationspflichten gegenüber Auftraggebern (§§ 280, 675 BGB; dokumentationsbezogene Vorgaben aus § 34c GewO / MaBV, soweit einschlägig) — Sie schulden Ihren Kunden eine sorgfältige, nachvollziehbare Auftragsbearbeitung. Steht die Büro-IT nach einem Server-Crash drei Wochen still, geraten Vermittlungen, Exposés, Termine und Nachweise ins Stocken.
  • Art. 32 DSGVOiPflicht zu „technischen und organisatorischen Maßnahmen“, die personenbezogene Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff und Manipulation schützen. Ausfallsichere IT und Datenwiederherstellung gehören dazu. — Die Verfügbarkeit personenbezogener Daten ist eine Pflicht des Verantwortlichen. Wer die Verfügbarkeit von Kunden- und Interessentendaten nach einem Hardware-Ausfall nicht durch angemessene Maßnahmen absichert, kann gegen diese Pflicht verstoßen.
  • Art. 28 DSGVO & AVViAuftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Pflicht bei jeder externen Datenverarbeitung — also auch beim IT-Dienstleister, der Ihre Server wartet. — Bei externen IT-Dienstleistern ist regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich, der auch das Vorgehen im Schadenfall regelt. Versicherungsschutz und Vertragslage gehören zusammen.

Die Elektronikversicherung allein erfüllt keine dieser Pflichten — aber sie macht den Wiederherstellungsweg finanziell beherrschbar. Im Zusammenspiel mit Inhalt- und Cyberversicherung deckt sie die Hardware-Seite ab, während Cyber die Datenseite und Inhalt die klassischen Gefahren am gesamten Inventar versichert.

Versicherte Geräte

Was die Elektronikversicherung absichert

Versichert sind die in der Police namentlich oder pauschal aufgeführten elektronischen Geräte am vereinbarten Standort und — bei eingeschlossener Außenversicherung — vorübergehend auch außerhalb.

Typische Geräteklassen eines Maklerbüros

  • Stationäre IT — Server, NAS-Geräte, Backup-Server, Workstation-PCs, Monitore, Multifunktions-Drucker, Großformat-Plotter.
  • Mobile IT — Notebooks, Tablets, Smartphones, mobile Drucker, mobile Scanner für Vor-Ort-Termine.
  • Netzwerk & Stromversorgung — Router, Switches, WLAN-Access-Points, Firewall-Appliances, USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung).
  • Telefonanlage — klassische TK-Anlage oder VoIP-System (SIP-Trunk, IP-Telefone, Headsets).
  • Sondergeräte — Beamer, Präsentationstechnik im Besprechungsraum, Smartboards, Sicherheitskameras, Zutritts-Systeme.
  • Software-Lizenzen — nur in einigen Tarifen, meist als eigener Baustein „Datenträger- und Softwareschutz“ — siehe Schwerpunkt B.

Nicht in die Elektronik — sondern in andere Sparten oder gar nicht versicherbar:

  • Verbrauchsmaterial — Toner, Papier, Druckerpatronen, USB-Sticks unter Bagatellgrenze.
  • Klassische Büromöbel und Akten — Inhaltsversicherung (siehe Inhaltsversicherung Immobilienmakler).
  • Reiner Datenverlust durch Hackerangriff — Cyberversicherung (siehe Cyberversicherung Immobilienmakler).
  • Hersteller-Garantie-Fälle — Versicherer leistet erst, nachdem der Hersteller die Garantie verweigert hat.

Auslösekriterium

Wann der Versicherer zahlt — die Allgefahrendeckung im Detail

Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahrenversicherung: Versichert sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das ist der entscheidende Unterschied zur Inhaltsversicherung, die nur die benannten Gefahren (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm) absichert.

Typische versicherte Schadenursachen

  • Bedienfehler — Mitarbeiter dreht versehentlich am falschen Schalter, falsches Update führt zu Boot-Schaden, Tasse Kaffee landet auf Tastatur.
  • Sturz, Bruch, Erschütterung — Notebook fällt vom Schreibtisch, Smartphone fällt im Treppenhaus, Drucker fällt bei Transport.
  • ÜberspannungiSpannungsspitzen im Stromnetz, oft nach Gewitter oder Schalthandlung im öffentlichen Netz. Klassische Ursache für Mainboard-Defekte und USV-Schäden., Kurzschluss, Induktion — Gewitter, Schalthandlung im Stromnetz, Fehlfunktion der USV.
  • Konstruktions- und Materialfehler — soweit nicht von der Hersteller-Garantie gedeckt.
  • Wasser, Feuchtigkeit, Korrosion — auslaufende Klimaanlage, undichte Heizung über dem Server, eindringende Feuchtigkeit.
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion — auch als Folgeschaden eines Brandes außerhalb des Geräts.
  • Vorsätzliche Sachbeschädigung durch eigene Mitarbeiter — der klassische „verärgerte Mitarbeiter“ am letzten Arbeitstag. In Inhaltsversicherungen nicht gedeckt.
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub — mit oder ohne Spuren gewaltsamen Eindringens, je nach Tarif.

Diese Breite ist der eigentliche Wert der Elektronikversicherung: Sie deckt genau die Schäden, die in der Praxis am häufigsten passieren — und die in der Inhaltsversicherung nicht versichert sind.

Vertragsmechanik

Versicherungssumme, Wertarten und Ersatzleistung

Die VersicherungssummeiDie jährliche Höchstgrenze, bis zu der der Versicherer leistet. Sublimits können die echte Deckung pro Schaden oder Sachgruppe weiter begrenzen. in der Elektronikversicherung wird auf zwei Wegen ermittelt:

Einzelaufstellung (klassisch bei größerer IT)

Jedes Gerät wird mit Bezeichnung, Anschaffungsdatum, Anschaffungspreis und Wiederbeschaffungswert aufgeführt. Wartungsverträge gehen in die Bewertung ein. Vorteil: hohe Genauigkeit, klarer Schadenfall. Nachteil: jede Anschaffung muss gemeldet werden.

Pauschalversicherung (üblich bei kleinerem Büro)

Sie melden eine Pauschalsumme pro Kategorie (Stationäre IT, Mobile IT, Telefonanlage). Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung, solange die Summe nicht offensichtlich zu knapp ist. Vorsorgeversicherung (10 % Aufschlag) deckt unterjährige Neuanschaffungen.

Wertbegriffe in der Police:

  • NeuwertiDer Betrag für die Wiederbeschaffung einer gleichwertigen, neuen Sache zum heutigen Preis. Üblich bei IT-Geräten bis zum vereinbarten Alter (oft 3–5 Jahre). — Standard bis zur vereinbarten Alterstoleranz (häufig 3 oder 5 Jahre). Danach Zeitwert.
  • ZeitwertiNeuwert minus Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Bei IT-Geräten oft 50 % nach drei Jahren, 25 % nach fünf Jahren. — Greift bei älteren Geräten. Achtung: Bei IT-Hardware fällt der Zeitwert schnell, weil der Neuwert auch sinkt (Moore’sches Gesetz, Marktentwicklung).
  • Reparaturkosten — Versicherer wählt regelmäßig den günstigeren Weg: Reparatur oder Ersatz. Bei IT ist Reparatur oft unwirtschaftlich.

Für ein Maklerbüro lohnt sich ein Vertrag mit Neuwert-Garantie ohne Altersgrenze nur bei werthaltiger Server-Hardware, die regelmäßig erneuert wird. Bei klassischer Makler-IT reicht meist Neuwert bis 5 Jahre + Zeitwert danach.

Sub-Summen

Sublimits und mobile Außenversicherung

Innerhalb der Hauptsumme haben einzelne Geräte- und Schadensgruppen eigene Höchstgrenzen. Bei der Elektronikversicherung trifft das insbesondere mobile Geräte, Datenwiederherstellung und Mehrkosten.

Typische Sublimits — vor Vertragsabschluss prüfen

Sachgruppe Marktüblich Hinweis fürs Maklerbüro
Mobile Geräte (Notebook, Tablet) 5.000–25.000 € Pro Gerät und/oder pro Schaden
Außenversicherung mobile Geräte 5.000–25.000 € Vor-Ort-Termine, Home-Office
Datenwiederherstellung nach Sachschaden 10.000–50.000 € Schlüsselposition — siehe Schwerpunkt B
Mehrkosten Ersatz-Hardware-Anmietung 5.000–20.000 € Überbrückungs-Kosten bis Ersatz da ist
Software-Rekonfiguration 5.000–25.000 € Lizenzen, Konfiguration, Einrichtung
Sabotage durch eigene Mitarbeiter 10.000 € bis volle VS idealerweise „bis Versicherungssumme“
Bewegungs- und Transportkosten 2.500–10.000 € für IT-Sanierung nach Schaden

Mobile Außenversicherung — die zweite Sub-Police

Immobilienmakler sind mobil: Notebook beim Vor-Ort-Termin, Tablet beim Besichtigungstermin im Objekt, Smartphone überall. Die Außenversicherung deckt diese Nutzung — meist mit eigenen Bedingungen:

  • geografischer Geltungsbereich (Deutschland, EU/EWR, weltweit)
  • zeitliche Begrenzung pro Sache (typisch 90–180 Tage am Stück)
  • eigene Sublimit-Höhe
  • oft eigener Selbstbehalt
  • Diebstahl aus Kraftfahrzeug nur bei sichtgeschütztem Verstauen und Verschluss

Wer regelmäßig im Home-Office arbeitet oder Vor-Ort-Termine mit Tablet macht, sollte die Außenversicherung großzügig dimensionieren — sonst ist die mobile Hardware außerhalb des Büros faktisch ohne Schutz.

Schwerpunkt A

Abgrenzung zur Inhaltsversicherung — wer zahlt welchen Schaden

Das häufigste Missverständnis bei Maklerbüros: „Wir haben doch schon eine Inhaltsversicherung — brauchen wir wirklich noch Elektronik?“ Antwort: ja, weil die beiden Sparten unterschiedliche Risiken abdecken.

Inhaltsversicherung — benannte Gefahren am gesamten Inventar

Versichert sind die ausdrücklich genannten Ereignisse Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel. Das gilt für Möbel, Geräte, Akten — alle Sachgruppen gleichzeitig. Der Auslöser ist immer ein äußeres Ereignis.

Elektronikversicherung — Allgefahren am IT-Bestand

Versichert sind ALLE Schäden außer ausdrücklich Ausgenommene — am IT-Inventar. Der Auslöser kann auch ein innerer Defekt oder ein Bedienfehler sein, der mit klassischen Gefahren nichts zu tun hat.

Konkrete Beispiele — wer zahlt was

Schaden Inhalt Elektronik
Notebook fällt vom Schreibtisch nein ja
Notebook brennt im Bürobrand ja ja (doppelt versichert — Versicherer regulieren untereinander)
Notebook gestohlen bei Einbruch ja ja
Server-Crash durch Überspannung nein ja
Drucker durch Kaffee zerstört nein ja
Notebook gestohlen im Hotel auf Geschäftsreise nein (kein versicherter Ort) ja (Außenversicherung)
Telefonanlage durch Blitzschlag ja (Feuer/Blitzschlag) ja

Die Verträge sind komplementär, nicht ersetzend. Bei Doppeldeckung regulieren die Versicherer untereinander — Sie als Maklerbüro müssen sich nicht entscheiden, sondern melden den Schaden der Police, die am sinnvollsten greift. Eine doppelte Entschädigung ist dabei ausgeschlossen; die Mehrfachversicherung sollten Sie dem Versicherer anzeigen (§§ 77, 78 VVG).

Schwerpunkt B

Abgrenzung zur Cyberversicherung und die Software-Lizenz-Frage

Die zweite Stolperstelle: Elektronik versichert Hardware, Cyber versichert Daten. Was ist dann mit der Festplatte, die nach einem Server-Crash ausgetauscht werden muss — und mit den Lizenzen der Maklersoftware, die neu eingespielt werden muss?

Elektronik — der physische Sachschaden am Gerät

Zahlt die Reparatur oder Ersatzbeschaffung der defekten Hardware: Mainboard, Festplatte, Netzteil, gesamter Server. Bei eingeschlossenem Baustein „Datenwiederherstellung nach Sachschaden“ zahlt sie zusätzlich die Kosten, die Büro- und Objektdaten aus Backups wieder einzuspielen — aber nur, wenn der Auslöser ein Sachschaden war.

Cyber — der digitale Schaden durch Angriff oder Fehler

Zahlt die Datenwiederherstellung nach Hackerangriff, Ransomware, BEC und versehentlicher Datenlöschung durch Mitarbeiter. Zusätzlich: Krisenkommunikation, forensische Aufarbeitung, DSGVO-Folgekosten. Der Auslöser ist ein digitaler Vorfall, nicht ein Hardware-Defekt.

Die Software-Lizenz-Frage

Software-Lizenzen sind keine körperlichen Sachen — der reine Lizenz-Sachwert ist daher in der Elektronikversicherung typischerweise NICHT versichert (ein physischer Datenträger dagegen schon). Was aber meist eingeschlossen ist:

  • Wiederherstellungskosten für eine ordnungsgemäß lizenzierte Software, deren Datenträger oder Aktivierung durch einen Sachschaden verloren gehen.
  • Rekonfigurationskosten nach Hardware-Tausch: Reinstallation, individuelle Einstellungen, Anbindung an Cloud-Dienste.
  • NICHT der Wiederbeschaffungswert der Lizenz selbst, wenn der Hersteller bei Verlust eine Neulizenz verlangt — das ist Vermögensschaden, nicht Sachschaden.

Für ein Maklerbüro bedeutet das in der Praxis: alle drei Sparten — Inhalt, Elektronik, Cyber — gehören zusammen. Wer nur eine hat, hat typischerweise Lücken. Wir sehen das in jeder Bedingungsmatrix.

Welche Sparte zahlt welchen Schaden? Inhalt Brand Einbruch Leitungswasser Elektronik Bedienfehler Sturz Überspannung Hackerangriff Datenverlust digital CEO-Fraud Cyber

Bausteine

Mitversicherte Bausteine und Erweiterungen

Über die Sachsubstanz hinaus lassen sich folgende Bausteine in die Elektronikversicherung integrieren:

  • Datenwiederherstellung nach Sachschaden — Kosten für die Rekonstruktion von Büro- und Objektdaten aus Backups, externer Dienstleister, Personalzeit. Eigener Sublimit beachten.
  • Software-Rekonfiguration — Reinstallation der Maklersoftware, individuelle Einstellungen, Anbindung an Online-Dienste nach Hardware-Tausch.
  • Mehrkosten Ersatz-Hardware-Anmietung — Leihgeräte für die Überbrückung, bis das ersetzte Gerät einsatzbereit ist.
  • Mietsachen — Leasing-Geräte (Drucker, Kopierer) als Eigentum eines Dritten, für das Sie haften.
  • Sabotage durch eigene Mitarbeiter — der „verärgerte Mitarbeiter am letzten Tag“. Eigener Sublimit; bei besseren Tarifen bis volle Versicherungssumme.
  • Betriebsunterbrechung (BU)iUmsatzausfall durch IT-Stillstand oder Sachschaden. Der Tagessatz wird passend zum Büro-Umsatz kalkuliert, Haftungszeit oft 12 Monate. — Ausgleich für Honorar-Ausfall während IT-Stillstand. Oft als separater Baustein.
  • Auslandsdeckung — bei mobilem Einsatz außerhalb Deutschlands (EU/EWR, weltweit).

Was NICHT versichert ist

Ausschlüsse — die wiederkehrenden Stolperfallen

Die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE/ABMG) folgen einem branchenweiten Schema. Diese Punkte stehen in jedem Vertrag und schlagen im Schadenfall regelmäßig zu:

  • Vorsatz und (je nach Tarif) grobe Fahrlässigkeit — § 81 VVGiBei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer Leistung kürzen oder verweigern. Bessere Tarife heben die Kürzung für grobe Fahrlässigkeit auf — bis zur vollen Versicherungssumme.. Bessere Tarife heben die Kürzung für grobe Fahrlässigkeit explizit auf.
  • Kriegerische Ereignisse, Atom- und Strahlungsschäden — Branchenstandard, nicht verhandelbar.
  • Verschleiß, normale Abnutzung, allmähliche Einwirkung — Lüfter wird langsam laut, Akku verliert Kapazität: kein versichertes Ereignis.
  • Hersteller-Garantie-Fälle — Versicherer leistet erst, nachdem die Garantie verweigert wurde oder abgelaufen ist.
  • Schäden durch fehlende Software-Updates oder Wartung — Verstoß gegen die Wartungsklausel kann zur Leistungsfreiheit führen.
  • Schäden durch Hackerangriff am Gerät — wenn der Schaden allein digital verursacht wurde (z. B. Firmware-Manipulation), liegt Cyber vor, nicht Elektronik.
  • End-of-Life-Hardware — Geräte ohne Hersteller-Support (z. B. Windows Server 2012) sind im produktiven Einsatz oft nicht versicherbar oder nur mit erheblichem Selbstbehalt.
  • Reine Vermögensschäden — Wert der Daten oder Lizenz an sich; versichert sind nur Sachschaden und konkrete Wiederherstellungskosten.
  • Verbrauchsmaterial — Toner, Papier, USB-Sticks unter Bagatellgrenze.

Selbstbeteiligung

Selbstbehalt — Marktorientierung für Maklerbüros

Der SelbstbehaltiDer Betrag, den Sie pro Schadenfall selbst tragen, bevor der Versicherer zahlt. Höherer Selbstbehalt = niedrigere Prämie. in der Elektronikversicherung liegt marktüblich zwischen 150 € und 500 € pro Schadenfall. Mobile Geräte haben oft einen eigenen, höheren Selbstbehalt (250–500 €) — wegen der höheren Schadenhäufigkeit.

Marktorientierung — kein Angebot

Erfahrungsgemäß spart eine Anhebung des Selbstbehalts von 150 € auf 500 € zwischen 15 und 25 % der Jahresprämie. Bei einem typischen Maklerbüro mit einem Server, fünf Workstations, drei Notebooks und einer Telefonanlage bewegt sich die Jahresprämie grob im niedrigen vierstelligen Bereich — die echten Werte hängen von Geräteliste, Versicherungssumme, Wartungs-Setup, Vorschäden und Tarif ab.

Typische Schadenkonstellationen

Drei stilisierte Fallbeispiele

Sachverhalt
Gewitter in der Nacht. Trotz USV gelangt eine Spannungsspitze durch das Hausnetz an den zentralen Büro-Server. Mainboard und zwei Festplatten ausgefallen. Drei Workstations ebenfalls beschädigt, ein Drucker komplett zerstört.
Elektronikversicherung leistet
Neuwert für Server-Hardware, Workstations und Drucker. Datenwiederherstellung aus dem Off-Site-Backup im Rahmen des Sublimits (hier 25.000 €). Mehrkosten für angemietete Ersatz-Workstations während der Wiederherstellung (10 Tage à 35 € pro Gerät). Software-Rekonfiguration der Maklersoftware auf der neuen Server-Hardware.
Nicht gedeckt
Honorar-Ausfall durch viertägige Büro-Sperrung, sofern kein BU-Baustein eingeschlossen. Wert der Daten selbst (nur Wiederherstellungskosten). Lizenz-Neuanschaffung, falls der Hersteller bei Aktivierungs-Verlust eine Neulizenz verlangt — das ist Vermögensschaden.
Gesamtaufwand stilisiert
rund 18.000 € Hardware, 12.000 € Datenwiederherstellung, 1.400 € Mietkosten, 4.500 € Rekonfiguration
Sachverhalt
Beim Vor-Ort-Termin in der Tiefgarage eines vermittelten Objekts fällt das Notebook der Maklerin aus dem Aktentaschen-Reißverschluss auf den Betonboden. Display und Tastatur defekt, Festplatte mechanisch beschädigt. Termindaten der letzten Woche noch nicht synchronisiert.
Elektronikversicherung leistet
Neuwert eines gleichwertigen Notebooks im Rahmen des Mobile-Sublimits (hier 3.500 €), abzüglich des Selbstbehalts für mobile Geräte (250 €). Datenwiederherstellung der nicht synchronisierten Termin- und E-Mail-Daten aus lokalem Backup.
Nicht gedeckt
Mobile Außenversicherung mit Diebstahlschutz wäre hier nicht relevant — das Notebook ist nicht gestohlen, sondern beschädigt. Wert der nicht wiederherstellbaren Daten (z. B. wenn lokales Backup fehlt) — Hinweis auf Cyber als komplementäre Police.
Gesamtaufwand stilisiert
rund 2.400 € Hardware (nach Selbstbehalt), 900 € Datenwiederherstellung
Sachverhalt
Mitarbeiter wendet ein Server-Sicherheitsupdate ohne Vorab-Test an. Update führt zu inkonsistentem Server-Zustand; weder Backups noch Maklersoftware starten korrekt. Server für vier Tage außer Betrieb, externer IT-Dienstleister muss von Grund auf neu aufsetzen.
Elektronikversicherung leistet
Datenwiederherstellung aus dem letzten konsistenten Backup im Rahmen des Sublimits. Software-Rekonfiguration des Servers und der Anbindungen. Mehrkosten für externe IT-Dienstleister-Schicht-Einsatz. Bedienfehler-Schäden sind explizit gedeckt (Allgefahrendeckung).
Nicht gedeckt
Honorar-Ausfall durch viertägigen IT-Stillstand (nur mit BU-Baustein). Lizenzkosten neuer Software, falls Aktivierung aufgrund von Fehl-Update verloren geht. Erfolgs-Mehrkosten, wenn der Versicherer eine Wartungsklausel-Verletzung sieht.
Gesamtaufwand stilisiert
rund 8.500 € Dienstleister-Stunden, 6.000 € Datenwiederherstellung, 2.500 € Rekonfiguration

Alle Beträge sind stilisiert und dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Reale Schadenhöhen hängen von Police, Vorschäden, Sublimits und konkreter Sachlage ab.

Vor Vertragsabschluss oder Verlängerung

Bedingungs-Checkliste für die Elektronikversicherung im Maklerbüro

Diese zwölf Punkte sind die Stellen, an denen sich gute und schlechte Elektronik-Verträge im Schadenfall unterscheiden. Punkt 1 bis 4 sind in unseren Bedingungsmatrizen als KO-KriterieniWenn dieser Punkt nicht erfüllt ist, ist eine Annahme durch den Versicherer ausgeschlossen — unabhängig von Prämie oder Selbstbehalt. Erst Mangel beheben, dann Anfrage stellen. markiert.

  • Allgefahrendeckung, nicht „benannte Gefahren“ — andernfalls ist es eine getarnte Inhaltsversicherung
  • Mobile Geräte mit ausreichendem Sublimit und Außenversicherung (mindestens 90 Tage pro Sache)
  • Datenwiederherstellung nach Sachschaden mit eigenem Sublimit (mindestens 25.000 €)
  • Bedienungspersonal-Sabotage explizit eingeschlossen, idealerweise bis volle Versicherungssumme
  • Neuwert-Entschädigung bis mindestens 3 Jahre Geräte-Alter (besser 5 Jahre)
  • Auslandsdeckung mindestens EU/EWR (für Vor-Ort-Termine im Ausland und Geschäftsreisen)
  • Mietsachen mitversichert (Drucker-Leasing, Server-Leasing)
  • Mehrkosten-Baustein für Ersatz-Hardware-Anmietung mit mindestens 10.000 € Sublimit
  • Klare Wartungsklausel (welche Intervalle, welche Nachweise) — und realistisch erfüllbar
  • Grobe Fahrlässigkeit explizit eingeschlossen, idealerweise bis volle Versicherungssumme
  • BU-Baustein verfügbar oder integriert, Haftungszeit mindestens 12 Monate
  • DifferenzdeckungiBeim Wechsel zum neuen Versicherer übernimmt der neue Tarif Schäden, die schlechtere Bedingungen des Altvertrags nicht gedeckt hätten. Schützt gegen Bedingungs-Lücken im Übergang. und InnovationsklauseliBessere künftige Bedingungen des Versicherers wirken automatisch auch auf den laufenden Bestandsvertrag — ohne neuen Abschluss. in den Bedingungen verankert

Beratungsmodell

So arbeiten wir

Wir vermitteln Versicherungen für die Immobilienwirtschaft seit über 15 Jahren — als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Sie zahlen für unsere Beratung nichts; wir werden vom Versicherer vergütet, der nach Vergleich der Bedingungen den Zuschlag bekommt. Wer wechselt, wer beim Bestandsvertrag bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.

  1. Elektronik-Check (5 Minuten online) — Strukturierte Bestandsaufnahme zu Geräteliste, Wartungs-Setup, mobiler Nutzung, Sublimits Ihres aktuellen Vertrags. Sachschutz-Check starten.
  2. 30-Minuten-Termin per Microsoft Teams — Wir gehen den Check durch, identifizieren die ein bis drei kritischsten Punkte und besprechen, ob Anpassung im Bestand oder Wechsel der bessere Weg ist.
  3. Schriftliche Empfehlung mit Bedingungsmatrix — Vergleich der drei für Ihre Konstellation passenden Tarife, jeweils mit den oben genannten zwölf Checklisten-Punkten. Sie entscheiden in Ruhe.
Hinweis: Der digitale Elektronik-Check ist eine strukturierte Ersteinschätzung, keine vollständige Versicherungsberatung. Eine verbindliche fachliche Empfehlung erfolgt im persönlichen Gespräch und in der schriftlichen Bedingungsmatrix.

Elektronikversicherung Immobilienmakler – Beratung durch Jan Pohl

Über uns

Jan Pohl — drei Perspektiven auf eine Branche

Mein Name ist Jan Pohl. Ich vermittle Versicherungen für die Immobilienwirtschaft aus drei Perspektiven, die ich in den letzten zwei Jahrzehnten alle praktiziert habe:

  • Als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) seit 2010 mit Schwerpunkt Maklerbüros.
  • Als Praktiker im Immobilienbereich — ich kenne den Alltag von Besichtigungen, Maklersoftware und Vor-Ort-Terminen aus der eigenen Tätigkeit.
  • Mit einer juristisch-betriebswirtschaftlichen Ausbildung — ich kann Versicherungs- und Wartungsbedingungen lesen, gewichten und in der Bedingungsmatrix darstellen.

„Wer eine zwei Jahre alte Maklersoftware auf einem fünf Jahre alten Server betreibt und keine Datenwiederherstellungsklausel in der Police hat, lebt im Schadenfall vom Glück. Die Lösung beginnt bei der Geräteliste, nicht bei der Prämie.“

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Elektronikversicherung im Maklerbüro

Reicht uns nicht Inhalt plus Cyber — brauchen wir wirklich Elektronik?
Meistens nicht. Inhalt deckt Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm — alle anderen Schadenursachen (Sturz, Bedienfehler, Überspannung, interner Defekt) fallen weder in die Inhaltsversicherung noch in die Cyberversicherung. Die Elektronikversicherung ist die einzige Police, die den Bedienfehler-Schaden am Notebook deckt. Wer nur Inhalt + Cyber hat, ist bei den häufigsten IT-Schäden ohne Schutz.
Sind Notebooks und Smartphones außerhalb des Büros versichert?
Ja, sofern die Außenversicherung eingeschlossen ist. Diese hat aber meist eigene Bedingungen: eigener Sublimit, zeitliche Begrenzung pro Sache (oft 90–180 Tage), eigener Selbstbehalt, oft eingeschränkter Diebstahlschutz (z. B. nicht aus unverschlossenem Fahrzeug). Wer regelmäßig mobil arbeitet, sollte die Außenversicherung großzügig dimensionieren.
Sind die Daten auf der Festplatte mitversichert?
Der physische Festplatten-Sachschaden ist gedeckt. Die Daten selbst sind nur als Wiederherstellungskosten versichert — und nur dann, wenn der Auslöser ein Sachschaden war (z. B. Festplattendefekt durch Überspannung). Bei Datenverlust durch Hackerangriff greift die Cyberversicherung, nicht die Elektronik. Beide Sparten arbeiten zusammen, decken aber unterschiedliche Auslöser.
Sind unsere Software-Lizenzen versichert?
Software-Lizenzen sind keine körperlichen Sachen — der Sachwert ist daher nicht versichert. Was meist eingeschlossen ist: Rekonfigurationskosten (Reinstallation der Software auf neuer Hardware) und Wiederherstellungskosten von Daten aus Backups. Was nicht versichert ist: Wenn der Hersteller bei Verlust der Aktivierung eine Neulizenz verlangt — das ist Vermögensschaden, nicht Sachschaden.
Wir setzen auf Cloud-Dienste — brauchen wir die Elektronik dann noch?
Ja, weil auch Cloud-basierte Maklerbüros physische Endgeräte haben: Notebook der Maklerin, Workstations im Büro, mobile Drucker, Telefonanlage. Diese Geräte fallen ebenso, verlieren Tastaturen durch Kaffee, gehen bei Vor-Ort-Terminen kaputt. Die Cloud-Infrastruktur des Anbieters ist nicht über Ihre Elektronik versichert, sondern über dessen eigene Policen — Ihr AVV regelt nur die Datenschutzpflichten, nicht den Versicherungsschutz Ihrer Endgeräte.
Was kostet eine Elektronikversicherung für ein mittelgroßes Maklerbüro?
Eine grobe Marktorientierung (kein Angebot): für ein Maklerbüro mit einem Server, fünf Workstations, drei Notebooks, einer Telefonanlage und mitversicherter Datenwiederherstellung bewegt sich die Jahresprämie typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich. Die echten Werte hängen von Geräteliste, Versicherungssumme, Wartungs-Setup, Vorschäden, Selbstbehalt und Tarif ab.
Wir haben einen alten Server (Windows Server 2012) — ist der noch versicherbar?
Im produktiven Einsatz häufig nicht, oder nur mit erheblichem Selbstbehalt und Ausschlüssen. End-of-Life-Hardware ohne Sicherheits-Updates ist auch ein Cyber-Risiko — und Versicherer prüfen das im Risiko-Antrag. Bevor wir eine Anfrage stellen, sollten Sie mit Ihrem IT-Dienstleister einen Migrationsplan haben.
Was passiert, wenn die Wartung nicht eingehalten wurde?
Die Wartungsklausel ist eine Obliegenheit — bei Verletzung kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Üblich sind: jährliche Hardware-Wartung, monatliches Sicherheits-Update-Patching, dokumentierte Backups. Wir prüfen vor Antragstellung, ob Ihre IT-Realität zur Klausel des angefragten Tarifs passt — sonst kann der Versicherungsschutz im Schadenfall erheblich eingeschränkt sein.

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Pohl Versicherungsmakler e.K. · Hasenwaldstraße 2, 52072 Aachen · Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO · D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · zuständige Aufsicht: IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung.






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