Betriebshaftpflicht für Immobilienmakler

Für Immobilienmakler nach § 26a vermittelten Objekten

Betriebshaftpflicht für Immobilienmakler

Personen-, Sach- und Tätigkeitsschäden aus dem Verwaltungsbetrieb. Wir prüfen Schlüssel-Klausel, Pauschalsumme und Abgrenzung zur VSH — in 30 Minuten per Microsoft Teams.

Was die Betriebshaftpflicht für Immobilienmakler leisten muss — und wo sie aufhört.

Erstgespräch30 Min Microsoft Teams
Ansprechpartnerpersönlich, ungebunden
Versichertes RisikoPersonen- & Sachschäden Dritter
PauschalsummeiEine einheitliche Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden zusammen — kein getrenntes Limit pro Schadenart. Macht die Abwicklung einfacher und vermeidet Streit über die Einordnung.5–10 Mio. € üblich
KernklauselSchlüssel- und Schließanlage
AbgrenzungBetrieb ≠ VSH ≠ HuG-Haftpflicht
Was wir prüfen

Bestehende Betriebshaftpflicht im Makler-Kontext durchleuchten

Vier Schwerpunkte, die wir bei jeder bestehenden Betriebshaftpflicht für Immobilienmakler durchgehen:

  1. Schlüssel- und Schließanlagen-Klausel: Verwalter führen Wohnungs-, Hausanlagen- und Tresorschlüssel der verwalteten Objekte. Verlust oder Diebstahl löst Austausch ganzer Schließanlagen aus — schnell fünf- bis sechsstellige Kosten. Standard-Betriebshaftpflichten haben hier oft niedrige SublimitsiEine Teil-Versicherungssumme innerhalb der Hauptsumme. Beispiel: Pauschalsumme 5 Mio. €, aber Schlüsselschäden sublimitiert auf 25.000 €. Im Schadenfall zählt das Sublimit. oder Ausschlüsse. Wir prüfen das KO-Kriterium für Immobilienmakler.
  2. TätigkeitsschädeniSchäden, die der Versicherte beim eigenen Arbeiten an der versicherten Sache verursacht — z. B. Wasserschaden in einer vermittelten Objekten, weil der Makler beim Ablesen eines Zählers eine Leitung beschädigt. Häufig sublimitiert oder ausgeschlossen.: Schäden am Eigentum Dritter, an dem der Makler selbst tätig wird (z. B. bei Objekt-Begehungen). Klassisch sublimitiert oder ausgeschlossen — wir verhandeln den Einschluss.
  3. Mitversicherter Personenkreis: Aushilfen, freie Mitarbeiter, Praktikanten, externe Buchhalter, Besucher im Büro. Standard-Tarife für Bürobetriebe greifen nicht automatisch alle ab — bei Immobilienmaklern besonders kritisch wegen wechselnder Aushilfen für Beratungstermins-Tage.
  4. MietsachschädeniSchäden an Räumen, die der Makler selbst gemietet hat — z. B. das Büro. Standard-Betriebshaftpflicht versichert Mietsachschäden meist bis zu einer Pauschale; bei großen Bürobauten oft nicht ausreichend.: Wenn der Makler eigene Büroräume mietet — was Standard ist —, gehören Mietsachschäden in den Schutz. Höhe und Klauseln prüfen.

Ergebnis: schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix, ohne Verkaufsdruck. Wer wechselt, wer bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.

Risikoeinordnung

Warum Immobilienmakler eine eigene Betriebshaftpflicht brauchen

Die meisten Makler-Betriebe sehen aus wie klassische Bürobetriebe — und unterschätzen deshalb das Haftungsrisiko. Tatsächlich kombiniert die Maklerbüro Bürotätigkeit mit Außendienst, mit Schlüsselverwahrung und mit Pflichten am verwalteten Objekt. Daraus entstehen Haftungsrisiken, die ein reiner Büro-Tarif nicht abdeckt.

Typische Risikoszenarien:

  • Stürze im Büro: Eigentümer, Eigentümer oder Handwerker stürzen während eines Termins in den Räumen der Verwaltung. Personenschaden, Anspruch auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
  • Schlüssel- und Schließanlagen-Verlust: Verlorene Generalschlüssel zwingen zum Austausch der ganzen Schließanlage einer Wohnanlage — bei großen Anlagen schnell sechsstellig.
  • Verkehrssicherung an verwalteten Objekten: Wenn der Makler Begehungen durchführt und dabei Mängel (Stolperstellen, lose Treppenstufen) nicht meldet — Verschulden des Verwalters wird in einigen Konstellationen vom Geschädigten direkt geltend gemacht.
  • Schäden bei Außenterminen: Beratungstermine in fremden Räumen, Begehungen mit Handwerkern, Beweissicherungs-Termine. Schäden an fremder Sache durch Mitarbeiter.
  • Datenträger-Schäden: Vernichtung oder Beschädigung von Verwaltungsunterlagen, Datenträgern, Buchhaltungs-Software durch eigene Mitarbeiter — sofern Eigentum Dritter (z. B. vermittelten Objekten-Akten).
  • Umwelt-Klausel: Versehentliches Einleiten von Reinigungsmitteln, Heizöl, anderen umweltgefährdenden Stoffen — etwa bei Heizungs- oder Tank-Begehungen.

Eine Betriebshaftpflicht ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben — anders als die VermögensschadenhaftpflichtiVermögensschadenhaftpflicht — Berufshaftpflicht für reine Vermögensschäden bei beratenden oder treuhandnahen Berufen. Deckt fahrlässige Berufspflichtverletzungen (fehlerhafte Abrechnung, Fristversäumnis), aber keine Personen- oder Sachschäden. nach § 34c GewO. Aus Risikomanagement-Sicht aber unverzichtbar — Personenschäden können schnell siebenstellige Forderungen auslösen, die kein mittelständischer Verwalter aus eigener Tasche trägt.

Deckungsumfang

Was die Betriebshaftpflicht leistet

Die Betriebshaftpflicht deckt gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter aus dem versicherten Betrieb. „Dritte“ sind alle, die nicht zum Versicherungsnehmer-Kreis gehören — also Eigentümer, Mieter, Handwerker, Besucher, externe Dienstleister.

Versicherte Schadenarten

  • PersonenschädeniSchäden an Leib oder Leben eines Menschen — z. B. Verletzung, Krankheit, Tod. Folgen: Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente. Können schnell siebenstellig werden.: Verletzung, Tod, Heilbehandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
  • SachschädeniBeschädigung oder Zerstörung von körperlichen Sachen Dritter — z. B. Vase, Auto, Wohnungseinrichtung. Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten.: Beschädigung, Zerstörung körperlicher Sachen Dritter
  • Vermögensfolgeschäden: aus Personen- oder Sachschäden mittelbar folgende Vermögensschäden
  • Mietsachschäden an gemieteten Räumen — meist sublimitiert, im Vertrag prüfen
  • Schlüssel- und Schließanlagen-Schäden — Sonderklausel, siehe eigene Sektion unten
  • Tätigkeitsschäden: Schäden, die beim Arbeiten an der versicherten Sache passieren — meist sublimitiert
  • Umweltschäden: nach Umweltschadensgesetz und nach Bundesbodenschutzgesetz
  • Abwehrkosten: Anwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche

Versicherte Personen

  • Versicherungsnehmer (Verwaltungs-Gesellschaft selbst)
  • Gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, Inhaber)
  • Mitarbeiter im versicherten Tätigkeitsfeld — auch außerhalb des Büros
  • Aushilfen, befristet Beschäftigte, Praktikanten — wenn ausdrücklich erwähnt
  • Hilfspersonen bei Beratungstermine oder Sondereinsätzen

Versicherungsprinzip

Betriebshaftpflicht arbeitet nach dem VerstoßprinzipiVersicherungsfall = der Pflichtverstoß. Auch Schäden, die erst Monate oder Jahre später bekannt werden, sind gedeckt — solange der Verstoß im Versicherungszeitraum lag. Vorteil: keine Lücken bei spät entdeckten Schäden.: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Schadeneintritts, nicht der Zeitpunkt der Anspruchserhebung. Wer 2024 versichert war und 2027 wegen eines 2024er Schadens verklagt wird, hat 2024er-Deckung. Das ist unkomplizierter als das Claims-made-Prinzip der D&O.

Kernrisiko

Schlüssel und Schließanlagen — eigene Klausel verhandeln

Für Immobilienmakler ist die Schlüssel- und Schließanlagen-Klausel das wichtigste Einzelelement der Betriebshaftpflicht. Immobilienmakler haben typischerweise:

  • Generalschlüssel für Eingangsbereiche und Allgemeinflächen mehrerer verwalteter vermittelten Objekten
  • Wohnungsschlüssel für Notfälle (Wasserschäden, Vermisste, Brandverdacht)
  • Tresor-, Heizungsraum-, Aufzugs-Schlüssel
  • Schlüssel zu externen Briefkästen, Sammelgaragen, Müllräumen

Bei Verlust eines Generalschlüssels muss in der Regel die gesamte Schließanlage der betroffenen Liegenschaft ausgetauscht werden — und zwar nicht nur die Zylinder, sondern auch alle ausgegebenen Schlüssel und ggf. die Schließsysteme abhängiger Türen. Bei mittelgroßen Wohnanlagen mit 30–80 Wohneinheiten sprechen wir über Kosten von 15.000 € bis 80.000 €.

Standard-Betriebshaftpflichten haben oft Sublimits von 5.000 € oder 25.000 € — viel zu niedrig. Empfehlung für Immobilienmakler: Schlüssel- und Schließanlagen-Klausel mit eigenem Sublimit von mindestens 100.000 €, im Idealfall in voller Höhe der Pauschalsumme. Das ist gegen geringen Aufpreis fast immer verhandelbar.

Abgrenzung zu anderen Sparten

Wo die Betriebshaftpflicht endet — und VSH oder HuG-Haftpflicht beginnt

Drei Sparten werden im Makler-Kontext häufig verwechselt:

Sparte Was sie versichert Wer Versicherungsnehmer ist
Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden Dritter aus dem Verwaltungsbetrieb (Büro, Außendienst, Schlüsselverlust) Verwaltungs-Gesellschaft
Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) Fahrlässige Berufspflichtverletzungen — falsche Abrechnung, Fristversäumnis, fehlerhafte Beschluss-Umsetzung Verwaltungs-Gesellschaft
HuG-HaftpflichtiHaus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Versichert die Auftraggeber gegen Schäden Dritter durch das Gebäude selbst — z. B. herabfallende Dachziegel, Stürze auf nicht geräumtem Weg. Versicherungsnehmer ist die vermittelten Objekten, nicht der Makler. Schäden Dritter durch das Gebäude — Verkehrssicherungspflicht der Auftraggeber Wohnungseigentümergemeinschaft selbst

Beispiel: Ein Eigentümer stürzt im Treppenhaus auf einer nicht ordnungsgemäß markierten Stufe. Die Auftraggeber haftet — über die HuG-Haftpflicht. Ein Eigentümer stürzt im Büro des Verwalters, weil der Teppich Falten wirft — der Makler haftet — über die Betriebshaftpflicht. Der Verwalter rechnet die Heizkosten dreimal hintereinander falsch ab und verursacht der vermittelten Objekten einen Vermögensschaden — über die VSH.

Für eine professionelle Maklerbüro sind beide Verträge (Betriebshaftpflicht plus VSH) Standard. Die HuG-Haftpflicht ist Sache der jeweiligen vermittelten Objekten und wird typischerweise im Immobilienmaklerkonzept als Verbund-Tarif mit der Wohngebäude-Versicherung der vermittelten Objekten geführt.

Versicherungssumme & Selbstbehalt

Empfohlene Konditionen nach Verwaltungsgröße

Verwaltungsgröße Pauschalsumme empfohlen Schlüssel-Sublimit SelbstbehaltiDer Betrag, den Sie pro Schadenfall selbst tragen, bevor der Versicherer zahlt. Höherer Selbstbehalt = niedrigere Prämie.
Bis 200 verwaltete Einheiten 5 Mio. € 50.000–100.000 € 500–1.000 €
200–500 Einheiten 5–10 Mio. € 100.000 €+ 1.000–2.500 €
500–1.500 Einheiten 10 Mio. € 250.000 €+ 2.500–5.000 €
Über 1.500 Einheiten 10 Mio. €+, individuell in Pauschale aufgehen 5.000 €+

Faustregel: PauschalsummeiDie jährliche Höchstgrenze, bis zu der der Versicherer leistet. Bei Pauschalsumme ohne Trennung zwischen Personen- und Sachschäden. Achtung: Sublimits gehen vor. mindestens 5 Mio. € — Personenschäden können schnell siebenstellig werden. Die Selbstbehalte in der Betriebshaftpflicht sind bewusst niedrig zu wählen: kleinere Schäden treten häufiger auf als in den Berufshaftpflicht-Sparten, ein zu hoher Selbstbehalt zahlt sich nicht aus.

Drei stilisierte Fallbeispiele

Wie Betriebshaftpflicht-Fälle im Maklerbüro ablaufen

Die folgenden Beispiele sind stilisiert und sollen die Funktionsweise verdeutlichen. Beträge sind hypothetisch.

Hergang
Mitarbeiter einer Maklerbüro verliert auf dem Heimweg eine Schlüsselbund mit dem Generalschlüssel zu einer 64-WE-Wohnanlage. Die Anlage hat ein zentrales Schließsystem mit über 200 Schlüsseln. Schlosser-Angebot für Komplett-Austausch: 38.500 €. Auftrag muss zeitnah erteilt werden, weil die Schließanlage als kompromittiert gilt.
Klauseln-Lage
Schlüsselverlust durch Mitarbeiter im Versicherungsumfang. Klausel mit Sublimit 100.000 € greift in voller Höhe — der Makler hatte den niedrigen Standard-Sublimit von 25.000 € vorab auf 100.000 € erhöht.
Ergebnis
Versicherer reguliert 37.500 € (Schaden 38.500 € minus Selbstbehalt 1.000 €). Konsequenz: Generalschlüssel werden ab sofort nur noch außerhalb der Bürozeiten in den Tresor zurückgeführt, Schlüssel-Übergabe an Mitarbeiter dokumentiert.
Hergang
Eigentümer-Vertreter stürzt im Eingangsbereich des Verwaltungsbüros auf einem nassen, frisch gewischten Boden. Der Hinweis-Aufsteller fehlte. Bruch des Sprunggelenks, sechswöchige Krankschreibung, 4.200 € Heilbehandlungskosten, 8.500 € Verdienstausfall (Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebs), 5.000 € Schmerzensgeld.
Klauseln-Lage
Personenschaden Dritter im versicherten Bürobetrieb. Verwalter haftet für Verkehrssicherungspflicht im eigenen Büro. Klassischer Betriebshaftpflicht-Fall.
Ergebnis
Versicherer reguliert 17.200 € (Schaden 17.700 € minus Selbstbehalt 500 €). Konsequenz: Reinigungs-Plan mit klarer Hinweis-Aufsteller-Pflicht, Schulung des Reinigungs-Personals dokumentiert.
Hergang
Verwalter führt mit einem Eigentümer eine Begehung der Heizungsanlage in einer 22-WE-Gemeinschaft durch. Beim Hantieren am Heizungsventil wird versehentlich ein Anschluss gelöst. Heizungswasser tritt aus, Schaden am Bodenbelag des Heizungsraums und an darunter liegenden Decken-Verkleidungen einer Wohnung im Erdgeschoss. Schaden 14.500 €.
Klauseln-Lage
Tätigkeitsschaden — der Makler hat selbst am beschädigten Objekt manipuliert. Standard-Tarife schließen Tätigkeitsschäden häufig aus oder sublimitieren sie auf 5.000–10.000 €. Der Verwalter hatte vorab einen Tätigkeitsschaden-Einschluss bis 50.000 € verhandelt.
Ergebnis
Versicherer reguliert 13.500 € (Schaden 14.500 € minus Selbstbehalt 1.000 €). Konsequenz: Begehungen der Heizungsanlage zukünftig nur noch zusammen mit dem Wartungsdienstleister, eigene Manipulation am System untersagt.
Bedingungs-Checkliste

Checkliste vor Vertragsabschluss oder Verlängerung

  • Pauschalsumme mindestens 5 Mio. €, bei Verwaltungen ab 500 Einheiten 10 Mio. €
  • Schlüssel- und Schließanlagen-Klausel mit Sublimit mindestens 100.000 €, idealerweise voll in der Pauschale
  • Tätigkeitsschäden ausdrücklich eingeschlossen, Sublimit mindestens 50.000 €
  • Mietsachschäden für gemietete Büroräume in angemessener Höhe
  • Aushilfen, freie Mitarbeiter, Praktikanten als versicherte Personen genannt
  • Umweltschäden nach Umweltschadens- und Bodenschutzgesetz eingeschlossen
  • Vermögensfolgeschäden aus Personen-/Sachschäden mitversichert
  • Internet-/Cyber-Klausel für Datenträger-Schäden Dritter
  • Beratungstermine in fremden Räumen als versicherter Ort genannt
  • Auslandsschäden für gelegentliche Geschäftsreisen abgedeckt
  • Abwehrkostendeckung auch bei unbegründeten Ansprüchen
  • Vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG: wahrheitsgemäße Angabe von Vorschäden
  • DifferenzdeckungiBeim Wechsel zum neuen Versicherer: Der neue Tarif übernimmt Schäden, die schlechtere Bedingungen des Altvertrags nicht gedeckt hätten. Schützt gegen Bedingungs-Lücken im Übergang. beim Versicherer-Wechsel
  • InnovationsklauseliBessere künftige Bedingungen des Versicherers wirken automatisch auch auf den laufenden Bestandsvertrag — ohne neuen Abschluss.: bessere Bedingungen wirken auf Bestandsvertrag
Beratungsmodell

So arbeiten wir

Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Strukturierte Beratung in drei Schritten, ausschließlich per Microsoft Teams, kostenfrei und unverbindlich.

  1. Betriebshaftpflicht-Check (5 Minuten online)

    Strukturierte Selbstauskunft zu Tätigkeitsfeldern, Schlüssel-Verwaltung, Mitarbeiterkreis, Vorschadenhistorie. Sie sehen am Ende, welche Klauseln in Ihrer aktuellen Police kritisch sind und welche Lücken vor einer Anfrage geschlossen werden sollten. Check starten →

  2. 30-Minuten-Termin per Microsoft Teams

    Wir gehen das Check-Ergebnis gemeinsam durch: Schlüssel-Klausel, Tätigkeitsschäden, Pauschalsumme, mitversicherter Personenkreis. Sie bekommen eine erste fachliche Einschätzung — ohne Vertriebsdruck.

  3. Schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix

    Vergleich der für Immobilienmakler geeigneten Betriebshaftpflicht-Anbieter. Bedingungsmatrix mit Schlüssel-Sublimits, Tätigkeitsschäden-Klauseln, Pauschalsummen. Zur Vorlage in der Geschäftsführung. Wer wechselt, wer bleibt — beides ist ein gültiges Ergebnis.

Der digitale Betriebshaftpflicht-Check ist eine strukturierte Ersteinschätzung, keine vollständige Versicherungsberatung. Eine verbindliche fachliche Empfehlung erfolgt im persönlichen Gespräch und in der schriftlichen Bedingungsmatrix.

Wer berät

Über Pohl Versicherungsmakler

Jan Pohl, Inhaber Pohl VersicherungsmaklerJan Pohl, Inhaber

Pohl Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO und vermittelt für Immobilienmakler, Immobilienmakler, Immobilienmakler und Bestandshalter.

Frühe unternehmerische Entscheidung: Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre — bewusst zugunsten eigener Firmen unterbrochen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche, eigene Maklerei in Aachen seit 2012. Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns und in der Geschäftsleitung eines mittelständischen Versicherungs-IT-Unternehmens.

„Ich berate so, wie ich selbst beraten werden möchte: klar, strukturiert und ohne Verkaufsshow.“

Geboren 1978, verheiratet, zwei Kinder. Aachen-Richterich. Beratung strukturiert per Microsoft Teams.

Pohl Versicherungsmakler e.K. · Hasenwaldstraße 2, 52072 Aachen · Versicherungsvermittler-Register D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · zuständige Aufsicht IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht für Immobilienmakler

Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht für Immobilienmakler?
Anders als die VSH (Pflichtversicherung nach § 34c Abs. 2 GewO mit Mindestversicherungssumme) ist die Betriebshaftpflicht keine gesetzliche Pflichtversicherung. Aus Risikomanagement-Sicht aber unverzichtbar — Personenschäden können schnell siebenstellig werden, und Schlüsselverlust mit Schließanlagen-Austausch trifft jede Maklerbüro früher oder später.
Was ist der Unterschied zur Vermögensschadenhaftpflicht (VSH)?
Die VSH deckt fahrlässige Berufspflichtverletzungen — falsche Abrechnung, Fristversäumnis, fehlerhafte Beschluss-Umsetzung. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden Dritter aus dem normalen Betriebsablauf. Beide Verträge sollten parallel bestehen — sie schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.
Wie hoch sollte die Pauschalsumme sein?
Mindestens 5 Mio. € für kleinere bis mittlere Verwaltungen, 10 Mio. € ab 500 verwalteten Einheiten. Personenschäden können schnell siebenstellige Beträge auslösen — ein gebrochenes Sprunggelenk eines Geschäftsführers im mittleren Alter kann mit Folgekosten leicht in den sechsstelligen Bereich gehen.
Was ist die Schlüssel- und Schließanlagen-Klausel und warum so wichtig?
Immobilienmakler führen Generalschlüssel, Wohnungsschlüssel, Tresorschlüssel der verwalteten Objekte. Verlust eines Generalschlüssels zwingt zum Austausch der ganzen Schließanlage — bei mittelgroßen Anlagen leicht 30.000–80.000 €. Standard-Tarife haben oft nur 5.000–25.000 € Sublimit. Wir verhandeln mindestens 100.000 €, idealerweise voll in der Pauschalsumme.
Was sind Tätigkeitsschäden?
Schäden, die beim Arbeiten an der versicherten Sache passieren — z. B. Wasserschaden, weil der Makler bei einer Heizungs-Begehung versehentlich ein Ventil löst. In Standard-Tarifen häufig sublimitiert oder ausgeschlossen. Für Immobilienmakler mit Objektbegehungen wichtig: Einschluss mit Sublimit mindestens 50.000 €.
Was deckt die Betriebshaftpflicht NICHT?
Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung. Reine Vermögensschäden ohne Personen-/Sachschadenbezug (das ist VSH). Schäden am eigenen Vermögen der Verwaltung. Veruntreuung durch Mitarbeiter (das ist Vertrauensschaden). Schäden durch das verwaltete Gebäude selbst (das ist HuG-Haftpflicht der vermittelten Objekten).
Sind freie Mitarbeiter und externe Buchhalter mitversichert?
Nur, wenn ausdrücklich im Vertrag genannt. Standard-Tarife erfassen typischerweise nur angestellte Mitarbeiter. Bei Immobilienmaklern mit Aushilfen, externen Buchhaltern oder Praktikanten: Personenkreis bei Vertragsabschluss explizit erweitern.
Was passiert bei einem Schadenfall?
Erstmaßnahme: Schaden dokumentieren (Fotos, Zeugen, schriftliche Stellungnahme), Geschädigten Erste Hilfe leisten falls Personenschaden. Schaden zeitnah dem Versicherer melden — Fristen in den AVB. Keine Schuldanerkenntnis ohne Rücksprache mit Versicherer. Bei Personenschäden: ärztliche Versorgung sicherstellen, Polizei einschalten falls Verletzungen gravierend.
Was kostet die Betriebshaftpflicht?
Eine seriöse Pauschal-Antwort ist nicht möglich — die Prämie hängt an Mitarbeiterzahl, Umsatz, Pauschalsumme, Schlüssel-Sublimit, Vorschadenhistorie und Personenkreis-Definition. Als grobe Marktorientierung (kein Angebot): für mittelgroße Maklerbüros meist im niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr. Konkrete Prämien-Angebote ergeben sich aus der Bestandsaufnahme.

Betriebsrisiko absichern — in 30 Minuten geklärt.

Schlüssel-Klausel, Tätigkeitsschäden, Pauschalsumme, mitversicherter Personenkreis. Kostenfrei und unverbindlich per Microsoft Teams. Ergebnis: schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix.

Pohl Versicherungsmakler e.K. · Hasenwaldstraße 2, 52072 Aachen · Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO · D-6LQ8-VHMG3-85 · HRA 10268 Amtsgericht Aachen · zuständige Aufsicht: IHK Aachen, Theaterstraße 6–10, 52062 Aachen.





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