Für Mehrfamilienhäuser, WEG-Objekte und Bestandsimmobilien
Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhaus und WEG
Pflichtfundament jeder Immobilien-Absicherung. Brand, Leitungswasser, Sturm — und worauf es bei Sublimits, gleitendem Neuwert und Erweiterungen wirklich ankommt.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt das Bauwerk vor den drei klassischen Gefahren: Feuer, Leitungswasser und Sturm. Bei einem Mehrfamilienhaus, einer WEG oder einem vermieteten Bestandsobjekt entscheiden Details über die Wirksamkeit: gleitender Neuwert mit Wert 1914, Unterversicherungsverzicht, Sublimits für Photovoltaik und Wallboxen, Mietverlust-Erweiterung, Elementar-Einschluss. Diese Seite erklärt, was eine moderne Police leisten muss.
Welche Vorschriften eine Wohngebäudeversicherung verlangen
Eine gesetzliche Pflicht zur Wohngebäudeversicherung gibt es in Deutschland nicht. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht die Verpflichtung jedoch aus dem Wohnungseigentumsgesetz: Nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehört der Abschluss einer „angemessenen Versicherung gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden zum gleitenden Neuwert“ zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Wer einen WEG-Beschluss ohne diese Bausteine fasst oder die Versicherung kündigen lässt, riskiert eine Anfechtungsklage nach § 44 Abs. 1 WEG — und eine persönliche Haftung des Beirats nach § 29 Abs. 3 WEG, wenn er das duldet.
Bei vermieteten Bestandsobjekten kommt die Haftung des Grundstückseigentümers aus § 836 BGB hinzu: Wird ein Schaden durch Einsturz eines Gebäudes oder Ablösung von Teilen verursacht, haftet der Eigentümer verschuldensunabhängig — die Wohngebäudeversicherung deckt zwar nicht diesen Drittschaden (das ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht), wohl aber den Eigenschaden am Gebäude. Beide Versicherungen wirken in der Praxis Hand in Hand.
Das Vertragsverhältnis selbst regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wichtige Paragrafen: § 19 VVG (vorvertragliche Anzeigepflicht), § 28 VVG (Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, z. B. Schadenmeldung), § 75 VVG (Versicherung für fremde Rechnung — Standard bei WEG), § 80 VVG (Wegfall des Versicherungsinteresses), § 81 VVG (Vorsatz-Ausschluss). Die konkreten Deckungsinhalte stehen in den AVB Wohngebäude in der jeweils aktuellen Fassung (am Markt verbreitet: VHB-WG 2014, modernisierte Stände 2018/2022).
Welche Risiken die Wohngebäudeversicherung trägt
Standard-Wohngebäudeversicherungen decken drei Hauptrisiken — Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel — sowie eine Reihe optional einschließbarer Erweiterungen. Wer eine Police bewertet, muss alle drei Hauptrisiken und mindestens drei der Erweiterungen separat lesen.
Feuer
Gedeckt sind Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall und Absturz von Luftfahrzeugen. Wichtige Unterscheidung: ein Brand setzt eine offene Flamme voraus, die sich aus eigener Kraft ausbreiten kann — Sengschäden (Aschenbecher, Glättkolben am Teppich) sind dagegen kein „Brand“ im Sinne der AVB und entweder ausgeschlossen oder über ein Sublimit gedeckt. Bei modernen Tarifen sind Sengschäden mit 1.000–5.000 € sublimitiert.
Leitungswasser
Der häufigste Schadenfall in der Praxis. Gedeckt ist ausströmendes Wasser aus festverlegten Rohren der Wasserversorgung, Heizungs- und Sprinkleranlagen sowie aus damit verbundenen Einrichtungen (Waschmaschinen, Geschirrspüler). Nicht gedeckt sind Schäden durch Rückstau aus Abwasserrohren, Hochwasser, Grundwasser, Witterungsniederschläge — diese fallen unter Elementarschäden und müssen separat eingeschlossen werden. Auch Schäden in offenen Behältern (Aquarien, Wasserbetten) sind nicht Standard und je nach Tarif sublimitiert.
Sturm und Hagel
Gedeckt sind Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 (Beaufort) sowie Hagel. Sturm-Folgeschäden, die durch eindringendes Regenwasser nach einem Sturm-bedingten Dachschaden entstehen, sind in der Regel mitversichert — bei Schräglagen und Flachdächern sollten die AVB darauf geprüft werden, ob „aufgeweichte Dichtungen“ oder „undichte Fugen“ als Ausschluss formuliert sind.
Standard-Erweiterungen
- Überspannung durch Blitz: deckt Elektronik-Schäden durch indirekten Blitz-Einschlag — heute Marktstandard, häufig sublimitiert auf 5–10 % der Versicherungssumme.
- Photovoltaik und Wallbox: erweiterte Sublimits in modernen Bedingungen, oft 25.000–100.000 € pro Anlage. Bei größeren PV-Anlagen separate Photovoltaik-Versicherung sinnvoll.
- Mietverlust: deckt den Mietausfall bei Unbewohnbarkeit nach Versicherungsfall, üblich 18–24 Monate.
- Aufräumungs- und Abbruchkosten: sollten mindestens 5 % der Versicherungssumme betragen, bei großen Mehrfamilienhäusern 10 %.
- Bewegungs- und Schutzkosten: wenn Sachen außerhalb des Gebäudes geschützt werden müssen, bis zur Wiederherstellung.
- Schäden durch unbenannte Gefahren: in einzelnen Premium-Tarifen — Allgefahrendeckung ähnlich der Industrie-Variante.
Gleitender Neuwert und Wert 1914 — die Achillesferse alter Verträge
Die Wohngebäudeversicherung sichert nicht eine feste Euro-Summe ab, sondern den Wiederaufbauwert des Gebäudes. Dieser Wiederaufbauwert ändert sich jährlich mit der Baupreisentwicklung — moderne Verträge passen die Versicherungssumme automatisch an, alte Verträge bleiben auf dem Stand des Abschlussjahres und führen still in die Unterversicherung. Das Mechanik dahinter heißt gleitender Neuwert auf Basis des Werts 1914.
Die Krux: Wird der Wert 1914 beim Abschluss zu niedrig festgesetzt, wirkt die Anpassung zwar Jahr für Jahr, bleibt aber strukturell zu niedrig. Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit echtem Wiederaufbauwert 2026 von 4,5 Mio. € benötigt einen Wert 1914 von etwa 45.000 Mark (bei Baupreisfaktor 21,5). Steht im Versicherungsschein Wert 1914 = 32.000 Mark, ergibt sich eine Versicherungssumme 2026 von nur 688.000 €. Bei einem Total-Schaden würde der Versicherer nur diese 688.000 € regulieren — der Rest bleibt beim Eigentümer.
Lösung: Versicherungssumme-Modell mit Unterversicherungsverzicht. Der Versicherer verzichtet bei Vereinbarung einer aktuellen Quadratmeter-basierten Berechnung (über Wert-Ermittlungsbogen) und Akzeptanz der vorgeschlagenen Versicherungssumme darauf, sich im Schadenfall auf Unterversicherung zu berufen — vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hat die Daten wahrheitsgemäß angegeben. Bei jeder neuen Police und bei jedem Versicherer-Wechsel ist die Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts ein zentraler Punkt.
Wieviel Versicherungssumme — und worauf Sublimits achten
Die Versicherungssumme bei Wohngebäude wird in der Regel nicht als feste Euro-Zahl gewählt, sondern als Wert 1914 plus gleitender Neuwert oder als Wohnflächentarif (Quadratmeter × Tarif-Quadratmeterpreis). In beiden Fällen ist die Versicherungssumme dann dynamisch und unter den oben beschriebenen Voraussetzungen unter Unterversicherungsverzicht abgesichert.
Zentrale Sublimits, die geprüft werden müssen:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten: Marktstandard 5–10 % der Versicherungssumme. Bei großen Gebäuden und schwer zugänglicher Lage (Innenstadt, beengte Bebauung) kann das wenig sein — dann auf 15–20 % anheben.
- Bewegungs- und Schutzkosten: oft auf 5 % begrenzt — ausreichend bei normalen Objekten.
- Sachverständigenkosten: bei Großschäden Pflicht, ca. 0,5–2 % der Versicherungssumme.
- Sengschäden: 1.000–5.000 € pro Schaden.
- Überspannungsschäden: 5–10 % der Versicherungssumme.
- Photovoltaik und Wallbox: 25.000–100.000 € je Anlage; bei größeren Anlagen separate PV-Police.
- Hotelkosten/Mehrkosten: bei unbewohnbarem Wohnraum 18–24 Monate.
- Mietverlust: 18–24 Monate, bei Renditeobjekten auf 36 Monate erweiterbar.
Ein Sublimit unter dem Marktstandard ist kein Sparmodell, sondern eine versteckte Risiko-Übernahme. Bei jedem Versicherer-Wechsel sollten alle Sublimits auf der Vergleichsmatrix Position für Position abgeglichen werden.
Leitungswasser — die häufigste Schadenursache
Nach Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft entfallen über 50 Prozent aller Schäden in der Wohngebäudeversicherung auf Leitungswasser. Mehrere Detail-Fragen entscheiden über die Reichweite der Police:
Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Rohren — wo greift die Deckung?
Standard-AVB decken Wasser aus festverlegten Rohren der Wasserversorgung und der Heizungs-/Klimaanlagen. „Festverlegt“ meint dabei Rohre, die Bestandteil des Gebäudes sind — Heizkörper-Anschluss-Rohre sind klar gedeckt, frei stehende Wassertanks oft nicht. Schäden am Rohr selbst (Bruchstelle, korrodierte Naht) gehören in die Deckung, nicht in den Ausschluss.
Frostschäden
Frostschäden an Heizkörpern, Anschlussrohren und Boilern sind in modernen Tarifen mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer seine Obliegenheit nach § 28 VVG erfüllt hat — also die Heizung in der Heizperiode in Betrieb hält oder das Wasser abstellt. Wer ein leerstehendes Mehrfamilienhaus über Winter unbeheizt lässt, riskiert Leistungskürzungen.
Bruchschäden an Rohren
Der Bruch eines wasserführenden Rohres ist gedeckt, auch wenn kein Wasser ausgetreten ist. Hintergrund: bei einem Bruch entstehen meist erhebliche Reparatur- und Wandöffnungskosten, selbst wenn der Schaden früh entdeckt wurde. Wichtige Prüfung: ist der Bruch innerhalb oder außerhalb des Gebäudes gedeckt? Außerhalb (Zuleitungen bis zur Hauptabsperrung) sollte mitversichert sein, mindestens bis zum Hausanschluss.
Ausschluss Rückstau und Überschwemmung
Sehr häufig übersehen: Wasser, das durch Rückstau aus der Kanalisation oder durch Überschwemmung von außen in das Gebäude eindringt, ist kein Leitungswasserschaden. Diese Risiken fallen unter Elementarschäden. In Lagen mit Hochwasser- oder Starkregen-Risiko ist der Einschluss der Elementarschadenklausel praktisch zwingend.
Photovoltaik, Wallbox, Mietverlust — moderne Erweiterungen
Drei Erweiterungen sind in den letzten Jahren zum Standard geworden und sollten in jeder neuen Police mitverhandelt werden.
Photovoltaik-Anlage
Bei Aufdach-PV-Anlagen bis 30 kWp ist die Mitversicherung über das Sublimit der Wohngebäudeversicherung wirtschaftlich. Größere Anlagen (oft auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbeanteilen) erfordern eine eigene Photovoltaik-Versicherung mit Ertragsausfall-Komponente. Wichtig: das Sublimit muss auch indirekte Blitzschäden und Diebstahl der Module abdecken, nicht nur Brand.
Wallbox / Ladeinfrastruktur
Bei zunehmender Verbreitung von WEG-Ladeinfrastruktur (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 WEG, Anspruch auf bauliche Veränderung) entsteht ein neues Risikoprofil: festinstallierte Wallboxen sind Gebäudeteil, mobile sind Hausrat des einzelnen Bewohners. Die Police sollte Wallboxen mit einem expliziten Sublimit von 10.000–25.000 € je Anlage abdecken, inklusive Vandalismus.
Mietverlust
Bei Mehrfamilienhäusern und Renditeobjekten ist Mietverlust nach einem Versicherungsfall die wirtschaftlich bedeutsamste Erweiterung. Standard sind 18 Monate, marktüblich erweiterbar auf 24 oder 36 Monate. Berechnung erfolgt anhand der vereinbarten oder ortsüblichen Vergleichsmiete für die unbewohnbaren Wohnungen.
Was zum versicherten Gebäude gehört
Versichert ist das Gebäude einschließlich der „mit dem Gebäude fest verbundenen“ Sachen. Was dazu zählt, ist im Detail je AVB unterschiedlich. Marktüblicher Standard:
- Außen- und Innenwände, Decken, Dach, Fenster, Türen, Treppen
- Festinstallierte sanitäre Anlagen, Bäder, Küchenzeilen (sofern sie im Bauplan stehen — Mieter-Einbauten gehören in den Hausrat)
- Heizungsanlagen, Aufzüge, fest installierte Klimaanlagen
- Photovoltaik, Solar-Thermie, Wallboxen (sublimitiert)
- Einfriedungen, Hofbefestigungen, Carports, Gartenhäuser (oft sublimitiert auf 5.000–10.000 €)
- Müllbox-Anlagen, Briefkasten-Anlagen (Aufzählung in AVB prüfen)
Nicht versichert sind regelmäßig: Hausrat der Mieter und Eigentümer (eigene Hausratversicherung), Gebäudezubehör des Mieters (z. B. selbst eingebaute Markisen ohne fester Verbindung), nicht angemeldete Anbauten, ungenehmigte Schwarzbauten.
Was die Wohngebäudeversicherung NICHT abdeckt
Pflicht-Ausschlüsse nach den AVB Wohngebäude und nach § 81 VVG:
- Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden nach § 81 VVG. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer nach § 81 Abs. 2 VVG die Leistung im Verhältnis der Schwere des Verschuldens kürzen.
- Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Kernenergie — Standard-Ausschlüsse in allen AVB.
- Erdbeben, Vulkanausbruch, Erdsenkung nur über Elementarschadenklausel einschließbar.
- Schäden durch Schädlingsbefall, Schimmel, Befall durch Tiere (außer als Folge eines versicherten Ereignisses).
- Allmählich auftretende Schäden (Setzungsrisse, Materialermüdung) — nicht versicherbar, sondern Bauinstandhaltung.
- Schäden durch mangelhafte Bauausführung oder Wartung — Versicherer prüft im Schadenfall.
- Hausrat der Bewohner — eigene Hausratversicherung pro Einheit.
- Schäden Dritter durch das Gebäude (Eiszapfen, Dachziegel) — gehören in die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.
- Elementarschäden — nur als separater Baustein einschließbar.
Wie der Selbstbehalt wirkt — und warum mehr oft weniger ist
Üblich sind Selbstbehalte zwischen 250 und 2.500 €, in Hochrisikolagen 5.000–10.000 €. Bei der Auswahl gilt der ökonomische Grundsatz: ein höherer Selbstbehalt reduziert die Prämie deutlich (oft 20–35 % Ersparnis bei Sprung von 0 auf 1.000 € Selbstbehalt) und bewahrt die Versicherung für die wirklich großen Schäden, für die sie eigentlich da ist.
Wer ein gut sanierten Bestand mit modernen Leitungen und neuem Dach hat, kann durchaus 2.500 € Selbstbehalt vereinbaren und über zehn Jahre tausende Euro Prämie sparen — ein erster Kleinschaden wird selbst getragen, der Schutz bleibt für den Brand oder den Großwasserschaden bestehen. Bei alten Objekten mit Verschleißpotenzial ist ein niedrigerer Selbstbehalt sinnvoll.
Sonderform bei Elementarschäden: Hier wird in der Regel ein separater, höherer Selbstbehalt vereinbart (oft 5.000–10.000 €), weil das Schadenpotenzial pro Ereignis deutlich höher ist und Massenereignisse den Versicherer treffen.
Wie die Wohngebäudeversicherung im Schadenfall greift
Die folgenden Beispiele sind stilisiert und sollen die Funktionsweise verdeutlichen. Beträge sind hypothetisch.
- Hergang
- In einer WEG mit 14 Einheiten platzt im Februar bei Frost ein Steigstrang im Treppenhaus. Wasser läuft 6 Stunden, bis ein Bewohner den Haupthahn schließen lässt. Drei Wohnungen sind durchgenässt, der Estrich muss in 6 Räumen aufgeschnitten und trocken gelegt werden.
- Betroffene Klausel
- Klassischer Leitungswasserschaden aus festverlegtem Rohr — Standard-Deckung der Wohngebäudeversicherung. Heizkörper-Folgeschäden sind mitversichert. Hausrat der Bewohner (Möbel, Teppiche) ist nicht Sache der WG, sondern der individuellen Hausratversicherung der Eigentümer.
- Ergebnis
- Versicherer reguliert Trocknung, Estrich, Tapeten- und Bodenbelag-Erneuerung in den drei Wohnungen mit insgesamt 47.500 € abzüglich vereinbarten Selbstbehalts von 1.000 €. Ausführungsbüro nach Wahl der WEG. Bearbeitungsdauer regulär 6–10 Wochen.
- Hergang
- Ein Mehrfamilienhaus mit 8 Einheiten wird im Juli durch einen Blitzeinschlag getroffen. Direkter Schaden am Dachstuhl (verbrannte Sparren über 4 m²), Brandschaden im obersten Stockwerk durch Folgebrand. Indirekt: Überspannungsschäden an Aufzugssteuerung, Heiztherme, Klingelanlage.
- Betroffene Klausel
- Feuer-Klausel der Wohngebäudeversicherung deckt den Brand und Blitzschlag-Schaden direkt. Indirekte Schäden durch Überspannung sind über die Überspannungsklausel (Sublimit 5–10 % der Versicherungssumme) abgedeckt. Bei einem Versicherungswert des Hauses von 2,5 Mio. € beträgt das Sublimit also 125.000–250.000 €.
- Ergebnis
- Direkte Brand-/Blitzschaden-Regulierung 184.000 €, indirekte Überspannungs-Regulierung 38.500 € (innerhalb Sublimit), Aufräumkosten 12.000 €, Sachverständigengebühr 4.500 €. Selbstbehalt 1.500 €. Auszahlung in Teilbeträgen entsprechend Sanierungsfortschritt.
- Hergang
- Sturmtief im Oktober deckt bei einem 1968 errichteten Mehrfamilienhaus etwa 60 Dachziegel ab. Eindringendes Regenwasser beschädigt die Dachbalken-Konstruktion und die obersten 2 Wohnungen.
- Betroffene Klausel
- Sturmschaden ab Windstärke 8 — gedeckt durch Standard-Sturm-Klausel. Folgeschaden durch Regen nach Sturm-bedingter Dachöffnung ist Standard mitversichert, sofern die AVB nicht „aufgeweichte Dichtungen“ als Ausschluss nennen. Versicherungsschein der WEG ist auf gleitenden Neuwert mit Wert 1914 = 38.500 Mark abgeschlossen — das ist ausreichend (rechnerische Versicherungssumme 2026 ca. 830.000 €).
- Ergebnis
- Dachreparatur 28.000 €, Sanierung der durchnässten Wohnungen 23.500 €, Mietverlust für die nicht bewohnbare Zeit (4 Wochen, 2 Einheiten) 5.200 €. Selbstbehalt 1.000 €. Auszahlung 55.700 €. Hätte die Versicherungssumme bei 600.000 € gelegen und kein Unterversicherungsverzicht bestanden, hätte der Versicherer wegen Unterversicherung um ca. 28 % kürzen können.
Worauf vor Abschluss zu achten ist (12 Punkte)
- Gleitender Neuwert auf Basis Wert 1914, jährliche automatische Anpassung an den Baupreis-Index — keine fixen Euro-Versicherungssummen.
- Unterversicherungsverzicht bei Vereinbarung der vom Versicherer ermittelten Versicherungssumme.
- Alle drei Pflicht-Risiken eingeschlossen: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel — keine „Light“-Tarife ohne Sturm.
- Überspannungsklausel mit Sublimit mindestens 5 % der Versicherungssumme.
- Photovoltaik und Wallbox explizit mitversichert, Sublimits dem Anlagen-Wert angemessen.
- Mietverlust mindestens 18 Monate, bei Renditeobjekten 24–36 Monate.
- Aufräumungs- und Abbruchkosten mindestens 5–10 % der Versicherungssumme.
- Frostschäden an Heizkörpern, Anschlussrohren, Boilern mitversichert.
- Bruchschäden an Zuleitungen außerhalb des Gebäudes mindestens bis Hauptabsperrung.
- Elementarschadenklausel als separater Baustein verfügbar — bei ZÜRS-Zone 3 oder 4 als Pflichtbestandteil aufnehmen.
- Selbstbehalt bewusst gewählt: 0 € bei alten Objekten, 1.000–2.500 € bei saniertem Bestand.
- Schadenbearbeitungs-Standard beim Versicherer prüfen: Reaktionszeit nach Schadenmeldung, Sachverständigen-Verfahren bei Großschäden.
So arbeiten wir
Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Strukturierte Beratung in drei Schritten, ausschließlich per Microsoft Teams, kostenfrei und unverbindlich.
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Erstgespräch und Bestandsaufnahme
Wir klären Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Sanierungsstand, ZÜRS-Zone und bestehende Police. Hinweis: Ein Online-Objekt-Schutz-Check ist in Vorbereitung — bis dahin nutzen wir das 30-Minuten-Beratungsgespräch als ersten Schritt.
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Marktanalyse und schriftliche Empfehlung
Angebote bei den für Ihr Objekt geeigneten Versicherern, Vergleichsmatrix nach den 12 Bedingungs-Punkten oben, schriftliche Empfehlung zur Vorlage in der Eigentümerversammlung.
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Umsetzung und laufende Betreuung
Antragstellung, Kündigung der Altpolice, Differenzdeckungs-Anschluss. Im Schadenfall sind wir Ihr Ansprechpartner gegenüber dem Versicherer.
Über Pohl Versicherungsmakler
Jan Pohl, InhaberPohl Versicherungsmakler e.K. mit Sitz in Aachen ist auf Versicherungen für die Immobilienwirtschaft spezialisiert. Inhaber Jan Pohl arbeitet als ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO und vermittelt für Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Immobilienmakler.
Frühe unternehmerische Entscheidung: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und Betriebswirtschaftslehre — bewusst zugunsten des Aufbaus eigener Firmen unterbrochen. Seit 1999 in der Versicherungsbranche, eigene Maklerei in Aachen seit 2012. Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK). Über 25 Jahre Branchenerfahrung aus drei Perspektiven: als selbstständiger Versicherungsmakler, in der Vertriebsführung eines deutschen Versicherungskonzerns und in der Geschäftsleitung eines mittelständischen Versicherungs-IT-Unternehmens.
„Ich berate so, wie ich selbst beraten werden möchte: klar, strukturiert und ohne Verkaufsshow.“
Geboren 1978, verheiratet, zwei Kinder. Lebt mit seiner Familie in Aachen-Richterich. Beratung erfolgt strukturiert per Microsoft Teams — kein Außendienst, klare Termine, dokumentierte Empfehlungen.
Was Eigentümer und Beiräte zur Wohngebäudeversicherung fragen
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Was ist der gleitende Neuwert?
Was ist der Wert 1914?
Sind Elementarschäden mitversichert?
Wie wird der Schaden im Schadenfall berechnet?
Was ist Unterversicherung und wie verhindert man sie?
Photovoltaik auf dem Dach mitversichern oder separate Police?
Mietverlust — wie lange wird gezahlt?
Wir prüfen Ihre Wohngebäudeversicherung — kostenfrei und unverbindlich.
Bedingungs-Vergleich mit aktuellem Markt, Wert-1914-Ermittlung, schriftliche Empfehlung mit Vergleichsmatrix. Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO.
Ihren Objekt-Schutz in 5 Sparten auf einmal prüfen
Ist Ihre Wohngebäudeversicherung lückenlos? In 3 Minuten checken: Wert 1914, Erweiterungen, Elementar-Bausteine und die vier weiteren Objekt-Sparten in einem Tool.
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