Die Baupreise sind 2026 erneut gestiegen. Der für die Wohngebäudeversicherung maßgebliche Anpassungsfaktor klettert zum 1. Januar 2026 auf 27,63 — ein Plus von rund 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Viele Eigentümergemeinschaften verlassen sich darauf, dass der UnterversicherungsverzichtiKlausel, mit der der Versicherer bei knapp kalkulierter Versicherungssumme auf den Einwand „Sie waren unterversichert“ verzichtet. Wichtig in der Wohngebäudeversicherung. auf ihrer Police jede Lücke auffängt. Diese Annahme trägt nur teilweise. Für den Verwalter ist die Prüfung der Versicherungssumme dabei kein freiwilliger Service, sondern Teil ordnungsmäßiger Verwaltung.
Worum es geht
Eine UnterversicherungiLiegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert des Gebäudes. liegt nach § 75 VVG vor, wenn die vereinbarte VersicherungssummeiDie Höchstgrenze, bis zu der der Versicherer im Schadenfall leistet. erheblich niedriger ist als der Versicherungswert. Der Versicherer ersetzt einen Schaden dann nur anteilig — er rechnet nach der Formel: Entschädigung gleich Schaden mal Versicherungssumme geteilt durch Versicherungswert. Ein Beispiel: Ist ein Gebäude 2 Mio. Euro wert, aber nur für 1,5 Mio. Euro versichert, bleiben bei einem 200.000-Euro-Schaden rund 50.000 Euro an der Gemeinschaft hängen.
Damit das nicht passiert, arbeiten die meisten WEG-Policen mit dem Wert 1914iFiktive Bauwert-Rechengröße auf Basis der Baupreise von 1914. Wird über den gleitenden Neuwert jährlich an die heutigen Baukosten angepasst. und dem gleitenden Neuwert: Die Versicherungssumme wächst über einen jährlichen Faktor automatisch mit den ortsüblichen Baupreisen. Dieser Faktor steigt zum 1. Januar 2026 auf 27,63 (Bedingungswerk VGB 2000+); der zugrunde liegende Baupreisindex für Wohngebäude erhöht sich auf 22,636 nach 21,924 im Vorjahr. Wer eine gleitende Neuwertversicherung hat, ist gegen die laufende Baupreis-Entwicklung also grundsätzlich abgesichert.
Zur Einordnung: Die anteilige Kürzung nach § 75 VVG trifft vor allem den Teilschaden. Bei einem Totalschaden wird nicht gequotelt — dann zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe aus, auch wenn sie zu niedrig ist. Genau deshalb ist entscheidend, ob die Summe stimmt und ob der Verzicht im Ernstfall wirklich greift.
Der Trugschluss: „Verzicht“ heißt nicht „in jedem Fall“
Steht „Unterversicherungsverzicht“ auf dem Policendeckblatt, verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Prüfung einer Unterversicherung — aber nicht ausnahmslos. In zwei Konstellationen kann er trotz der Klausel einen Abzug vornehmen:
Erstens, wenn die Antragsfragen zum Gebäude nicht zutreffend beantwortet wurden und der Wert 1914 dadurch von Anfang an zu niedrig angesetzt war. Hier kann eine verletzte vorvertragliche AnzeigepflichtiPflicht nach § 19 VVG, bei Antragstellung alle erfragten gefahrerheblichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen — etwa Wohnfläche, Ausbau und Ausstattung. (§ 19 VVG) den Verzicht aushebeln. Zweitens, wenn wertsteigernde Baumaßnahmen nach Vertragsabschluss den Gebäudewert erhöht haben und dies dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde — diese ObliegenheitiVertragliche Pflicht des Versicherungsnehmers. Wird sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. wird in der Praxis oft übersehen. Nur Maßnahmen, die in der laufenden Versicherungsperiode des Schadens umgesetzt wurden, bleiben in der Regel ohne Abzug.
Hinzu kommt: Auf dem Markt gibt es viele Varianten der Verzichtsklausel, teils nur als teilweiser Verzicht formuliert. Die Überschrift in den Bedingungen sagt also noch nichts darüber aus, ob der Schutz für alle Fälle gilt.
Was das für Ihre WEG-Police bedeutet
1. Wert 1914 prüfen lassen
Stimmt die Berechnungsgrundlage? Sind Wohnfläche, Baujahr, Ausbau und Ausstattung korrekt erfasst? Eine anerkannte Wertermittlung schafft die sichere Basis für den Verzicht.
2. Baumaßnahmen melden
Dachausbau, Anbau, Photovoltaik, Tiefgarage: wertsteigernde Maßnahmen gehören unverzüglich an den Versicherer gemeldet — sonst kann der Verzicht ins Leere laufen.
3. Klauseltext lesen
Ist eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart? Und gilt ein voller oder nur ein teilweiser Verzicht? Diese zwei Punkte entscheiden über die tatsächliche Sicherheit.
Für den Verwalter ist das mehr als eine Empfehlung: § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG nennt die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert ausdrücklich als Bestandteil ordnungsmäßiger Verwaltung. Eine über Jahre ungeprüfte Versicherungssumme kann daher zum Pflichtthema in der Eigentümerversammlung werden — und im Schadenfall die Frage nach der Verwalterhaftung aufwerfen.
Unser Fazit
Der Unterversicherungsverzicht ist ein wertvoller Schutz — aber kein Freibrief. Er wirkt nur, wenn die Versicherungssumme von Beginn an richtig ermittelt war und wertsteigernde Veränderungen gemeldet wurden. Gerade bei steigenden Baupreisen lohnt es sich, die WEG-Gebäudepolice einmal jährlich vor der Eigentümerversammlung daraufhin zu prüfen. So lässt sich eine teure Deckungslücke vermeiden, bevor sie im Schadenfall sichtbar wird.
Quellen: § 75 VVG (Unterversicherung), § 19 VVG (vorvertragliche Anzeigepflicht), § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG (angemessene Versicherung als ordnungsmäßige Verwaltung); Anpassungsfaktor und Baupreisindex Wohngebäude 2026 (Statistisches Bundesamt / GDV).
Stimmt die Versicherungssumme Ihrer WEG noch?
Prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihre Gebäudepolice eine Unterversicherung sicher ausschließt — und wo der Verzicht im Ernstfall ins Leere laufen könnte.

Jan Pohl
Pohl Versicherungsmakler e.K. · Ungebundener Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft
VSH-Register: D-6LQ8-VHMG3-85 · Aufsicht: IHK Aachen · HRA 10268, AG Aachen
Die digitalen Checks liefern eine strukturierte Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Sie ersetzen keine individuelle Versicherungsberatung. Eine verbindliche Prüfung erfolgt erst nach fachlicher Auswertung durch einen Versicherungsmakler.
