Interlloyd prüft Wohngebäude-Bestände: Was Hausverwalter jetzt wissen müssen

Interlloyd Hausverwalter Bestand

Die Arag-Tochter Interlloyd stellt ihr spezielles Wohngebäude-Konzept für Hausverwalter derzeit grundlegend auf den Prüfstand. Für Sie als Verwalter ist das mehr als eine Branchenmeldung: Wird ein Vertrag neu kalkuliert oder sogar gekündigt, müssen Sie für die verwalteten Objekte schnell reagieren – sonst droht eine Deckungslücke, für die am Ende die Eigentümer und unter Umständen auch Sie selbst geradestehen. Sie müssen das nicht allein stemmen: Ist einer Ihrer Verträge betroffen, suchen wir Ihnen als ungebundener Versicherungsmakler eine Alternative – melden Sie sich einfach bei uns.

Worum es geht

Interlloyd bestätigte gegenüber dem Fachdienst procontra, dass die Bestände im Hausverwalter-Geschäft überprüft werden. Ziel sei eine „nachhaltige Weiterentwicklung des Geschäfts“ sowie eine „stärkere Fokussierung auf profitables und hochwertiges Wachstum“. Das Deckungskonzept wird nach eigenen Angaben seit Längerem über eine höhere zweistellige Zahl an Vertriebspartnern angeboten; nun sollen die Bestände aller Partner einzeln durchgesehen werden. Pauschale Eingriffe bei Leistungen oder Beiträgen soll es laut Arag nicht geben – die Neuausrichtung erfolge im direkten Austausch mit den Partnern und auf Basis der einzelnen Verträge. Ob dabei auch besonders schadenträchtige Verträge gekündigt werden, ließ das Unternehmen offen.

Einordnung: „Bestandsprüfung“ bedeutet nicht automatisch Kündigung. Im ersten Schritt geht es meist um eine genauere Kalkulation einzelner Verträge. Spürbar werden kann das trotzdem – etwa durch höhere Beiträge, neue Selbstbehalte oder den Wegfall einzelner Leistungen. Eine pauschale Aussage „Ihr Vertrag ist betroffen“ lässt sich aus der Meldung nicht ableiten; entscheidend ist immer der einzelne Vertrag.

Warum die Wohngebäudeversicherung unter Druck steht

Der Schritt von Interlloyd steht nicht allein. Die Versicherung von Wohngebäuden ist für viele Anbieter seit Jahren ein Verlustgeschäft: steigende Baukosten, Inflation und vor allem immer teurere Leitungswasser- und Wetterschäden treiben die Ausgaben. Wenn die Combined RatioiKennzahl der Versicherer: Verhältnis von Ausgaben (Schäden plus Kosten) zu den Beitragseinnahmen. Über 100 Prozent heißt: Die Sparte zahlt mehr aus, als sie einnimmt – also Verlust. dauerhaft über 100 Prozent liegt, zahlt ein Versicherer in dieser Sparte mehr aus, als er einnimmt. Die Folge sind BestandssanierungeniWenn ein Versicherer einen verlustträchtigen Vertragsbestand wieder rentabel macht – etwa durch höhere Beiträge, neue Selbstbehalte oder die Kündigung besonders schadenträchtiger Verträge.: Versicherer trennen sich von schadenträchtigen Verträgen oder kalkulieren sie neu. Auch über andere Anbieter – etwa die Gothaer – wurde Ähnliches berichtet. Gerade große, über Hausverwaltungen gebündelte Bestände stehen dabei im Fokus.

Was das für Sie als Hausverwalter bedeutet

Konkret sollten Sie drei Punkte im Blick behalten:

1. Lückenlosen Schutz sichern

Erhalten Sie eine Kündigung oder Beitragsanpassung, prüfen Sie sofort die Fristen und sorgen Sie für eine nahtlose Anschlussdeckung. Eine Lücke zwischen zwei Verträgen kann im Schadenfall teuer werden – und die Verantwortung dafür liegt bei der Verwaltung.

2. Versicherungssumme prüfen

Wird ein Vertrag neu kalkuliert, lohnt der Blick auf den Wert 1914iFiktiver Gebäudewert in Mark des Jahres 1914. Er ist die Basis für die Versicherungssumme und schützt – richtig ermittelt – vor Unterversicherung. und die ZÜRS-ZoneiEinteilung jeder Adresse in vier Hochwasser-Gefährdungsklassen. Sie beeinflusst, ob und zu welchem Beitrag Elementarschäden versicherbar sind.. Stimmt die Versicherungssumme nicht, droht im Schaden eine Kürzung wegen Unterversicherung – egal, welcher Versicherer den Vertrag führt.

3. Markt vergleichen, Beschluss vorbereiten

Bei einer WEG braucht ein Wechsel in der Regel einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Holen Sie früh mehrere Angebote ein. Ein ungebundener Versicherungsmakler vergleicht den relevanten Markt und findet auch für schadenbelastete Objekte oft noch eine tragfähige Lösung.

Unser Fazit

Die Bestandsprüfung von Interlloyd ist ein weiteres Signal, dass sich der Markt für die Wohngebäudeversicherung verengt. Für Hausverwaltungen heißt das: Reagieren Sie nicht erst, wenn die Kündigung im Briefkasten liegt. Wer den eigenen Bestand kennt, Fristen im Blick behält und den Markt vergleicht, vermeidet Deckungslücken und unnötige Beitragssprünge. Sind Sie von einer Kündigung oder Neukalkulation betroffen – oder wollen Sie Ihre Objekte vorsorglich prüfen lassen – melden Sie sich gern bei uns.

Quellen: procontra, „Makler in Aufruhr: Interlloyd prüft Wohngebäude-Bestände“ (19.06.2026); procontra, „Gebäudeversicherung unter Druck: Gothaer nimmt Bestandssanierung in Angriff“; Das Tagesbriefing für Versicherung & Finanzen (19.06.2026).


Kündigung oder Beitragssprung? Wir finden eine Alternative.

Als ungebundener Versicherungsmakler vergleichen wir den Markt und besorgen Ihnen gezielt einen Ersatzvertrag – auch für schadenbelastete Objekte. Melden Sie sich am besten direkt mit Ihrem aktuellen Vertrag oder dem Schreiben Ihres Versicherers; wir prüfen Ihre verwalteten Objekte und nennen Ihnen eine konkrete Alternative, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler

Jan Pohl
Pohl Versicherungsmakler e.K. · Ungebundener Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft

VSH-Register: D-6LQ8-VHMG3-85 · Aufsicht: IHK Aachen · HRA 10268, AG Aachen

Die digitalen Checks liefern eine strukturierte Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Sie ersetzen keine individuelle Versicherungsberatung. Eine verbindliche Prüfung erfolgt erst nach fachlicher Auswertung durch einen Versicherungsmakler.

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